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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0123
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Kirchenordnung von 1572.

103

frommen und getreuen lehrern und predigern hast
erhalten, krieg, unfried, rotten und falsche lehr
so gnädiglich von uns abgewendet, wir bitten dich
nun ferner, unser frommer gott und vater, du
wollest mit solcher deiner gunst und väterlichen
herzen, weiter uns und unsern armen nachkömm-
ling beiwohnen, unsere hohe und andere obrigkeit
durch deinen heiligen geist also regieren und
führen, dass sie das allein thun und fürnehmen,
was zu erhaltung und förderung der kirchen und
zu gemeinem fried tüglich und dienstlich, also
wollest du auch deinen geist unsern dienern und
predigern deines heiligen wortes verleihen und
geben, dass sie in rechtem wahrem verstand des
heiligen evangelii uns auf den rechten weg der
ewigen seligkeit führen und mit gutem leben und
wandel uns fürgehen, dass also dein wort reich-
lich unter uns wohne, uns und unsern lieben
kindlein ferner werde gepredigt, und die kirche
deines lieben sohnes unter uns werde erbauet und
erhalten, und wir samt unsern kindlein in deinem
wort die ewige seligkeit erlangen und bekommen
und dich samt deinem lieben sohn und heiligen
geist loben und preisen in ewigkeit, amen.
Von dem catechismo.
Wann daran am höchsten gelegen, dass die
liebe jugend zeitlich und nur wohl in den haupt-
stücken christlicher lehr unterrichtet werde, soll
der catechismus mittwochs und freitags wöchent-
lich allzeit nach der vesper, durchs ganze jahr in
städten von knaben fragweise recitiret werden,
und nach derselben recitation Erhalt uns, herr,
bei deinem wort etc., Verleih’ uns frieden
gnädiglich etc. gesungen, mit einer collecten pro
pace geschlossen.
Auf den dörfern alle sonntag um 12. uhr von
pfarrherrn oder cüstern den leuten in der kirche
vorgelesen werden und ihn bisweilen von einem
oder mehr, was sie darinnen studiret, erforsche.
33) „Von den schulen“ stimmt überein.
34) Der folgende Abschnitt „Kirchgang
der wöchnerinnen ... “ fehlt in 1540.
Kirchgang der wöchnerin und wie man
die kindlein einsegnen soll.
Ihr geliebten unsers lieben herrn Jesu Christi:
Nachdem dieses kindlein, alsbald es auf diese welt
kommen, zur heiligen tauf bracht und durch das
bad der wiedergeburt und erneuerung des heiligen
geistes aus dem reich des satans und der ewigen
verdammniss dem reich des herrn Christi ein-
verleibet ist worden, ihr aber, neben seiner
mutter darzu berufen und nun in dem namen

gegenwärtig, dass ihr mit eurem, neben der
mutter gebet, dies kindlein zu dem herrn Christo
wollet bringen, dass er dasselbige ferner und sein
lebenlang für aller gewalt und tyrannei des bösen
geistes, an leib und seele beschütze und beschirme
in der tröstlichen zuversicht, dass der getreue
heiland solch euer gebet nach seiner zusag und
verheissung gnädiglich werde annehmen und er-
hören und auch dies kindlein von euch annehmen
werde, wie er in der zeit seines wandels auf erden
die kindlein, so zu ihm bracht worden, mit herz-
licher freude annehme, in seine arme fasset und
mit aufgelegten händen sie segnete. Wollet nun
deswegen mit mir und der mutter des kindleins
also von herzen beten und sprechen:
Allmächtiger barmherziger gott und vater
unsers lieben herrn Jesu Christi, wir danken dir
von ganzem herzen, loben und preisen deinen
göttlichen namen, dass du dieses kindlein zu einem
menschen und nach deinem ebenbilde hast ge-
schaffen , auch dasselbig in mutterleib für viel-
fältigem ubel behütet und endlich durch deine
grosse herrliche macht und schickung an allen
gliedern vollkommlich, frisch und gesund von
mutter leib auf diese welt bracht, darzu auch mit
dem blut unsers herrn Jesu Christi, deines lieben
sohnes, in der tauf der wiedergeburt von allen
seinen sünden und unreinigkeit gewaschen, und
in deinem ewigen bund deiner gnade und barm-
herzigkeit angenommen hast. Wir bitten dich
demüthiglich, du wollest dir dieses kindlein in
diesem armen elenden leben, darinne wir alle-
sämtlich viel unglück, widerwärtigkeit, angst und
elend, manchfältiger gefahr an leib und seel sein
unterworfen, weiter lassen befohlen sein, unter
deinen schutz und schirm nehmen, auf dass der
böse feind ihm keinen schaden an leib noch an
der seelen zufügen möge.
Darzu wollest du auch ihm deine liebe enge-
lein verordnen und zuschicken, die dem leidigen
teufel wehren und steuren, und dies kindlein von
nun an bis zu end seines lebens auf seinen wegen
für allem ubel, dass es nirgend anstoss, und sich
weder am leib noch an der seelen verletze, be-
hüten.
Du wollest auch sein herz durch deinen
heiligen geist erleuchten und begnaden, dass es
durch desselben regierung und leitung reichlich in
aller gnade, weisheit und gunst bei dir und den
menschen wachse und zunehme, dir die in heiligkeit
und gerechtigkeit, die dir gefällig ist, ohne furcht
sein lebenlang, und dein heiliger name durch es
ausgebreitet werde, dich lobe und preise, von nun
an bis in ewigkeit ; das bitten wir von dir,
o barmherziger gott und vater, in dem namen
deines lieben sohnes Jesu Christi, unsers herrn
und heilandes, der mit dir und dem heiligen geist
 
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