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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0402
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werden, zumal die Konsistorialordnung von 1588 ausdrücklich von einer bestehenden Kirchenordnung
spricht37.
Daß von Gallus in der 3. Person geredet wird38, kann die Annahme, daß er der eigentliche Ver-
fasser ist, nicht stören. Für den liturgischen Hauptteil liegen ja auch seine eigenhändigen Bearbeitungen
der Ordnung des Justus Jonas vor39. Daß die Ordnung von Hiltner durchgesehen und gelegentlich über-
arbeitet wurde, ist selbstverständlich wie zudem auch durch den Quellenbefund erwiesen.
Auf welche Weise diese Kirchenordnung aber im einzelnen zustande kam, ist nicht bekannt. Man
darf aber annehmen, daß es in der Form geschah, in der die Ordnung selbst das ihr richtig erscheinende
Verhältnis schildert40, daß nämlich der erste Entwurf von den Geistlichen - also in erster Linie von
Nikolaus Gallus - erarbeitet wurde, daß ihn dann die weltliche Obrigkeit - die Kirchenpröpste und die
Rechtskonsulenten der Stadt - prüften und daß ihn schließlich der Rat als die Vertretung der Gemeinde
genehmigte.
Die Ordnung ist ungewöhnlich reichhaltig und eingehend und umfaßt das ganze kirchliche Leben
nach allen seinen Seiten.
Die Änderungen gegen die frühere Ordnung halten sich in mäßigem Rahmen. Vor allem ist auch
diesmal wieder nichts von einem Einfluß der sächsischen Gottesdienstordnung zu verspüren41.
Bedeutsam an der Liturgie des Abendmahlsgottesdienstes ist, daß die am Anfang stehende Rüst-
handlung des Geistlichen entweder in die Teilnahme an der Samstagsvesperbeichte oder in eine besondere
Handlung vor dem Abendmahlsgottesdienst in der Sakristei verlegt wurde. Dabei wurde zweifellos die
Form des Confiteor der Messe geändert, ohne daß aber deutlich wird, in welcher Form das geschah.
Wie die Vermahnung vor der Beichte erhielt jetzt auch die vor der Kommunion eine neue Gestalt42.
Das war bei dem antikalvinistischen Kurs des Gallus um so nötiger, als die von Osiander stammende alte
Vermahnung geradezu zwinglisch verstanden und gedeutet werden konnte. Man möchte daher annehmen,
daß diese Änderung nicht erst jetzt erfolgte. Wieder wurden diese Stücke samt der Vermahnung vor der
Predigt (Fürbitte, Katechismus, Haustafel) der Gemeinde auch im Druck angeboten.
Neu ist auch die Einführung einer Gebetsvermahnung nach der Predigt. Ihre Einführung mag auf
das Vorbild der pfalz-neuburgischen Kirchenordnung von 155443 bzw. 156044 zurückgehen, doch fiel
dort sinngemäß das Allgemeine Gebet vor der Predigt weg.
Dem Gemeindegesang kommt keine selbständige Bedeutung zu. Nur in der Montagspredigt in den
Spitälern werden deutsche Psalmen ,,von dem völklin gesungen, weil da kein schuel vorhanden“45.
Sonst aber stimmte die Gemeinde lediglich in die deutschen Gesänge des Chores mit ein46. Die Lieder,
bei denen man besonderen Wert auf das Mitsingen der Gemeinde legte, wurden in einemhandlichen
Druck - dem ersten Regensburger Gesangbuch - zusa?n?ne?igefaßt47.

37 Siehe unten S. 514! 38 Siehe
39 Vgl. unten bei unserer Nr. III 10. 40 Siehe
41 Gegen: Simon, EKGB 301 und Dollinger, Regensburg und Pfalz-Neuburg 187 Anm. 3.
42 Unsere Nr. III 3 C und III 4 B!
43 Hauß-Zier 63.
45 Siehe unten S. 464! 46 Siehe unten S.
47 Siehe oben S. 381. — Tatsächlich sind es aber fünf Lieder:
1. O Gott Vater im himelreich ... (die sog. Preußische Litanei),
2. Mein seel erhebt den Herrn, ...
3. Herr, nun lessest du deinen diener ...
4. Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort ...
[5.] Verleih uns friden genediglich ...
Es fehlt bei Geyer, Gesangbücher 7f. wie bei Dollinger, Evangelium. - Vorhanden z.B. Nürnberg Germa-
nisches Nationalmuseum Rl 3353/4.

unten S. 464!
unten S. 459!

44f. 105.
461 und 464!

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