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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0406
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In späterer Zeit folgten noch weitere, die hier nicht mehr berücksichtigt werden können.
Eine Ergänzung, die formalrechtlich nicht als solche gelten kann und die ihre Aufnahme in die amt-
lichen Exemplare sowohl der Konsistorialordnung wie der Kirchenregimentsordnung nur der Höflich-
keit gegen den Gast und seinen Landesherrn verdankt, erfolgte gelegentlich eines Besuches des württem-
bergischen Hofpredigers Lukas Osiander24, des Sohnes des von der seinerzeitigen Regensburger Geistlich-
keit so leidenschaftlich bekämpften Andreas Osiander. Er war, als sich nach dem flazianischen Streit
lange Zeit niemand finden ließ, der das Amt des Superintendenten übernehmen wollte25, von der Stadt
um die Vermittlung eines neuen Leiters des Regensburger Kirchenwesens gebeten und deshalb von seinem
Herzog zur Prüfung der dortigen Kirchenverfassung beauftragt worden. Nachdem er in beide Doku-
mente Einsicht genommen hatte, machte er am 23. August 1591 einigen Ratsherren gutachtliche Be-
merkungen über die Konsistorialordnung und ebenso der Geistlichkeit über die Kirchenregimentsordnung
unter Anfügung von allerlei Ratschlägen. Sie wurden zwar - aber offenbar nur aus Höflichkeit - in die
Originale eingetragen. Von ihrer Aufnahme in diese Ausgabe wird aber abgesehen.
Das Schulwesen nahm in der evangelischen Zeit einen erheblichen Aufschwung. Die Stadt hatte sich
schon im Mittelalter eine eigene, von der Kirche unabhängige und neben deren Schulwesen stehende
Poetenschule errichtet. Sie wurde das erste Betätigungsfeld der evangelischen Bewegung, als zu ihrem
Leiter 1531 durch Johann Hiltner ein evangelischer Mann gerufen wurde. Nach Durchführung der Re-
formation wurde die Schule in das Augustinerkloster verlegt und mit ihr gleichzeitig (1543) ein Alum-
neum für bedürftige Schüler verbunden. 1551 erhielt beides in einem Neubau ein eigenes Heim. Gleich-
zeitig wurde sie weiter ausgebaut. Sie kam dabei unter die Leitung und Aufsicht des Pfarrers. Aber die
Kirche war jetzt etwas anderes als im Mittelalter - die eine geistige Seite der christlichen Gemeinde,
Kirchengemeinde und Stadtgemeinde in einem war und die im Stadtregiment ihre Vertretung hatte26.
Die deutschen Schulen waren Privatunternehmungen einzelner Männer, die sich seit 1550 vor einer
Schulkommission über ihre Eignung ausweisen mußten. 1551 gab es deren vier. Als sie während des
Interims nach Augsburg gerufen wurden, wurde ihnen dort vorgeworfen, daß sie die Kinder geradeso im
Katechismus unterrichtet hätten, als ob sie Prediger wären. Vielleicht erteilten sie diesen Katechismus-
unterricht auch im Auftrag der Gemeinde. 1553 richtete Gallus auch eine gleichartige Mädchenschule ein.
1587 erschien eine ,,Teutsche Schulordnung“27.
Für den Katechismusunterricht in der Schule scheint der Katechismus der Kirchenordnung28
keine größere Verwendung gefunden zu haben, da er nicht zum Druck kam. Dagegen erfreute sich die
,,Kurze ordentliche Summa“, die vielleicht von Noppus stammt, weiterhin großer Beliebtheit nicht nur
in Regensburg, wo sie 1574 zum letzten Mal gedruckt wurde, sondern auch anderwärts29. Ein Schulbuch
war sie allerdings nicht. Als solches erschien 1580 der Katechismus30 des Superintendenten Bartholo-
mäus Rosinus31.

24 * Nürnberg 1534, † Stuttgart 1604 (RE 14, 509-512. - RGG 43 1731).
25 1591 kam der Württemberger Anselm Hagenloh (Memoria 32ff. — Medicus 1, 476).
26 Theobald 2, 217-220. - Dollinger, Evangelium 222ff. 369ff. - Kleinstäuber. - Herm.Nestler, Geschichte
des alten Gymnasiums zu Regensburg, in: Festbuch zum Mitschülerfest beider Gymnasien. Regensburg 1925. 11-38.
27 Theobald 2. 170f. 220. - Dollinger, Evangelium 220f. 224f. - Hans Soß, Das städtische Elementarschul-
wesen in Regensburg im 16. u. 17. Jahrhundert, in: HVOpf 78 (1928) 1—105.
28 Vgl. oben S. 464—474!
29 ZbKG 12 (1937) 196.
30 Kurze Fragen über die 6 Hauptstücke (Reu 1, 449f. 743-756).
31 * 1520 Pößneck. - 1544 Eisenach Schulmeister und Diakonus, 1559 Weimar Generalsuperintendent, 1562 als
Flazianer abgesetzt, 1563 Waldenburg Superintendent, 1567 Weimar Generalsuperintendent, 1573 abgesetzt, 1574
Regensburg Superintendent - † 1586. (ADB 29, 237f. - Reinhold Jauernig, Luther in Thüringen. Berlin 1952.
212-220).

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