Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0319
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einleitung

reichte sie von Südangeln im Osten bis nach Eiderstedt im Westen47. Zum ersten Propst ernannte Herzog
Adolf I. den Schleswiger Dompfarrer und Reformator der Stadt Reinhold Westerholt, einen der vier von
König Christian III. für Schleswig berufenen Superintendenten48. Auf Westerholt folgte 1548 Nikolaus
Krage. Wie seine Nachfolger versah Krage mit dem Propstamt gleichzeitig das Amt eines Hofpredigers am
Gottorfer Hof49. Seit Jakob Fabricus d.Ä. scheint das Amt des Propstes der Gottorfer Propstei dann jeweils
mit der Würde eines Generalpropstes verbunden gewesen zu sein50.
Bis 1584 hatte die Landschaft Eiderstedt zur Propstei Gottorf gehört; dann wurde Eiderstedt zu einer
eigenständigen Propstei51. Zum ersten Propst ernannte Herzog Adolf den Tetenbüller Pfarrer Johannes
Pistorius (Becker), einen Nachfahren des ersten evangelischen Predigers in Husum Theoderich (Dietrich)
Pistorius52. Propst der im Norden gelegenen Propstei Apenrade war seit 1548 der Apenrader Pfarrer Peter
Genner (Generanus). Er hatte in Wittenberg studiert und war dort zum Mag. art. promoviert worden.
Genner hatte das Amt bis zum Jahr 1584 inne. Nachfolger wurde sein Sohn Johannes. Wie sein Vater war er
Pastor in Apenrade53. Auch bei den Nachfolgern scheint die Apenrader Pfarrei jeweils mit dem Propstamt
verbunden gewesen zu sein54.
Durch die Übernahme der Gebiete Johanns d.Ä. im Jahr 1581 kamen mit Tondern, Nordstrand und
Fehmarn weitere Propsteien in Schleswig hinzu. Im Unterschied zu Schleswig gibt es zu den Propsteien im
Holsteiner Landesteil und ihren Amtsträgern im 16. Jh. kaum Informationen. Eine Ausnahme bildet die
nach der Eroberung des Landes Dithmarschen 1559 von Adolf I. eingerichtete Propstei Norderdithmar-
schen. Erster Amtsinhaber wurde hier der Weddingstedter Pastor Theodor Canthe (Canthenus)05. 1587
beauftragte Herzog Friedrich II. die beiden Visitatoren Paul von Eitzen und Johannes Pistorius mit der
Einsetzung von drei Pröpsten in Holstein: Für die Propstei Kiel sollte der Pfarrer der Kieler Nikolaikirche
Dether Mauritius berufen werden, für die Propstei Oldenburg i. H. der Oldenburger Pfarrer Johann
Schaffe. Für die Propstei Reinbek gab es dagegen anscheinend noch keinen passenden Kandidaten, weil der
Herzog den Reinbeker Pfarrer nicht für geeignet hielt56.

Got 1. Vertrag zwischen Herzog Adolf I. und dem Domkapitel in Schleswig wegen der Wahl des Herzogs
zum Administrator des Bistums Schleswig, 31. Juli 1556 (Text S. 327)
Die 1542 von König Christian III. erlassene Kirchenordnung sah die Beibehaltung des Schleswiger Bi-
schofsamtes vor. Das Amt sollte jedoch fortan nach evangelischen Grundsätzen geführt werden. Im Ab-
schnitt „Vam Bischoppe unde Visitatien“ waren die Anforderungen an den zukünftigen evangelischen Bi-
schof und dessen Tätigkeit beschrieben. Demnach sollte der Bischof ein gelerder man syn, yn der billigen
sehrifft erfaren, de geschicket sy, tho predigen unde de hilligen schrifft tho lerende57. Neben der Verkündigung
der rechten Lehre gehörten die regelmäßige Visitation der Pfarreien, die Prüfung, Ordination und Einset-
zung der Kirchendiener sowie die Aufsicht über das neu eingerichtete Konsistorium zu seinen Pflichten58.
Die Kompetenzen des evangelischen Bischofs beschränkten sich also auf die geistlichen Angelegenheiten;
die Verwaltung des bischöflichen Grundbesitzes ging an die weltliche Obrigkeit über59.

47 Vgl. Hoffmann / Reumann, Herzogtümer, S. 100.
48 Zu Reinhold Westerholt s. oben S. 269 mit Anm. 4.
49 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 166.
50 Ebd. 3, S. 7 und 54.
51 Vgl. Hoffmann / Reumann, Herzogtümer, S. 100.
52 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 38 (s.v. Becker). Zu
Theoderich Pistorius s. unten S. 387.
53 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 275; Hoffmann /
Reumann, Herzogtümer, S. 100. Johannes Genner hatte

neben der Universität Wittenberg auch die von Herzog
Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel neugegründete
Hochschule in Helmstedt besucht.
54 Vgl. Arends, Gejstligehden 3, S. 16f.
55 Ebd. 3, S. 120.
56 Got Nr. 8a, S. 369.
57 Nr. 7, S. 119.
58 Nr. 7, S. 119-121.
59 Vgl. Reumann, Grund- und Gerichtsherrschaft, S. 16.

299
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften