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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0559
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Archive: Nürnberg Staatsarchiv.
Literatur (außer den früher bereits genannten Titeln):
Karl Kinle, Geschichte des Marktfleckens und der Pfarrei Schnaittach. (Herausgeg. von Martin Schütz)
Lauf 1926. — Hieronymus Pemsel, Bühl—seine Lage und seine Geschichte, in: Die Fundgrube 5 (Lauf 1929) Nr. 3ff.-
Martin Schütz, Die Ganerbschaft von Rothenberg. Nördlingen 1924 (Erlanger Phil. Dissertation); Kirchen und
kirchliche Kunst des ehemaligen Rothenberg-Schnaittacher Herrschaftsgebietes im Zeitalter des Barock, in: Die
Fundgrube 23 (Lauf 1953) 135-143. 149-160. 164-173; 24 (1954) 58-64. 81-91. 101-112. 123-128 usw. - Fritz
Schnelbögl. Lauf-Schnaittach. Lauf 1941. - Friedr. Wachter, Generalpersonalschematismus des Erzbistums Bam-
berg. München 1908.
Ein zwar nicht der Theorie, wohl aber der Praxis nach verfassungsrechtlich und darum auch
kirchenrechtlich unklares Gebilde, lag die Ganerbschaft Rothenberg mitten im nürnbergischen Gebiet in
der Nähe der Kuroberpfalz. Sie trug ihren Ortsnamen nach der Burg Rothenberg oberhalb von Schnait-
tach und gehörte zu dieser. Wegen ihrer abgetrennten Lage - damals innerhalb von Baiern-Landshut,
seit 1504 innerhalb der nürnbergischen Neuen Landschaft - war sie 1478 an eine Gemeinschaft - Ganerb-
schaft - von 44 Rittern unter Lehensvorbehalt mit allen Rechten von der Grundherrschaft bis zur Hoch-
gerichtsbarkeit verkauft worden. Dabei war die Ganerbschaft als solche nicht selbst rechtsfähig. Jedes
ihrer Glieder, die ihre Anteile beliebig veräußern konnten, mußte immer selbst seinen Anteil beim Statt-
halter der Oberpfalz als Lehen empfangen.
Die Ganerben verwalteten ihren Besitz durch einen aus ihrer Mitte auf drei Jahre gewählten, aber
immer wieder wählbaren Burggrafen, der seinen Sitz auf dem Rothenberg nehmen mußte.
Nicht der Burggraf als solcher oder die gesamte Ganerbschaft, sondern jeder einzelne Ganerbe war
so pfälzischer Landsasse. Doch entzogen sich die Ganerben in zunehmendem Maße dieser Pfiicht. Sie
wurde ihnen schließlich ganz abgenommen, so daß die Ganerbschaft recht unabhängig dastand1.
In umgekehrter Weise wirkten sich diese Verhältnisse in kirchlicher Hinsicht im Lande aus.
Kirchlich gehörten von den sechs Pfarreien des Landes fünf zur Diözese Bamberg, eine - Otten-
soos - zu Eichstätt. Das Patronatsrecht besaß die Herrschaft nur auf zwei von ihnen - Schnaittach und
Rothenberg, wobei Schnaittach zunächst nur eine Frühmesse in der Pfarrei Bühl war, die erst in der
Reformationszeit Pfarrei wurde, und Rothenberg auf eine Schloßkaplanei zusammengeschrumpft war -;
drei - Bühl, Kirchröttenbach und Neunkirchen am Sand - besetzte der Bischof bzw. das Domkapitel von
Bamberg. In Ottensoos war Nürnberg Patron2.

1 Schütz, Ganerbschaft 37f.
2 Schütz, Kirchen 23, 153. 164; Ganerbschaft 72ff. - Simon, Atlas (s.v.).

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