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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0548
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führen28. Er sah sich hier aber noch schneller scheitern als in der Oberpfalz. Die Gemeinde ging - wieder-
holt mit Strafen belegt - während dieser Zeit (1588-1597) zum Gottesdienst in das benachbarte Neuburg
am Inn. Selbst dem Dienst des Geistlichen am Grab suchte man zu entgehen. Seither bestellte Joachim
seiner Gemeinde wieder lutherische Pfarrer. Die gräfliche Familie blieb zunächst reformiert. Sie hielt
sich bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges hinein einen eigenen Hofprediger.
Im übrigen aber war, als der unerschütterliche Graf am 19. März 1600 die Augen schloß, in dem
ihm verbliebenen Rest seiner Grafschaft der Bestand eines evangelischen Kirchenwesens gesichert.
Joachims Treue und Opfermut waren nicht zuschanden geworden.
Im Zusammenbruch des Alten Reiches gelang es Baiern endlich, die Grafschaft in seine Hände zu
bekommen. Der Kurfürst erwarb sie 1805 im Tausch gegen die eben aus säkularisiertem Klosterbesitz
erlangte Herrschaft Tambach bei Coburg.
Als Bindeglied zwischen den geschlossenen evangelischen Kirchen in Franken und Schwaben und
den evangelischen Gemeinden in Österreich hatte die evangelische Kirche Ortenburgs große Bedeutung
für den deutschen Gesamtprotestantismus. Sie war vor allem in den Zeiten der österreichischen Gegen-
reformation wichtiger Stütz- und Rastpunkt der Exulantenzüge. Ebenso leistete Ortenburg wertvollste
Dienste in der Betreuung der entstehenden Diaspora in Niederbayern im 19. und 20. Jahrhundert.

28 Es kann nicht als ausgeschlossen erscheinen, daß dieser Wechsel damit zusammenhing, daß die Neuausgabe des
Dietrichschen Agendbüchleins vom Jahre 1586 eine reformiertenfeindliche Haltung zeigt (Sehling 11, 482f. -
Theodor Kolde, Ein kryptokalvinistischer Katechismus für die Grafschaft Ortenburg aus dem Jahre 1587, in:
BbKG 11 [1905] 241-268).

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