27c. Bericht der Prediger über die Beichtzeiten 1586
27c. Bericht der Prediger über die Beichtzeitene
vor 25. November 1586
Edle, veste, fürsichtige, ehrsame unnd weise, inson-
ders günstige hern.
Wir, die hernach underschribne, eines erbarn
rhats, unsern großgunstigen, gebietenden hern und
obern, unwürdige der evangelischen kirchen allhie
diener, haben uns nach empfangnem günstigem be-
velch über dem, waß noch möchte zu endtlicher an-
und verrichtung deß einmal günstig bewilligten pri-
vat examens vor dem heiligen, hochwiirdigen abend-
mal von nöten sein, volgender puncten (yedoch auff
christliche verbesserung ewer vest, herrlicheit und
gunsten) freuntlich und einhellig verglichen, unnd
erstlich, waß da belangt daß ort, da solch examen
soll gmeinlich ghalten werden, laßen wir uns ihn all-
weg [be]lieben und gefallen, den herrlichen, schönen
chor ihm münster, haben auch allbereit die
ständ18, da sich ein yeder kirchendiener ihm selbigen
zur zeit deß examinis soll finden laßen, der gstalt ab-
und eingetheilt, daß verhoffenlich, keiner dem an-
dern werde könden verhinderlich sein.
Betreffend die personen, durch welche solch ex-
amen soll verrichtet werden, haben sich hietzu
guotwillig erbotten alle und yede kirchendiener, so
solch werck alters, leibsgsundtheit oder anderer ih-
rer obligenden kirchengschäfften (als predigen,
kranckenbsuchen etc.) halber nutzlich thun könden.
Datzu sich dan auch unser geliebte mittbrieder ihm
spittal19, uns hieoben, wie auch wir widerumb ihnen
drunden, ihm fall der not und wo eß begert, auch
müglich sein wirt, guottwillig zudienen erbotten.
Demnach aber der gmeinen gschäfft, so durch
die gantze wochen von unsern lieben zuhörern sollen
unnd müessen verrichtet werden, vil unnd mancher-
ley, auff daß hierin nichts verabsaumpt werde, | ach-
ten wir am rhatsamsten, wann hietzu erstlich der
dondertag und freitag, die stund aber zu ende yeder
morgenpredig (ihm winter zu 9 biß auff 10), ihm
e Textvorlage (Handschrift): StadtA Ulm A [1562].
18 Sitz, Platz, hier: Beichtstuhl.
sommer aber auff den freitag von 8 biß auff 10 uhr
vormittag, volgendts am sambstag von ein biß auff
drey nachmittag vor der abendpredig und dann
nach derselbigen von 4 biß auff 5 oder auch zu som-
mers zeitten biß auff 6 uhr, endtlich aber auch der
sontag, daran daß heilig abendtmal ghalten wurt,
vor der predig von 6 uhr (ihm sommer) ihm winter
aber von 7 uhr an biß um halber 8 ernennt und
bstimpt wurden, es were dann sach, wann die
communionen20 groß, daß hietzu auch der mittwoch
zu ernandten stunden genommen wurde. Under der
sambstag abend predig soll daß examen allerdings
(biß nach vollendung derselbigen) eingstelt und die
schon examinierten bey solchen, so vil ihnen ihmer
müglich, zuerscheinen vermant werden.
So soll auch under mann- unnd weibspersonen
kein sondere abtheilung gemacht werden, sonder ei-
nem yedem christen sich anzuzeigen bey dem, zu
welchem er am allermeisten neigung haben möchte,
frey stehn. Unnd damitt unsere liebe zuhörer augen-
scheinlich sehen, daß wir mit solchem examen an-
derstwohin nicht sehen, dann daß diss heilige, hohe
geheimniss mitt rechtem gsundem verstand zu me-
niglichs heil und wolfart empfangen, sie auch desto
mehr lust und liebe zu solchem notwendigen examen
bekommen unnd gwinen, so soll ihnen erlaubt sein,
entweders sich allein oder einem eheman mitt sei-
nem eheweib, dem haußvatter und der haußmuoter
mitt ihren | kind und gsind zumal21 ihn der kirchen,
jha auch den alten, betagten, ubelhörenden unnd
sonst ehrnleute, ihn einer kirchendieners behausung
sich zum examen zu offerirn, yedoch daß hiemit dem
kirchendiener erlaubt sey, ihn der kirchen wie auch
ihm hause nach glegenheit unnd ettwan die jungen
vor den alten (dieselbige darmit freuntlich zuge-
winen) zubefragen. Denjhenigen aber, so ihm hauß
examiniert (darmitt sie nit von newem und allso
19 Siehe oben, S. 209 Anm. 8.
20 Zahl der Kommunikanten.
21 Besonders.
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27c. Bericht der Prediger über die Beichtzeitene
vor 25. November 1586
Edle, veste, fürsichtige, ehrsame unnd weise, inson-
ders günstige hern.
Wir, die hernach underschribne, eines erbarn
rhats, unsern großgunstigen, gebietenden hern und
obern, unwürdige der evangelischen kirchen allhie
diener, haben uns nach empfangnem günstigem be-
velch über dem, waß noch möchte zu endtlicher an-
und verrichtung deß einmal günstig bewilligten pri-
vat examens vor dem heiligen, hochwiirdigen abend-
mal von nöten sein, volgender puncten (yedoch auff
christliche verbesserung ewer vest, herrlicheit und
gunsten) freuntlich und einhellig verglichen, unnd
erstlich, waß da belangt daß ort, da solch examen
soll gmeinlich ghalten werden, laßen wir uns ihn all-
weg [be]lieben und gefallen, den herrlichen, schönen
chor ihm münster, haben auch allbereit die
ständ18, da sich ein yeder kirchendiener ihm selbigen
zur zeit deß examinis soll finden laßen, der gstalt ab-
und eingetheilt, daß verhoffenlich, keiner dem an-
dern werde könden verhinderlich sein.
Betreffend die personen, durch welche solch ex-
amen soll verrichtet werden, haben sich hietzu
guotwillig erbotten alle und yede kirchendiener, so
solch werck alters, leibsgsundtheit oder anderer ih-
rer obligenden kirchengschäfften (als predigen,
kranckenbsuchen etc.) halber nutzlich thun könden.
Datzu sich dan auch unser geliebte mittbrieder ihm
spittal19, uns hieoben, wie auch wir widerumb ihnen
drunden, ihm fall der not und wo eß begert, auch
müglich sein wirt, guottwillig zudienen erbotten.
Demnach aber der gmeinen gschäfft, so durch
die gantze wochen von unsern lieben zuhörern sollen
unnd müessen verrichtet werden, vil unnd mancher-
ley, auff daß hierin nichts verabsaumpt werde, | ach-
ten wir am rhatsamsten, wann hietzu erstlich der
dondertag und freitag, die stund aber zu ende yeder
morgenpredig (ihm winter zu 9 biß auff 10), ihm
e Textvorlage (Handschrift): StadtA Ulm A [1562].
18 Sitz, Platz, hier: Beichtstuhl.
sommer aber auff den freitag von 8 biß auff 10 uhr
vormittag, volgendts am sambstag von ein biß auff
drey nachmittag vor der abendpredig und dann
nach derselbigen von 4 biß auff 5 oder auch zu som-
mers zeitten biß auff 6 uhr, endtlich aber auch der
sontag, daran daß heilig abendtmal ghalten wurt,
vor der predig von 6 uhr (ihm sommer) ihm winter
aber von 7 uhr an biß um halber 8 ernennt und
bstimpt wurden, es were dann sach, wann die
communionen20 groß, daß hietzu auch der mittwoch
zu ernandten stunden genommen wurde. Under der
sambstag abend predig soll daß examen allerdings
(biß nach vollendung derselbigen) eingstelt und die
schon examinierten bey solchen, so vil ihnen ihmer
müglich, zuerscheinen vermant werden.
So soll auch under mann- unnd weibspersonen
kein sondere abtheilung gemacht werden, sonder ei-
nem yedem christen sich anzuzeigen bey dem, zu
welchem er am allermeisten neigung haben möchte,
frey stehn. Unnd damitt unsere liebe zuhörer augen-
scheinlich sehen, daß wir mit solchem examen an-
derstwohin nicht sehen, dann daß diss heilige, hohe
geheimniss mitt rechtem gsundem verstand zu me-
niglichs heil und wolfart empfangen, sie auch desto
mehr lust und liebe zu solchem notwendigen examen
bekommen unnd gwinen, so soll ihnen erlaubt sein,
entweders sich allein oder einem eheman mitt sei-
nem eheweib, dem haußvatter und der haußmuoter
mitt ihren | kind und gsind zumal21 ihn der kirchen,
jha auch den alten, betagten, ubelhörenden unnd
sonst ehrnleute, ihn einer kirchendieners behausung
sich zum examen zu offerirn, yedoch daß hiemit dem
kirchendiener erlaubt sey, ihn der kirchen wie auch
ihm hause nach glegenheit unnd ettwan die jungen
vor den alten (dieselbige darmit freuntlich zuge-
winen) zubefragen. Denjhenigen aber, so ihm hauß
examiniert (darmitt sie nit von newem und allso
19 Siehe oben, S. 209 Anm. 8.
20 Zahl der Kommunikanten.
21 Besonders.
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