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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (16. Band = Baden-Württemberg, 2): Herzogtum Württemberg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.30655#0604
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Limpurg

Schließlich befindet sich eine weitere Abschrift aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Archiv
der Evangelischen Kirchengemeinde Münster am Kocher. Sie besitzt zwei Titelblätter, von denen das
innere mit Kirchen Ordnung für die Pfarrey Münster bezeichnet ist, was wohl analog zur Bezeichnung des
Ludwigsburger Exemplares KO 1610 zu sehen ist. Die Kirchenordnung ist also nicht gedruckt, sondern in
handschriftlichen Exemplaren an die Pfarrer gegeben worden. Diese Handschrift muss allerdings aus dem
späteren 17. Jahrhundert stammen.51 In ihr werden die Gebete aus der württembergischen KO nicht nur
mit ihren Anfangsworten genannt, sondern im vollen Wortlaut wiedergegeben.

6. Visitationsordnung 1611 (Text S. 625)
In ihrem Bestreben nach der Neuordnung des Limpurger Kirchenwesens ließen Karl und Albrecht im
Anschluss an die Kirchen- und Eheordnung auch eine Visitationsordnung erarbeiten, die in vier Exempla-
ren (A bis D) mit drei Beilagen (archivalisch nummeriert: 2 bis 4) erhalten ist. Unser Abdruck folgt
Exemplar B, das die vollständigste Reinschrift darzustellen scheint.
Die Beilagen 2 und 3 enthalten jeweils nur einen der beiden Fragenkataloge der Visitationsordnung
(Beilage 2: Fragen, die bey Kirchen Visitation denn Herrn Pfarrern vorzuhalten, Beilage 3: Fragen, die bey
Kürchen Visitation dem Herrn Vogten vorzuhalten), stammen aber von zwei verschiedenen Händen des 17.
oder sogar 18. Jhs.
Beilage 4 stellt einen wesentlich erweiterten Fragenkatalog dar, der zahlreiche Verbesserungen und
Randnotizen enthält, also offenbar mindestens einmal umgearbeitet wurde, wie auch die Nummerierung der
Fragen mindestens einmal geändert wurde.
Beiden Handschriften ist eine Resolution in 5 Punkten angehängt, die Probleme in einzelnen Orten der
Herrschaft aufgreift. Zu dieser Resolution sind zwei Entwürfe erhalten, die diese fünf, offensichtlich von
den Limpurger Geistlichen bei einer Synode vorgelegten Probleme auflisten52 und zu jedem Punkt die
Entscheidungen der beiden Schenken Albrecht und Karl niederlegen.53
Den Abschluss des Kirchenordnungswerks stellt dann der Limpurgische Katechismus von 1619 dar. Als
Verfasser kann der Gaildorfer Superintendent Johannes Donner54 angenommen werden, der seit seinem

ersten Satzes hingewiesen wurde, im vollständigen Wort-
laut eingefügt wurden; auch sind viele Passagen erheb-
lich ausführlicher gefasst. Damit ist sie aber keineswegs
identisch mit der gedruckten Speckfelder Kirchenord-
nung von 1666 (wahrscheinlich vom oben, Fußnote 11
Seite 580, erwähnten Superintendenten Spindler ver-
fasst, Württ. Landesbib. Stuttgart Kirch.R.qt.274), die
nämlich in ihrem ersten Teil aus 17 Katechismuspredig-
ten besteht und dann erst zu den üblichen Stücken der
Kirchenordnung übergeht; und dort stellt sie ebenfalls
einen völlig neuen Text dar im Vergleich zur Ordnung
von 1610. Auch das legt nahe, dass es sich bei den vier
o.g. Handschriften, obwohl sie sich im Obersontheimer
Archivteil befinden, um Gaildorf-Schmiedelfelder Ord-
nungen handelt.
51 Darauf deuten, neben der barocken Schrift und der For-
mulierung auf dem Innentitel aus dem Jahre 1611, die
Veränderungen im agendarischen Teil für den Sonntags-
gottesdienst hin. Vor allem wird im Fürbittengebet für
die regierende Herrschaft Gräfin Maria Juliane geb. von

Hohenlohe-Langenburg als Vormund gennant. Sie kann
die Vormundschaft erst nach dem Tod ihres Mannes
Johann Wilhelm, des jüngsten Bruders von Joachim
Gottfried, geführt haben (1655) für ihren ältesten Sohn
Philipp Albert, der in die Erbfolge nachrückte, da
Joachim Gottfrieds Söhne schon 1653 und 1657 starben.
Philipp Albert (gest. 1682) und sein Bruder Wilhelm
Heinrich (gest. 1690) waren die letzten Schenken aus
der Linie Limpurg-Gaildorf; vgl. Müller, Reichserb-
schenken, S. 237f.
52 So Schenk Albrecht in seinem Brief vom 16. August 1610
an Schenk Karl, StA Ludwigsburg B 113 Bü. 833.
53 Der Briefwechsel und die Resolution sind abgedruckt in:
Bergholz, Einführung, S. 37-48.
54 Johannes Donner, geb. vor 1590, stud. 1608 Wittenberg,
1609 Mag., 1611 Tübingen, 1613 Jena, 1614 prom. D.,
Hofprediger Pfalz-Neuburg, 1615 Superintendent Gail-
dorf, 1631 Flucht, 1632-36 schwedischer Generalsuperin-
tendent von Mainz; vgl. Cramer, Pfarrerbuch II/2, Nr.
420.

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