Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0429
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
29. Visitation 1581

Konkordienbuch, aus dem sie examiniert werden sollen, noch nicht erhalten haben und man in der
Saat-, Heu- und Herbstzeit nicht visitieren kann. Graf Wolfgang wollte, daß der Prediger Meder die
Spezialsuperintendenten begleitet, ihm aber bei deren Examen ein Rat zugeordnet wird 4. Am
lT.Hezember 1580 übersandte Hyso an Graf Wolfgang Andreäs Bedenken und die befehlsgemäß
verfaßte „Instruction der kirchenvisitation“. Hyso schlug vor, wie inzwischen auch Graf Wolf-
gang mehrmals geäußert habe, das Examen der Spezialsuperintendenten Andreä zu überlassen:
,,und es auch nicht geschaden kent, das E. G. jemants abgeordnet, die hernacher ihrer lehr, wandel,
lebens und verhaltens halb auch erkundigung gepflegen“. Als Unparteiischer könne Andreä auch
die Visitation in Öhringen vornehmen. Graf Wolfgang antwortete am 23. Dezember, daß ihm die
Instruktion gefalle, es solle aber noch eine Frage, ob das Almosen Graf Ludwig Casimirs recht aus-
geteilt werde, eingefügt werden 5. Am 2. Januar 1581 wurden die Neuensteiner Befehle ausgefertigt
und übersandte Hyso sein Konzept nach Waldenburg 6: Graf Wolfgang sehe es für gut an, daß zu
Erhaltung der Gleichheit in der Waldenburger Herrschaft „ebenmeßig cliße expedition angestellet“.
In Waldenburg wurden nur leichte sinngemäße Änderungen vorgenommen. Hyso übersandte am
13. Januar zwei Patente an Spezialsuperintendenten zur Unterschrift uncl schlug weltliche Diener
vor, die den Superintendenten beigeordnet und in Instruktion und Patent genannt werden sollten.
Da die Räte verhinclert waren, sind es: M. Daniel Greber (Chreber, Neuensteiner Stadtvogt) für
Neuenstein, Thomas Schuler (Kirchberger Vogt) für Langenburg, M. Martin Schreiber (Ingelfinger
Keller) für Weikersheim. Für Ingelfingen schlug H} 7so auch Greber oder den Neuensteiner Sekretär
Albrecht Wilhelm Heber vor; die Visitation fand aber mit dem Keller Schreiber statt. Die Walden-
burger beauftragten clen Amtmann zu Sindringen 7. Mögner in Weikersheim erhielt am 12.Eebruar
die „Visitationscredentz und instruction“. Es folgte der Befehl vom lö.Februar wegen der Visita-
tion der eigenen Gemeinde 8.

Während Graf Wolfgang als Adjunkten (Beigeordneten) jeweils einen fremden Amtsdiener
wählen wollte, weil auch die Amts-(Superintendenz-)Orte selber visitiert würclen, schlug Hyso vor,
diese Orte durch den Generalsuperintendenten oder einen andern Geistlichen und einen aus den
Räten oder studierten Amtsdienern visitieren zu lassen 9. Weil man Meder, cler im Streit m'it den
meisten Superintendenten lag, mißtrauisch gegenüberstand, kam man zu der originellen Notlösung,
daß die Superintendenten ihre eigenen Pfarreien zusammen mit dem weltlichen Adjunkten visi-
tieren sollten.

Schwierigkeiten bereitete noch die Frage, ob man in nur teilweise zu Hohenlohe gehörigen
Orten visitieren solle, nachdem es schon im Jahre 1580 Schwierigkeiten mit dem Besuch der Kapitels-
versammlungen gegeben hatte. Auf Befehl Graf Wolfgangs sollten sich die Neuensteiner Räte mit
dem Öhringer Prediger Meder einigen 10. Die Räte vertraten clen korrekten Standpunkt, daß nach
dem Augsburger Religionsfrieden nur die hohe, „hochfreischlich oberkeit“, die die Blutgerichtsbar-
keit hat und der die Untertanen zum größeren Teil unterstehen, allein visitieren dürfe. Das
Patronatsrecht genüge nicht. Meder wollte dagegen möglichst nirgends auf das jus visitandi ver-

4 Hyso an waldenburgischen Rat, 26. 8. 1580.

5 Konzept Lang LXXI 12, 24, Ausfertigung HStA A
63, 57. Die Prage Nr. 26 nach dem Almosen wurde
von Hyso. eingefügt. (Siehe bei KapitelsO. 1579,
S. 370).

6 Schreiben HStA A 63, 57. Unsere Handschrift A.

7 Für Pfedelbach? Undatierte Beilage [Graf Wolfgang
an Hyso].

8 Unsere Nr. 29 c. Schreiben an die Neuensteiner Herr-

schaft, präs. 26. 2. 1581. HStA A 63, 57.

9 Graf Wolfgang an Plyso, präsentiert 18. Jan. 1581,
Antwort 19. Jan. 1581. PIStA A 63, 57.

10 Graf Wolfgang an Hyso 16. 2., Neuensteiner Räte an
Öhringer Prediger Meder 19. 2. 1581. Eine münd-
liche Beratung lehnten die Räte am 27. 2. aus Zeit-
mangel ab. Meder schickte sein Bedenken am 2. 3.
1581. Auch der Kirchberger Vogt Thomas Schuler
stand vom 17.-26. 2. wegen der Visitation von Lend-
siedel, Beimbach und Gackstatt mit den Neuen-
steiner Räten in Briefwechsel. PIStA A 63, 57.

411
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften