Herrschaft Rothenberg
von Gottes zorn, sünde, tod und helle erlöset hat,
und darauf eußerlich das brot und wein, daß ist: sei-
nen leib und blut, zur versicherung und zum pfand
zu euch nemet.
Demnach so wollen wir in seinem namen und aus
seinem befehl, auch durch sein aigen wort, sein
h[eilig] nachtmal mit einander halten und empfahen.
Haec admonitio est D. Lutheri et exstat tom.
7. germ. Wittenberg fol. 40310.
Oder: Herr Veit Dietrich agend: Ir allerliebsten
in Gott etc.11:
Die wort der einsetzung des h[eiligen] abentmals,
das Vaterunser und gebung des fridens werden ent-
weder gesungen oder gelesen.
Das gesang darauf sei:
O lamb Gottes, unschuldig am stam des creuzes
geschlachtet etc.
oder:
O du lamb Gottes, das du tregst die sünde der
welt etc.
Darnach werde die communion angefangen, ge-
halten und verrichtet. Unter derselben sing man
psalm und gesäng, so darzu gehören.
Nach vollendter communion sing man zur dank-
sagung für dieselbe: Gott sei gelobet und gebene-
deiet etc.
Als dann werde ein danksagung gelesen, der
segen gegeben und das volk von dannen gelassen.
7.
Wann nicht communicanten vorhanden sein, wer-
de nach gehaltener predigt und verrichtem gesang
das zum evangelio gehörige gebet oder ein anders,
wie es die zeit und notturft erfordert, gelesen, der
segen gegeben und das volk von dannen gelassen.
Actus II.
Die kinderlehr betreffent.
Demnach die übung des catechismi eine sehr not-
wendige arbeit bei der jugent ist, dadurch sie zur er-
10 Gemeint ist die Wittenberger Ausgabe 1550 ff. - Die
Vermahnung stammt aus der Deutschen Messe (WA
19, 95f.). Aus ihr ist hier aber der ganze erste Teil,
die Vater-unser-Paraphrase, ausgelassen.
kentnis Gottes gebracht und zu einem christlichen,
gottseligen leben angewiesen werden, soll solche die
son- und feirtäg keineswegs ohne sondere not unter-
lassen, sondern treulich und fleißig fürgenummen
und getriben werden. Bevor aber soll guter fleiß in
der kinderlehr mit treibung der dreien teilen der
buß und bekehrung angewendet werden mit denen,
so zum erstenmal zum tisch des Herrn gehen wollen,
uf daß sie ihre angeborne blindheit und verderbte
natur wie auch ihre vielfeltige, wider alle gebot
Gottes mit bösen gedanken, worten und werken be-
gangene sund daraus erkennen, item, wie sie der-
selben anders nicht denn durchs verdienst Christi,
mit warem glauben ergriffen, los und ledig werden
können. Endlichen sollen sie zum neuen gehorsam11*
treulich angewiesen und vermanet werden, damit
ein seelsorger die mit gutem gewissen bei dem tisch
des Herren kenne annemen, sie auch das hochwir-
dige sacrament des leibs und bluts Christi wirdiglich
empfahen und genießen mögen.
Mittwoch.
Werde der anbefohlene gottesdienst mit einem
bußpsalmen angefangen, darauf beschehe eine buß-
predigt und werde mit einem dankpsalmen und an-
rufung zu Gott für erhaltung des göttlichen worts
und gebung des segens beschlossen und geendet.
Actus III.
Von der h[eiligen] taufe.
Die h[eilige] taufe soll wie bishero nach der übli-
chen agend12, doch, dieweil der exorcismus in der
herrschaft albereit gefallen, ohne denselben admini-
strirt und verricht werden.
Actus IV.
Von einleitung der eheleut.
Bei verkundigung und einleitung der eheleut ver-
bleib es mit gesängen, copulation und verlesung
eines biblischen texts sampt dessen auslegung bei
11 Sehling 11, 498. 195f.
11 * Die vorstehende Gliederung entstammt offenbar
dem Heidelberger Katechismus. (Sehling 14).
12 Dietrichs Agendbüchlein (Sehling 11, 505).
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von Gottes zorn, sünde, tod und helle erlöset hat,
und darauf eußerlich das brot und wein, daß ist: sei-
nen leib und blut, zur versicherung und zum pfand
zu euch nemet.
Demnach so wollen wir in seinem namen und aus
seinem befehl, auch durch sein aigen wort, sein
h[eilig] nachtmal mit einander halten und empfahen.
Haec admonitio est D. Lutheri et exstat tom.
7. germ. Wittenberg fol. 40310.
Oder: Herr Veit Dietrich agend: Ir allerliebsten
in Gott etc.11:
Die wort der einsetzung des h[eiligen] abentmals,
das Vaterunser und gebung des fridens werden ent-
weder gesungen oder gelesen.
Das gesang darauf sei:
O lamb Gottes, unschuldig am stam des creuzes
geschlachtet etc.
oder:
O du lamb Gottes, das du tregst die sünde der
welt etc.
Darnach werde die communion angefangen, ge-
halten und verrichtet. Unter derselben sing man
psalm und gesäng, so darzu gehören.
Nach vollendter communion sing man zur dank-
sagung für dieselbe: Gott sei gelobet und gebene-
deiet etc.
Als dann werde ein danksagung gelesen, der
segen gegeben und das volk von dannen gelassen.
7.
Wann nicht communicanten vorhanden sein, wer-
de nach gehaltener predigt und verrichtem gesang
das zum evangelio gehörige gebet oder ein anders,
wie es die zeit und notturft erfordert, gelesen, der
segen gegeben und das volk von dannen gelassen.
Actus II.
Die kinderlehr betreffent.
Demnach die übung des catechismi eine sehr not-
wendige arbeit bei der jugent ist, dadurch sie zur er-
10 Gemeint ist die Wittenberger Ausgabe 1550 ff. - Die
Vermahnung stammt aus der Deutschen Messe (WA
19, 95f.). Aus ihr ist hier aber der ganze erste Teil,
die Vater-unser-Paraphrase, ausgelassen.
kentnis Gottes gebracht und zu einem christlichen,
gottseligen leben angewiesen werden, soll solche die
son- und feirtäg keineswegs ohne sondere not unter-
lassen, sondern treulich und fleißig fürgenummen
und getriben werden. Bevor aber soll guter fleiß in
der kinderlehr mit treibung der dreien teilen der
buß und bekehrung angewendet werden mit denen,
so zum erstenmal zum tisch des Herrn gehen wollen,
uf daß sie ihre angeborne blindheit und verderbte
natur wie auch ihre vielfeltige, wider alle gebot
Gottes mit bösen gedanken, worten und werken be-
gangene sund daraus erkennen, item, wie sie der-
selben anders nicht denn durchs verdienst Christi,
mit warem glauben ergriffen, los und ledig werden
können. Endlichen sollen sie zum neuen gehorsam11*
treulich angewiesen und vermanet werden, damit
ein seelsorger die mit gutem gewissen bei dem tisch
des Herren kenne annemen, sie auch das hochwir-
dige sacrament des leibs und bluts Christi wirdiglich
empfahen und genießen mögen.
Mittwoch.
Werde der anbefohlene gottesdienst mit einem
bußpsalmen angefangen, darauf beschehe eine buß-
predigt und werde mit einem dankpsalmen und an-
rufung zu Gott für erhaltung des göttlichen worts
und gebung des segens beschlossen und geendet.
Actus III.
Von der h[eiligen] taufe.
Die h[eilige] taufe soll wie bishero nach der übli-
chen agend12, doch, dieweil der exorcismus in der
herrschaft albereit gefallen, ohne denselben admini-
strirt und verricht werden.
Actus IV.
Von einleitung der eheleut.
Bei verkundigung und einleitung der eheleut ver-
bleib es mit gesängen, copulation und verlesung
eines biblischen texts sampt dessen auslegung bei
11 Sehling 11, 498. 195f.
11 * Die vorstehende Gliederung entstammt offenbar
dem Heidelberger Katechismus. (Sehling 14).
12 Dietrichs Agendbüchlein (Sehling 11, 505).
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