Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0543
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Archiv: München Hauptstaatsarchiv; Abt. I (Stammarchiv) und Abt. V (Oberbayern).
Literatur (außer bereits früher erwähnten Werken):
Joh. Ferd. Huschberg, Geschichte des herzoglichen und gräflichen Gesamt-Hauses Ortenburg. Sulzbach 1828. -
Carl Mehrmann, Geschichte der evang.-luth. Gemeinde Ortenburg. Landshut 1863. - Leonhard Theobald, Die
Einführung der Reformation in der Grafschaft Ortenburg [bis 1573] (= Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittel-
alters und der Renaissance 17) Leipzig 1914; Joachim von Ortenburg und die Durchführung der Reformation in
seiner Grafschaft [ 1573-1600] (= EAKGB 6) München 1927. (Durch diese Arbeiten ist die ganze frühere Literatur,
die in ihnen erwähnt wird, überholt. ) - Simon, EKGB 284. 358f.; Atlas.
100 km südöstlich von Regensburg, 20 km westlich von Passau liegt der Markt Ortenburg. Er war
in der Reformationszeit Hauptort der kleinen Grafschaft Ortenburg, die wohl nur nicht ganz 2000 Ein-
wohner zählte. Sie war der Rest einer infrüherer Zeit sehr viel ausgedehnteren Grafschaft. Ringsum ein-
geschlossen von baierischem Gebiet, war sie selbst reichsunmittelbar. Das wurde ihr freilich seit 1521 von
Baiern bestritten. Seit 1548 schwebte darüber ein Prozeß beim Reichskammergericht. Die Lage war für
den Inhaber der Grafschaft deshalb besonders unangenehm, weil er auch zahlreiche baierische Lehen
innehatte, insofern also tatsächlich baierischer Landsasse war.
Kirchlich gehörte die Grafschaft zur Diözese Passau. Ihre Pfarrkirche stand in Steinkirchen. Doch
saß der Pfarrer in der Reformationszeit auf seiner Tochterkirche Holzkirchen, während in Steinkirchen
ein Kaplan amtete. Diese beiden Kirchen lagen in ortenburgischem Gebiet. Der Sprengel der Pfarrei
reichte aber nach allen Seiten weit über die Grafschaft hinaus auf baierischen Raum. Das Patronats-
recht stand dem Grafen zu.
Inhaber der gräflichen Rechte war der jeweilige Geschlechtsälteste. Seit 1551 übte sie - anfangs in-
folge Verzichts des eigentlichen Berechtigten, seit 1559 als tatsächlicher Senior - der 1530 geborene Graf
Joachim aus.
Joachim1, eine nach jeder Hinsicht, vor allem aber auch geistig und charakterlich hervorragende
Persönlichkeit, wohnte zumeist auf seinem Schloß Mattighofen im damals baierischen (heute österrei-
chischen) Innviertel. Frühe war er mit dem Evangelium in Verbindung gekommen. Er gehörte schon
1553 zu den 43 baierischen Landsassen, die auf den Landtagen die Freigabe des Evangeliums forderten.
Von Wesen und Charakter dieser Männer spiegeln ihre Briefe ein ausgezeichnetes Bild wider2.
1 Außer Theobald, Einführung; Durchführung auch ADB 24, 438—442. — Bild: Theobald, Durchführung 3. -
Simon, EKGB Tafel 16 bei S. 273.
2 Götz-Theobald. - Leonh. Theobald, Die sogenannte bayerische Adelsverschwörung von 1563, in: BbKG 20
[1914] 31-37.

523
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften