Entstehung
Vorrede und ,,Von der leer in gemein“ wnrden einhellig approbiert. Zum 2. Kap. wurde be-
stimmt, daß vor der „feirpredig“ am Sonntag die 6 Hauptstücke und ein Kapitel des Neuen Testa-
ments samt den Summarien gelesen werden sollten. Die Katechismusstücke sollen im 3. Kap. einge-
fügt werden. Bei cler Taufe wurde der Exorzismus gestrichen, beim 6. Kap. bestimmt, daß die
Absolution in genere wie privat geschehen möge. Beim Abendmal ist zugelassen, claß bei Mangel an
Wein die Einsetzungsworte wieclerholt werden können. Die Eheleute sollen mit bloßem „ja“ ant-
worten. Der Meßner soll ohne des Pfarrers Wissen niemand begraben. Die Kollekten standen erst
nach dem Kapitel ,,Von Feiertagen“. Das Kapitel von der Kirchendisziplin wurde ausgesetzt, da-
mit man erkundigen könne, wie clie öffentliche Vorstellung der Sünder bei clen Nachbarn gehalten
würde. Grundsätzlich war der Bann als Abweisung von Abenclmahl, Kindertaufe uncl Begräbnis
clurch die Kirchendiener zugestanden. Erhalten sincl neben dem wiedergegebenen kurzen Proto-
koll 32 Konzepte der Vorrede, der Bestimmung iiber clas Halten des Katechismus und der Kate-
chismusfragstücke, alle drei mit Unterschriften in strenger Rangfolge (beginnend mit den Räten)
und den Daten des 12. uncl 14. Novembers.
Der in Langenburg beschlossene Entwurf der Kirchenordnung wurde im folgenden Monat in
Neuenstein abgeschrieben, von Gräfin Anna gebilligt und am 28. 12. 1577 an die waldenburgischen
Räte geschickt, damit diese uncl Gräfin Agatha sie aucli lesen und approbiern könnten 33. Am 15.1.
1578 schickte Gräfin Agatha ihren Prediger Franz Jakob Moser mit der Ordnung und einem Be-
gleitschreiben nach Schmiedelfeld zum Mitvormund Schenk Heinrich von Limpurg. Sie bat um
sein Urteil und gab zu bedenken, daß Graf Wolfgang entschlossen sei, notfalls die Ordnung im
Neuensteiner Teil allein einzuführen 34. Trotzdem ließ Schenk Heinrich Bedenken vorbringen 35.
Man müsse noch anderer gelehrter Leute Rat einholen, clamit ,,die grafschaft nit etwa clurch dero
genachparten und verstendigen theologen in schimpf geritte.“ Wenn er in Limpurg die württem-
bergische KO halte, könne er nicht helfen, woanders eine andere einzuführen. Notfalls solle man das
Werk ohne ihn weiterführen und ihn nicht im Druck erwähnen 36.
In der Resolution wurde betont, daß man ursprünglich nur die Ungleichheit in den Kirchen-
gesängen und Zeremonien beseitigen, nicht aber am Corpus Doctrinae uncl dem Katechismus än-
dern wollte.
Folgende Bedenken wurclen vorgebracht:
1. Die Katechismen von Luther und Brenz sollten ohne Gruncl durch die Fragstücke des Ans-
bacher Superintendenten Karg ersetzt werden 37.
2. Es sei zu bedenken, ob die Kirchendisziplin auch an Orten, an denen diese bisher nicht in
Übung gewesen, gelten und ob sie sich nur auf hohenlohische Untertanen erstrecken solle.
3. Die Predigt beim Verhör cler Kommunikanten solle nicht abgeschafft uncl das allgemeine
Fürbittengebet (das „gemeine Gebet“) nicht verändert werden.
Graf Wolfgang gab seinem Ärger Ausdruck, daß man ihn als Waldenburger Mitvormund nicht
konsultiert habe und schlug eine Besprechung des Gesamthauses vor, während Gräfin Agatha ein-
fachheitshalber bei ihrer Resolution bleiben wollte 38.
32 Protokoll des Langenburger Konvents, G-A 14, 5.
Doppelbl. Yermerk: New kirchenordnung betr. ao.
1577.
33 GA 14, 2.
31 Ausfertigung StA Ludwigsburg B 113, 840; Kon-
zept GA 14, 2.
35 Schenk Heinrich an Gräfin Agatha, 16. 1. 1578, Aus-
fertigung GA 14, 2; Konzept StA Ludwigsburg.
36 So in Schreiben vom 10. 12. 1578.
37 Siehe Anhang 2, S. 301-309, Handsclirift C.
38 Wolfgang an Agatha 2. 2. 1578, Agatha und Schenk
Heinrich an Wolfgang 8.2. 1578 (GA 14, 2 ; StA Lud-
wigsburg B 113, 840).
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Vorrede und ,,Von der leer in gemein“ wnrden einhellig approbiert. Zum 2. Kap. wurde be-
stimmt, daß vor der „feirpredig“ am Sonntag die 6 Hauptstücke und ein Kapitel des Neuen Testa-
ments samt den Summarien gelesen werden sollten. Die Katechismusstücke sollen im 3. Kap. einge-
fügt werden. Bei cler Taufe wurde der Exorzismus gestrichen, beim 6. Kap. bestimmt, daß die
Absolution in genere wie privat geschehen möge. Beim Abendmal ist zugelassen, claß bei Mangel an
Wein die Einsetzungsworte wieclerholt werden können. Die Eheleute sollen mit bloßem „ja“ ant-
worten. Der Meßner soll ohne des Pfarrers Wissen niemand begraben. Die Kollekten standen erst
nach dem Kapitel ,,Von Feiertagen“. Das Kapitel von der Kirchendisziplin wurde ausgesetzt, da-
mit man erkundigen könne, wie clie öffentliche Vorstellung der Sünder bei clen Nachbarn gehalten
würde. Grundsätzlich war der Bann als Abweisung von Abenclmahl, Kindertaufe uncl Begräbnis
clurch die Kirchendiener zugestanden. Erhalten sincl neben dem wiedergegebenen kurzen Proto-
koll 32 Konzepte der Vorrede, der Bestimmung iiber clas Halten des Katechismus und der Kate-
chismusfragstücke, alle drei mit Unterschriften in strenger Rangfolge (beginnend mit den Räten)
und den Daten des 12. uncl 14. Novembers.
Der in Langenburg beschlossene Entwurf der Kirchenordnung wurde im folgenden Monat in
Neuenstein abgeschrieben, von Gräfin Anna gebilligt und am 28. 12. 1577 an die waldenburgischen
Räte geschickt, damit diese uncl Gräfin Agatha sie aucli lesen und approbiern könnten 33. Am 15.1.
1578 schickte Gräfin Agatha ihren Prediger Franz Jakob Moser mit der Ordnung und einem Be-
gleitschreiben nach Schmiedelfeld zum Mitvormund Schenk Heinrich von Limpurg. Sie bat um
sein Urteil und gab zu bedenken, daß Graf Wolfgang entschlossen sei, notfalls die Ordnung im
Neuensteiner Teil allein einzuführen 34. Trotzdem ließ Schenk Heinrich Bedenken vorbringen 35.
Man müsse noch anderer gelehrter Leute Rat einholen, clamit ,,die grafschaft nit etwa clurch dero
genachparten und verstendigen theologen in schimpf geritte.“ Wenn er in Limpurg die württem-
bergische KO halte, könne er nicht helfen, woanders eine andere einzuführen. Notfalls solle man das
Werk ohne ihn weiterführen und ihn nicht im Druck erwähnen 36.
In der Resolution wurde betont, daß man ursprünglich nur die Ungleichheit in den Kirchen-
gesängen und Zeremonien beseitigen, nicht aber am Corpus Doctrinae uncl dem Katechismus än-
dern wollte.
Folgende Bedenken wurclen vorgebracht:
1. Die Katechismen von Luther und Brenz sollten ohne Gruncl durch die Fragstücke des Ans-
bacher Superintendenten Karg ersetzt werden 37.
2. Es sei zu bedenken, ob die Kirchendisziplin auch an Orten, an denen diese bisher nicht in
Übung gewesen, gelten und ob sie sich nur auf hohenlohische Untertanen erstrecken solle.
3. Die Predigt beim Verhör cler Kommunikanten solle nicht abgeschafft uncl das allgemeine
Fürbittengebet (das „gemeine Gebet“) nicht verändert werden.
Graf Wolfgang gab seinem Ärger Ausdruck, daß man ihn als Waldenburger Mitvormund nicht
konsultiert habe und schlug eine Besprechung des Gesamthauses vor, während Gräfin Agatha ein-
fachheitshalber bei ihrer Resolution bleiben wollte 38.
32 Protokoll des Langenburger Konvents, G-A 14, 5.
Doppelbl. Yermerk: New kirchenordnung betr. ao.
1577.
33 GA 14, 2.
31 Ausfertigung StA Ludwigsburg B 113, 840; Kon-
zept GA 14, 2.
35 Schenk Heinrich an Gräfin Agatha, 16. 1. 1578, Aus-
fertigung GA 14, 2; Konzept StA Ludwigsburg.
36 So in Schreiben vom 10. 12. 1578.
37 Siehe Anhang 2, S. 301-309, Handsclirift C.
38 Wolfgang an Agatha 2. 2. 1578, Agatha und Schenk
Heinrich an Wolfgang 8.2. 1578 (GA 14, 2 ; StA Lud-
wigsburg B 113, 840).
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