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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0394
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Damit war auch der letzte Faden einer Verbindung mit dem Bischof zerschnitten. Der Bischof erhob
deshalb auch sofort scharfen Protest dagegen.
Im Jahre 1545 regten die Geistlichen Maßnahmen zur Förderung der religiösen Kenntnisse in der
Gemeinde an. Der Rat erließ dafür eine Vermahnung, die in allen Stadtteilen im Wachtgeding verlesen
werden sollte37. Sie vermahnt vor allen Dingen die Hausväter dazu, in ihren Familien Katechismus-
unterricht zu halten.
Als der Bischof der Stadt auch daraus beim Kaiser einen Vorwurf machte, erklärte dieser, sie ver-
lange allerdings solchen Katechismusunterricht von den Hausvätern, aber nur von solchen, die sich
evangelisch halten wollten, wozu aber niemand genötigt werde38.
Eine Hilfe für diesen häuslichen Katechismusunterricht sollte ein Buch bieten, das jetzt (1546)
ohne Verfasserangabe mit einem Vorwort des Nikolaus Gallus erschien. Es trug den Titel ,,Eine kurze
ordentliche Summa der rechten wahren Lehre unseres heiligen christlichen Glaubens, welche Lehre ein je-
der christlicher Hausvater nicht allein für sich selbst zu wissen, sondern auch seine Kinder und Ehe-
halten39 zu lehren und lernen lassen schuldig ist. Samt einem kurzen Auszug einer gottseligen Haushal-
tung“40.
Dieser Katechismus ist deshalb bedeutsam geworden, weil er drei Hauptstücke herausstellte, die
inhaltlich die durchaus gerühmte Gliederung des Heidelberger Katechismus von 1563 (Von des Men-
schen Elend, Erlösung und Dankbarkeit) zeigen. Er wurde übrigens 1558 auch in Heidelberg nach-
gedruck41. Der Verfasser bleibt unbekannt42. Den gleichen Dienst wie dieses Buch sollte dann auch der
bereits erwähnte Katechismusunterricht für Erwachsene in der Sonntagsvesper leisten.

Die so unter vielen Bedrängnissen schön begonnene Entwicklung, bei der sich im ersten Anlauf
rund die Hälfte, bis anfangs 1546 aber mehr als Dreiviertel der reichsstädtischen Bevölkerung der Neuen
Pfarr angeschlossen hatte43, wurde jäh abgebrochen.
Ein doppeltes „Interim“ - das kaiserliche Interim und die Zeit
des Justus Jonas
1546 konnte der Kaiser endlich zu seinem lange geplanten Schlag gegen die evangelischen Stände
ausholen. Wenn gleichzeitig doch noch einmal ein Religionsgespräch - wieder in Regensburg - angesetzt
wurde, so konnte das schon von vornherein katholischerseits gar nicht ernst gemeint sein. Es brachte aber
für die Stadt den Gewinn, daß Baiern auf Befehl des Kaisers seine Lebensmittelsperre aufheben mußte1.
Bald darauf begann der Schmalkaldische Krieg. Nach seinem vollen Sieg erließ der Kaiser 1548
sein Interim. Am 26. Juni mußte sich auch Regensburg unterwerfen, nachdem die Stadt einen ersten
37 [Gemeiner] 185ff. - Theobald 2, 30. — Der Wortlaut scheint nicht erhalten zu sein.
38 [Gemeiner] 188. — Dollinger, Evangelium 224f.
39 = in die Hausgemeinschaft aufgenommene Dienstboten (Schmeller 1, 8).
40 Theobald 2, 107f. - Reu 1, 198. 201. 447. - Text: Reu 1, 720-734.
41 Lothar Coenen, Handbuch zum Heidelberger Katechismus. Neunkirchen 1963. 12.
42 Theobald vermutete ihn zuerst in Gallus (Der Katechismus des Johann Funck, in: ZbKG 12 [1937] 195ff.),
später in Noppus ( Theobald 2, 107f.). Da weder der Catechismus predigtweise des Nik. Gallus von 1554 noch
der gewiß diesem zuzuschreibende Catechismus der Kirchenordnung von 1567 (vgl. unten S. 464-474!) mit die-
ser Summa innere Verwandtschaft zeigt, ist Gallus ausgeschlossen. Noppus bleibt als Verfasser wahrscheinlich.
43 Simon, Beiträge 10.
1 Egelhaaf 2, 448. 453. — Schottenloher 41390-41398.

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