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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0395
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Ansturm am 17. Juni tapfer abgeschlagen hatte. Bis auf zwei alte, gebrechliche Männer verließen sofort
sämtliche Geistlichen die Stadt. Gallus richtete vor seinem Abzug noch eine ernste Warnung vor dem
Interim an die Gemeinde. Der feste Fels der Evangelischen war neben Hiltner der Hansgraf2 Christoph
Ammann3 . Der in der Stadt an sich starke Widerstand gegen das Interim wurde durch Gallus und Nopp
versteift. Gallus war an der Seite seines Freundes Matthias Flacius zu einem der Hauptträger des Wider-
standes gegen das Interim in ,,Unsers Herrgotts Kanzlei“ Magdeburg geworden. Nopp lebte krank auf
Reisen, bis er 1551 in Nürnberg starb4.
Zu Anfang des Jahres 1549 versuchten es die verbliebenen Geistlichen in der Neupfarrkirche - die
Dominikanerkirche konnte natürlich überhaupt nicht mehr benützt werden - mit Gottesdiensten nach
dem brandenburgisch-nürnbergischen Auctuarium5 . Als einige der früheren Geistlichen zurückkamen,
ließen diese aber bei ihren Gottesdiensten manche Neueinführung wieder fallen. Das genügte dem mit der
Überwachung der Durchführung des Interims betrauten Bischof schon gar nicht. Auf sein Betreiben
wurden also die Geistlichen am 23. August 1549 nach Augsburg befohlen. Ihrer und des Kaisers Ant-
wort von vornherein gewiß, begaben sie sich aber gar nicht erst nach Augsburg. Sie gingen gleich nach
Nürnberg, wo sie mit den Vertriebenen aus Augsburg und Memmingen zusammentrafen. Statt der
Prediger mußte dann Hiltner mit zwei Ratsherren kommen. Sie mußten schwören, nichts gegen das
Interim zu unternehmen6.
Um zu verhüten, daß in ihr katholische Gottesdienste gehalten wurden, versperrte die Stadt 1551 die
Neupfarrkirche. Hinter verschlossenen Türen mag einer der beiden gebrechlichen evangelischen Geist-
lichen, die zurückgeblieben waren, gelegentlich noch evangelischen Gottesdienst gehalten haben. Sonst
war die Gemeinde auf ihre Hausgottesdienste, die eifrig gehalten wurden, beschränkt7.
1552 aber erhoben sich die evangelischen Fürsten. Die Stimmung in der Bürgerschaft wurde so, daß
der bisher so unnachgiebige Bischof trotz der kaiserlichen Besatzung aus Angst vor ihr in seine feste
Burg Wörth an der Donau floh. Um Regensburg vom Anschluß an die Fürsten abzuhalten, ließ der
Kaiser evangelische Gottesdienste gestatten. Am 22. Juni hielt der dazu gerufene Zollner in der nunmehr
wieder geöffneten Neupfarrkirche die erste Predigt. Dabei und vermutlich auch noch bei einigen folgen-
den Gottesdiensten wurde vor der Litanei eine besondere Bußvermahnung im Blick auf die unklare Hal-
tung der Gemeinde, zu der natürlich auch der Rat gerechnet wurde, verlesen8. Ihr Verfasser war Nikolaus
Gallus, der sie aus Magdeburg geschickt hatte9. Die reichsstädtische Bevölkerung bekannte sich sofort
wieder und zwar jetzt sogleich zu 95% zu ihrer Kirche10. Damit war gleichzeitig jetzt auch der Rat aus-
schließlich evangelisch. So war die evangelische Gemeinde, der ursprünglich nur neben der katholischen
Kirche Lebensraum und -möglichkeit geboten werden sollte, von sich aus ohne jede obrigkeitliche Hilfe
in der Reichsstadt zur einzigen geworden.
Um bereits beginnende liturgische Streitigkeiten von vorneherein auszuschließen, holte sich die
Stadt nach dem Abschluß des Passauer Vertrages leihweise einen so angesehenen Mann wie Justus

2 = Vorstand der Hans ( = Hansa = Handelsinnung) (Schmeller 1, 1134. - Fürnrohr 165).
3 Theobald 2, 129-184.
4 [Gemeiner] 229. - Theobald 2, 175. - Matth. Simon, Wo starben die Regensburger Pfarrer H. Noppus und
N. Gallus?, in: ZbKG 33 (1964) 175 ff.
5 Theobald 2, 158ff. - Text des Auctuariums: Sehling 11, 290f. 325-331.
6 Theobald 2, 164-176. - [Gemeiner] 253-257.
7 Theobald 2, 176-184. - [Gemeiner] 210-222.
8 Unsere Nr. III 9. - Gallus Piiij. - Theobald 2, 186. - Dollinger, Evangelium 218f. - [Gemeiner] 269.
9 Gleichzeitiger Vermerk auf RStadtA Eccl. I 10, 142.- Hiltner wird also ( Theobald 2, 186) zu Unrecht als Ver-
fasser genannt.
10 Simon, Beiträge 8. 11.

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