Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0176
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
18. Visitation 1571

gesandt und fand nichts zu verbessern, so claß er am folgenden Montag (21. Mai) die Visitation von
Neuenstein aus beginnen wollte 5. Am Wochenende wurden Instruktion und Patent ausgefertigt.

Entwurf Hartmanns: Fragstücke im eigenhändigen Entwnrf für eine Visitationsinstruktion von Johann
Hartmann. ,,Von der visitation der kirchen“. PA 93, 3, 8.

Dabei Abschrift eines Neuensteiner Schreibers.

Württ. KO 1559, Abschnitt „Visitation superintendentz bey der kirchen“ (besonders Bl. 232-235, Richter
2, 206-208).

Durchführung

Die Visitatoren begannen in Kirchensall, waren am 3. Juni (Pfingsten) in Weikersheim, am 5. Juni
in Schrozberg uncl werclen vor dem 20. Juni 1571 mit der Visitation fertig geworden sein. Man begann
meistens mit den Schultheißen oder Vögten, nahm dann die Gerichtsverwandten und Gemeindever-
treter vor und hörte mit den Pfarrern auf. Gegebenenfalls wurden auch Heiligenpfleger, Schul-
meister und Hebammen befragt. Wenn sie der Superintendent nicht kürzlich geprüft hatte oder
genau kannte, wurden alle Pfarrer von den Visitatoren geprüft und mußten sie - von Unterregen-
bach berichtet - eine Precligt halten. Irrlehre fand sich überhaupt nicht. Uie piinktliche Haltung
der Nebengottesdienste konnte aber in fast keiner Gemeinde festgestellt werden, obwohl sie in der
VisitationsO. 1558 (Nr. 12a, wohl entsprechend der KO von ca. 1556) gefordert worden war. Die
Haltung und der Besuch der Freitagspredigt hatte sich nach der einige Monate vor der Visitation
erlassenen PolizeiO. (Nr. 17) schon etwas verbessert. Um die Einheit der Zeremonien nach Ohringer
Vorbild zu erreichen, wurden die von der kirchlichen Hauptstadt entfernteren Pfarreien den
Pfarrern von Lendsiedel, Weikersheim und Ingelfingen als ,,Spezialsuperintendenten' £ unterstellt.
Alle Pfarrer erhielten von cliesen ocier von den Visitatoren selber eine kurze Ordnung (Nr. c) über-
reicht, deren Haltung eingeschärft wurde. In der Regel ermahnten die Visitatoren zum Schluß die
ganze Gemeinde zum Besuch aller Predigten, cles Abendmahls und zu einem gottseligen Wandel
mit Drohung ,,Gottes uncl der obrigkeit straff“.

Das ausführliche Visitationsprotokoll wurde von Bossert zur Darstellung der kirchlichen Zu-
stäncle ausgewertet. Einen Auszug mit weiterem Bericht (iiber das Examen der Pfarrer und die
Maßnahmen cler Visitatoren) bietet die von Heber geschriebene ,,Relation, was die verordnete
kirchenvisitatores de ao. etc. 71 ... befunden.“ 6 Die Richtigkeit wurde von Johann Hartmann be-
stätigt, und das Ergebnis der auf die Visitation folgenden Beratung in Neuenstein wurde von Hyso
wenigstens teilweise angemerkt. Neben nicht erhaltenen Einzelmaßnahmen und -befehlen verfaßte
Hyso im Dezember 1571 einen Generalbefehl an alle Pfarrer, in dem die Haltung der Nebengottes-
dienste erneut eingeschärft wurde.

Nachgeschichte

In clie KapitelsO. 1579 (Nr. 26, § 4) wurden die Fragen bearbeitet aufgenommen, ebenso wei-
tere Abschnitte aus der Instruktion und dem Patent. Diese Fragen wurden dann bei der nächsten
Visitation 1581 (Nr. 29) in der ganzen Grafschaft verwendet, in die KO 1582 (Nr. 32, § D 1) auf-
genommen und bei späteren Visitationen der Waldenburger Herrschaft gebraucht.

6 Schreiben von Joh. Hartmann an die Neuensteiner 6 Protokoll GA 15, 4. Relation Lang LXXII 12.
Räte 18. 5. 71, PA 93, 3, 8.

160
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften