Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0649
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52. Öhringer Spitalordnung 1594

SpeiseO. 1662: Ein kurtze ordnung, wie es mit dem essen alle tag und ainem jeden tag insonderhait gehalten
werden soll. Aus befelch bayder unserer gnedigen herrn, anno 1562.

Reinschrift. PA 106, 1, 1. 8 ungez. Bl. (21,5 X 16 cm) mit Text auf Bl. 2a-5a. Sachliche Änderungen in Spi-
talO. 1594, § 19, wo auf die frühere Ordnung Bezug genommen wird, sind angemerkt.

Spitalzucht und SpeiseO. 1576: Spitaaltzucht, wie die aus der wolgebornen herrn, herrn Ludwig Casimirs und
herrn Eberharden... aufgerichter spitalordnung getzogen... Bl. 3a: Ein kurtze ordnung, wie es mit dem esßen alle
tag und ein iden insonderheit im spital gehalten soll werden, daran sich auch die pfrundner ohne widersezen
settigen laßen sollen, auß bevelch beeder der ’wolgebornen unserer gnedigen herrschaft renovirt uf das new jar
anno 1576.

Reinschrift. PA 106, 1, 1. 4 Bl., auf letzter Seite nur späterer Vermerk: Spitalordnung, wie es sowohl der
speißung alß anderer begehenheiten solle gehalten und die ungebühr gestrafft werden. Ao. etc. 1576.

Die Spitalzucht siehe bei § 1; sachliche Änderungen gegenüber der SpeiseO. sind § 19 angemerkt.

Inhaltsübersicht

[Vorrede] Bl. la, S. 632. - 1. Von besuchung der predigten und Gottes worts, auch erbarn wandel
und wesens. Bl. 1 a, S. 632. - 2. Von handhabung des spittals gerechtigkeit. Bl. 3 a. - 3. Von erhaltung
der pfarren * 1. Bl. 3 b. - 4. Von auspendung der almusen. Bl. 4a. S. 635.-5. \ Ton handlon und haupt-
recht 2. Bl. 5a. - 6. Von den leipeignen leuten und besetzung derselben beth 3. Bl. 6. - 7. Von des
spittals gültbüchern und andern underhanden habenden brieffen und ordnungen, Bl. 6b. - 8. Von
behegung des spittals waldung und desselben beholtzung. Bl. 7a. - 9. Von des spittals geäckerich 4.
Bl. 7b. - 10. Von des spittals gepeuen. Bl. 8a. - 11. Von vischwassern. Bl. 8b. - 12. Vom veldpau a.
Bl. 8b. - 13. Von einheimbsung der früchtk Bl. 9a. - 14. Vom zehenden. Bl. 11a. - 15. Von in-
heimbsung der füterung, hey und omets 5. Bl. 11a. - 16. Wie es mit fassung in die mül, auch dem
packen 6 und auspeißen soll gehalten werden. Bl. 12a. - 17. Von der küchenspeis, Bl. 13a. - 18. Wie
es mit einheimbsung und verrechnung des weins, eßig, hefen, geprendten wein, versehung der faß
im keller, auch erpawung der weingarten zu halten. Bl. 13b. - 19. Von den pfründnern und wie es
mit dem außspeißen derselbigen solle gehalten werden. Bl. 16 a, S. 635. - 20. Vom vihezug und des-
selben nuzungen, auch wie es mit erkaufung des fleisch und anders zu halten. Bl. 18b. - 21. Von den
pforden und derselben verrichtung. Bl. 20b. - 22. Was für ehalten 7 und gesind im spittal zu halten.
Bl. 23a. - 23. Von wartung der kranken. Bl. 24a. S. 637. - 24. Von erpawung des flax. Bl. 24b. -
25. Vom saltz. Bl. 25a. - 26. Von zerungen 8. Bl. 25a. - 27. Von stürtzung der frucht, abachtung des
weins 9, meßung der futerung, kuchenspeis und anderm vorrat, so der spittalmeister jerlichen zu
verrechnen hat. Bl. 25b. - 28. Wie es unser spittalmeister mit seinen rechnungen in kunftig halten
soll. Bl. 26a. - 29. Was unser spittalmeister in gemein verrichten soll. Bl. 34a.

[Abgedruckt werden die §§ 1, 4, 19 und 23.]

a B danacli: Yon aufsicht über das gesind [zugefügt:]
und ehehalten [= Dienstboten]. In A ohne Über-
schrift.

b B danach: Yon außtreschung und aufhebung, auch
verwahrung der frucht, item einbringung der gülten
und zehenden.

1 Der Pfarrer von Kupferzell wird von dem Spital als
Collator (Patron) besoldet. Es besteht ein besonde-
res Corpus an Einkünften für die Pfarrei. Yerzeichnis
von 1579 SpitalA XVII, 11.

2 Siehe S. 11.

3 Besetzung = Pestsetzung, hier der Leibsbeth, der

Abgabe der Leibeigenen, darnit „keines ab-, sondern

vielmehr zugangszuversehen“. (Text des § 6; DRW 2,

139.)

4 = Ernte an Bucheln und Eicheln, Waldmast.

5 = die Nachschur des Grases, das Grummet.

6 Der Spitalmeister soll alle 14 Tage „frucht in die
mülen faßen“, d.h. Getreide zur Mühle bringen. -
packen = backen.

7 = Gesinde, Dienstboten. B: bediente.

8 Wenn der Spitalmeister Zehnten verleiht oder die
Spitalfuhre zur Abholung der Früchte oder sonst
über Land schickt. B: + über land.

9 Stürzung = Sturz, Revision des Bestandes, hier an
Petri Cathedra (22. Februar). Abachtung muß auch
Stürzung, Abmessung bedeuten. Die Abachtung des
Spitalweins soll in der Stadt geschehen. „abachtung“
fehlt B.

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