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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Armgart, Martin [Bearb.]; Meese, Karin [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (24. Band = Siebenbürgen): Das Fürstentum Siebenbürgen - das Rechtsgebiet und die Kirche der Siebenbürger Sachsen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.30664#0176
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Einleitung

51. Visitationsordnung des Bulkescher Kapitels [1577] (Text S. 412)
Den Artikeln der Generalkirchenvisitation gaben einzelne Kapitel eigene Ausarbeitungen bei. Neben den
umfangreichen Burzenländer Visitationsartikeln (unten Nr. 56) sind die Artikel eines kleineren mittelsie-
benbürgischen Kapitels aufgenommen.
Das Bulkescher Kapitelsbuch überliefert im Anschluss an die Generalkirchenvisitationsartikel eine
Anzahl weiterer deutschsprachiger Artikel. Die Zählung endet im Kapitelsbuch nach den ersten vier Arti-
keln; bei Weiterzählung in Orientierung an der Absatzgliederung ergeben sich insgesamt 38 Artikel. Die
Artikel dürften gleichzeitig mit der ersten Generalkirchenvisitation 1577 entstanden sein. Auch die Anrede
des Landesherrn als königliche Majestät in Artikel 19 passt allein zu dieser, während Stephan Báthorys
polnischem Königtum durchgeführten Visitation.
52 a-c. Ergänzungen zur Kirchenvisitation im Bistritzer Kapitel 1577 / 1578 (Text S. 417)
Aus dem großen nordsiebenbürgischen Kapitel Bistritz sind drei eigene Texte überliefert, die anläßlich der
Generalkirchenvisitation entstanden und in der einzigen Überlieferung den generellen Artikeln vorange-
stellt wurden. Einleitend formulieren Dechant und Geistliche des Kapitels an den Rat des Hauptortes
Bistritz eine Mahnung über den Nutzen christlicher Kirchenzucht. Zentraler Text ist eine kapitelseigene
Visitationsordnung (instructio oder ordnung, so in der visitation soll gehalten werden anno 1577), die mit
Regelungen zur Bestrafung der festgestellten Verfehlungen durch den Rat und dessen Amtleute bzw. durch
die Geistlichkeit endet, denn eine visitation ohne execution ist mehr schädlich als nüzlich. Nach einer weiteren
Darlegung zu ursachen und nuz der visitation, welche anno 1578 gehalten worden im Nösner capitul, folgen die
allgemeinen Artikel (oben Nr. 50).
53. Artikel der Mediascher Synode zu Feiertagen und zur Kirchendisziplin 10. Juni 1578 (Text S. 426)
Die Synode des Jahres 1578 verabschiedete neben einer umfangreichen Bekenntnisschrift286 21 kirchenord-
nende Artikel, die als articuli quidam ad disciplinam ecclesiasticam pertinentes zusammengefasst wurden. Ein
Teil der Bestimmungen greift Regelungen der Visitationsartikel des Vorjahres wieder auf. Die Artikel
betreffen sowohl Disziplinarfragen innerhalb der Geistlichkeit wie allgemeine Kirchendisziplin, auditores
concernentes. Begonnen wird mit Neuregelungen zu Festtagen, der Reduzierung um zwei Feste in der Ern-
tezeit und um die dritten Feiertage von Ostern und Pfingsten. Den Schluss bilden Artikel zur Taufe, eine
Bekräftigung des Nottaufrechtes von Nichtgeistlichen, insbesondere Hebammen (im Gegensatz zur refor-
mierten Regelung) und eine Ablehnung der Taufe von Zigeuner- und Rumänenkindern. Die nur geringe
Überlieferung der Artikel mag auch daraus resultieren, dass die Änderungen bei den Feiertagen bald darauf
rückgängig gemacht wurden. Eine mehreren Texten angehängte Schilderung verweist auf schwere Hagel-
schäden am nicht mehr als Feiertag begangenen Jakobstag und den daraus entstandenen Unmut der Land-
bevölkerung, zudem den Vorwurf, sich den ungarischen reformierten Bräuchen anzunähern.

286 Articuli de praecipuis Christianae religionis capitibus,
Abdruck Teutsch, UB II, S. 214- 224 Nr. 27A.

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