Herrschaft Rothenberg
Sohns verdiensts willen euch eure sünde verzeihen
und widerumb zu gnaden annemen wölle.
Endlichen so frag ich: Ob ihr in dem h[eiligen] ehe-
stand, darin ihr nunmehr zu treten vorhabens, durch
die gnade Gottes und beistand des H[eiligen] Gei-
stes eur leben zu beseren und nach dem wort Gottes,
wie christlichen eheleuten gebühren will, zu leben
genzlich gesinnet seit.
Dieweil dann ihr dieser beiden personen offent-
liche bekantnus, reu, abbittung, glauben und christ-
lichen fürsatz angehöret, so wollet ihnen das ge-
gebene und begangene ergernus umb Gottes willen
verzeihen, umb weliches sie bitten, euch ihrer buß
und bekehrung mit den lieben engelein im himmel
vor herzen freuen, ihnen ihren sündenfall nicht zur
schmach und unguten aufrucken und Gott anrufen,
daß er ihnen in ihrem ehestand, darin sie zu treten
gedenken, seine gnade und Geist in warer gottselig-
keit und besserung des lebens durch die ganze zeit
ihres lebens verleihen wölle.
Wie wir dann auch alle bei ihren fall uns unserer
menschlichen schwachheit zu erinnern haben, wie
bald es umb uns menschen getan, wo der fromme,
getreue Gott seine hand von uns abzeucht, und sol-
len demnach täglich mit dem königlichen propheten
David seufzen und aus dem 143. psalm [2] beten:
Herr, gehe nicht ins gericht mit deinem knecht;
denn für dir ist kein lebendiger gerecht! Item: Herr,
lehre mich tun nach deinem wolgefallen und dein
guter Geist führe mich auf ebener bahn! Derhalben
so lasset uns mit einander für sie beten ein andechti-
ges und gläubiges Vaterunser etc.
Nach beschehener bekantnus, abbittung und zu-
sag, solchem mit allem treuen nachzukommen, soll
die ordentliche und gewöhnliche copulation für-
genummen und verrichtet werden.
Actus V.
Von besuchung der kranken.
Die kranken werden nach dem befehl Christi, be-
vor aber uf erforderung ihrer von den kirchendie-
nern besucht, aus Gottes wort unterrichtet, getrö-
stet, auch zur gedult, gebet und bestendigkeit im
glauben an Christum angemanet. Auch, da es begert
wird, soll ihnen zu trost ihres gewissens die absolu-
tion gesprochen und zu sterkung ihres glaubens das
h[eilige] abentmal gereicht werden.
Actus VI.
Vom begrebnus.
Die verstorbenen, große und kleine, alte und
junge kindlein, sollen ehrlich und mit christlichen
ceremonien als geleut, gesengen vom tod, auferste-
hung und dem ewigen leben, item mit leichtpredig-
ten (wo die begert werden; wo nicht, doch mit ab-
lesung lehr- und trostreicher vermanungen) zur er-
den bestattet werden, also daß die predigt oder ver-
manung alle zeit auf gegenwertige leich, darnach uf
einen jeden sonderbaren fall der verstorbenen ge-
richtet sein,
als uf alte oder erwachsene personen, in gemein
ein solche:
[Am Hand:
Vermannung bei begrebnus einer alten person.]
Ihr andechtigen, auserwehlte und geliebte in
Christo Jesu dem Herrn! Wir sind jetzund bei der
begräbnus unsers lieben mit[bruders] -[schwester]
und gliedmaßen Christi versamlet, welchen unser
lieber, getreuer Got und Vater im himel durch den
zeitlichen tod aus diesem elenden leben in dem rech-
ten christlichen glauben, als wir hoffen, zu seiner
[ihrer] ewigen ruhe hat abgefordert, dadurch wir dann
zu trauern, klagen und leid zu tragen bewegt werden.
Auf daß wir uns aber christlich darinnen verhalten,
so wollen wir uns lebendigen zur christlichen erinne-
rung anhören die sehnliche klag des frommen, ge-
dultigen Jobs von der müheseligkeit dieses lebens,
damit wir so viel desto lieber nach dem ewigen leben,
verlangen tragen und uns sehnen mögen. Es sagt
aber der h[eilige] Job am 14, cap. [1-5] also:
Der mensch, vom weib geboren, lebt kurze zeit
und ist vol unruhe, gehet auf wie eine blume und felt
ab, fleucht wie ein schatten und bleibet nicht. Er
hat sein bestimbte zeit; die zahl seiner monden
stehet bei dir. Du hast ihme ein ziel gesetzt; das
wird er nicht übergehen.
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Sohns verdiensts willen euch eure sünde verzeihen
und widerumb zu gnaden annemen wölle.
Endlichen so frag ich: Ob ihr in dem h[eiligen] ehe-
stand, darin ihr nunmehr zu treten vorhabens, durch
die gnade Gottes und beistand des H[eiligen] Gei-
stes eur leben zu beseren und nach dem wort Gottes,
wie christlichen eheleuten gebühren will, zu leben
genzlich gesinnet seit.
Dieweil dann ihr dieser beiden personen offent-
liche bekantnus, reu, abbittung, glauben und christ-
lichen fürsatz angehöret, so wollet ihnen das ge-
gebene und begangene ergernus umb Gottes willen
verzeihen, umb weliches sie bitten, euch ihrer buß
und bekehrung mit den lieben engelein im himmel
vor herzen freuen, ihnen ihren sündenfall nicht zur
schmach und unguten aufrucken und Gott anrufen,
daß er ihnen in ihrem ehestand, darin sie zu treten
gedenken, seine gnade und Geist in warer gottselig-
keit und besserung des lebens durch die ganze zeit
ihres lebens verleihen wölle.
Wie wir dann auch alle bei ihren fall uns unserer
menschlichen schwachheit zu erinnern haben, wie
bald es umb uns menschen getan, wo der fromme,
getreue Gott seine hand von uns abzeucht, und sol-
len demnach täglich mit dem königlichen propheten
David seufzen und aus dem 143. psalm [2] beten:
Herr, gehe nicht ins gericht mit deinem knecht;
denn für dir ist kein lebendiger gerecht! Item: Herr,
lehre mich tun nach deinem wolgefallen und dein
guter Geist führe mich auf ebener bahn! Derhalben
so lasset uns mit einander für sie beten ein andechti-
ges und gläubiges Vaterunser etc.
Nach beschehener bekantnus, abbittung und zu-
sag, solchem mit allem treuen nachzukommen, soll
die ordentliche und gewöhnliche copulation für-
genummen und verrichtet werden.
Actus V.
Von besuchung der kranken.
Die kranken werden nach dem befehl Christi, be-
vor aber uf erforderung ihrer von den kirchendie-
nern besucht, aus Gottes wort unterrichtet, getrö-
stet, auch zur gedult, gebet und bestendigkeit im
glauben an Christum angemanet. Auch, da es begert
wird, soll ihnen zu trost ihres gewissens die absolu-
tion gesprochen und zu sterkung ihres glaubens das
h[eilige] abentmal gereicht werden.
Actus VI.
Vom begrebnus.
Die verstorbenen, große und kleine, alte und
junge kindlein, sollen ehrlich und mit christlichen
ceremonien als geleut, gesengen vom tod, auferste-
hung und dem ewigen leben, item mit leichtpredig-
ten (wo die begert werden; wo nicht, doch mit ab-
lesung lehr- und trostreicher vermanungen) zur er-
den bestattet werden, also daß die predigt oder ver-
manung alle zeit auf gegenwertige leich, darnach uf
einen jeden sonderbaren fall der verstorbenen ge-
richtet sein,
als uf alte oder erwachsene personen, in gemein
ein solche:
[Am Hand:
Vermannung bei begrebnus einer alten person.]
Ihr andechtigen, auserwehlte und geliebte in
Christo Jesu dem Herrn! Wir sind jetzund bei der
begräbnus unsers lieben mit[bruders] -[schwester]
und gliedmaßen Christi versamlet, welchen unser
lieber, getreuer Got und Vater im himel durch den
zeitlichen tod aus diesem elenden leben in dem rech-
ten christlichen glauben, als wir hoffen, zu seiner
[ihrer] ewigen ruhe hat abgefordert, dadurch wir dann
zu trauern, klagen und leid zu tragen bewegt werden.
Auf daß wir uns aber christlich darinnen verhalten,
so wollen wir uns lebendigen zur christlichen erinne-
rung anhören die sehnliche klag des frommen, ge-
dultigen Jobs von der müheseligkeit dieses lebens,
damit wir so viel desto lieber nach dem ewigen leben,
verlangen tragen und uns sehnen mögen. Es sagt
aber der h[eilige] Job am 14, cap. [1-5] also:
Der mensch, vom weib geboren, lebt kurze zeit
und ist vol unruhe, gehet auf wie eine blume und felt
ab, fleucht wie ein schatten und bleibet nicht. Er
hat sein bestimbte zeit; die zahl seiner monden
stehet bei dir. Du hast ihme ein ziel gesetzt; das
wird er nicht übergehen.
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