Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0114
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9. Reformation des Öhringer Stifts 1556

wurde in Wirklichkeit - als sie in Brandenburg-Ansbach angeblich schon fast vergessen war - den
Verantwortlichen in Hohenlohe als Vorschlag für eine Reform des Öhringer Stifts überreicht. Nach
Simon 5 soll clies 1552 oder 1553 geschehen sein. In cliesen Jahren nach dem Passauer Vertrag wurde
zwar die Kirchenordnung für den Gemeindegottesdienst geschaffen; die Reform des Stifts und der
Horen wurde aber erst 1556 durchgeführt 6. Es ist gut denkbar, daß die Brandenburgische Ordnung
in Öhringen verwendet wurde. Auch in der Markgrafschaft Brandenburg bestand eine entspre-
chende Situation: der Gottesdienst der Klöster wurde reformiert, den Chorherren aber befohlen,
die Horas canonicas de tempore fleißig zu halten.

Bei der GottesdienstO. der Stiftsherren (Nr. 9 c) ist die Anrp.de „Gestreng, hochgelert, edel und vest stat-
haltern und ret, gunstig heb herren“ nicht an hohenlohische, sondern an die Beamten der Markgrafschaft Bran-
denhurg gerichtet. Die von Johann Ruer und Andreas Althamer entworfene Ordnung sollte prüfen, was von den
Stiftsgesängen ,,dem gottlichen Yort und u. g. herrn crchystliche [!] ordnung gemes oder entgegen sey“ ; gemeint
ist die Brandenburg-Nürnbergsche KO 1533 7. Sie schlugen vor, den Teil mit den Heiligentagen (de sanctis)
ganz zu unterlassen und statt dessen den Kirehenjahresteil (de tempore) zu singen und zu lesen, da die Lektionen,
Responsorien, Antiphonen de tempore gewöhnhch aus der Heihgen Schrift genommen sind. Damit hielte man
den alten rechten Brauch der Stifte und Klöster. Nur die Gesänge und Lektionen der in der Kirchenordnung ge-
nannten Heüigenfeste 8 sollen gehalten werden. Den Stiftsherren bleiben ahe Horen oder „Tagzeiten“, nämlich
Mettin (Matutin und Laudes vereinigt), Prirn, Terz, Sext, Non, Vesper, Complet; damit es aber ordenthch und
langsam zugehe, soüen die Lektionen gekürzt werden. Das Hauptanliegen der Ordnung ist, daß Singen und Le-
sen nicht als ein verdienstliches Werk, sondern als Übrmg der Heihgen Schrüt gehalten werden. Wichtig ist, daß
die kathohsche Messe abgeschafft und bei Mangel an Kommunikanten bei der Terz, an der früher die Missa
eonventualis gehalten vuirde, der alle Chorgeistlichen beiwohnen mußten, nur ein Kapitel aus den Episteln gele-
sen werden soll 9.

Druckvorlagen

a. Bericht über die Beratung in Öhringen.

A: Reinschrift. Linienarchiv in Neuenstein 37, 8. 14 Bl., 1. Bl. leer. 2 a: Als uff dinstag nach Purificationis
Marie... 6b und 7 leer. 8a Ratlichs bedenken, wie es mit den stiftspersonen ... 9b leer. 10a Vertzaichnus deß
stüts zu Oringew inkomens, wie es aus den rechnungen anno etc. [15] 52 und 53 getzogen worden. 13b und 14 a
leer. 14 b zeitgenössische Vermerke: Abgehandelte sachen zu Oringew in der wochen nach Purificationis Marie
durch beder meiner g. h. verordnete rete, 1556. [und:] Meiner genedigen herrn rät handlung zu Oringew in der
wochen Marie liechtmeß anno etc. 56 [2.-7. 2. 1556].

B: Konzept (nur des Berichts). GA 13, 2. 4 Bl., davon Bl. 4 beschädigt, nur späterer Vermerk: Protocoü des
stifts zu Öhringen reformation und anderer puncten betreffend de anno 1556, dienstags nach purificationis
Mariae.

Bei der Öhringer Beratung im Pebruar 1556 wurde u.a. über folgende Fragen verhandelt:

Ein „reissiger knecht“ (Landsknecht) und seine Forderung an Schülingsfürst, der Zehnte zu Ailringen und Ens-
lingen, das Witwengut der Gräfin Helena in Waldenburg, der Schultheiß zu Kochersteinsfeld, die Rechnung der
Syndici (Stiftsverwalter) in Öhringen, der Einzug der gemein(sam)en Zölle, die Konzepte der erfolgten Verglei-
chung (Teilung), die gemein(sam)en Briefe im Öhringer Briefgewölbe, eine Schuld von 350 Gulden, das Schreiben
des Provinzials wegen Goldbach, Mängel im Heiratsbrief der Gräfin (Agatha, geheiratet 1554), gräfücher Haus-
rat in Öhringen. Auf diese Fragen ging auch das Waldenbmger Bedenken ein.

b. Waldenburger Bedenken.

A: Meiner gn. herrschafft etc. zü Waldemburg Gutbe-/düncken, von wegen der kirchen ordnüng,/ auch des
Stüts zü Oringew, vnnd andern/ nachberürtenn sachenn. Konzept. GA 13, 1. 6 Bl„ Bl. 4b—6 leer. Auf letzter
Seite späterer Vermerk: Gnädigster herrschaft gutbedünken wegen des Öhringer stüts reformation und anderer
sachen de ao. 1556. Zeitgenössischer Vermerk: Diese inverleibte artickel... siehe S. 103.

6 Sehling 11, 289, Anm. 8.

6 In einem Repertorium von ca. 1588 (BH B 38, Bl.

91a) ist ein „Bevelch an die stiftsherrn ire geseng zu

corrigirn“ genannt, ohne Datum. Vielleicht ist emes

der hier abgedruckten Schriftstücke gemeint.

7 Zum Verfasser siehe Sehling 11, 289. Die Brand. KO
1533 ist abgedruckt Sehling 11, 140-205.

8 Sehling 11, 204.

9 Sehling 11, 314.

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