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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0183
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Visitations-Abschied für Berlin von 1574.

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Von der schulen.
Obwohl in prima visitatione und folglich,
beide schulen zweimal zu haufe geleget und wieder
getrennet, auch allerlei zu beförderung der jugend
versuchet worden, so hat mans doch wegen der
schulmeister und ihrer gesellen unfleisses zu
keinen guten ende bringen können. Dann welcher-
gestalt die jugend mit den hochzeitgehen , darauf
sie sich vor platzmeister und sonst ohne unter-
scheid brauchen lassen, versäumet und mit bösen
exempeln fürgangen, dass seind die visitatorn von
ehrbaren rathe und sonst zum uberdruss berichtet,
die schuldiener auch derowegen vom ehrbaren rathe
nicht wieder bestalt worden. Nachdem aber die
visitatores aus diesen und andern ursachen bei
hochgedachten unsern gnädigsten herrn, dem
churfürsten zu Brandenburg, so viel erhalten, dass
se. churfürstl. gnaden einen guten theil vom
grauen closter alhier samt der kirchen zur schulen
zuzurichten gnädig übergeben und eingeräumet,
seine churfürstliche gnaden auch derselben haupt-
mann aufm mühlenhofe, räthe und secretarien,
Simon Gotsteigen, Joachim Steinbrechern, M.
Tornas Hübenern und Hieronimus Tempelhofen,
bürgermeistern alhier, damit sich nicht jedermann
des regiements darinnen unterstehen dürfe, zu
bauherrn und provisorn derselben schule ver-
ordnet, auch ihnen ferner auferleget, kegen
Johannis Baptistae schierst zu gelehrten, tüchtigen,
fleissigen rectorn und schulgesellen zu trachten,
wie die copei seiner churfürstlichen gnaden befehls
unter derselben handzeichen solches weiter aus-
weiset und hernach folget:
Johannes George, von gottes gnaden marg-
graf zu Brandenburg und churfürst etc. etc.
Unsern gruss zuvor, lieben getreuen! Nachdem
wir auf unsers gemeinen superintendenten, ober-
hofmeisters und anderer unser räthe und visita-
torn beschehenes unterthänigstes suchen bewilliget
und nachgegeben, ein theil unsers grauen closters,
in unser stadt Berlin gelegen, so weit wir unsere
visitatorn durch berührten unsern ober-hofmeistern
und canzler anweisen lassen, zu einer gemeinen
schule anzurichten und zu gebrauchen, damit aber
gleichwohl uns unsere kornboden und gemacher,
die wir zu gelegener zeit gebrauchen müssen,
frei bleiben, auch nichts unnötiges abgebrochen
oder gebauet, sondern alles ordentlich gebessert
und zugerichtet, sich auch ein jeder des regie-
ments darin nicht unternehmen, noch sonst un-
richtigkeit hieraus erfolgen mögen. Als haben
wir euch zu bauherrn und provisorn derselben
schulen im closter verordnet. Und befehlen euch
demnach gnädiglich, ihr wollet dasjenige, was
euch unsere visitatores aus den gemeinen kasten,
auch der rath vor sich an gelde, stein, kalk und

holz dazu verordnen werden, annehmen, des-
gleichen von frommen, christlichen, gottesfürchtigen
leuten dazu samlen und erstlich davon die lectoria
und wohnungen der schuldiener ordentlich bauen
und zurichten, dass die schule gegen Johannis
Baptistae schierst darinn möge geleget und ge-
halten werden; indessen aber euch mit rathe
unsrer visitatorn und des raths zu Berlin nach
gelehrten fleissigen schuldienern, so die jugend,
wie bishero geschehen, nicht versäumen, sondern
in gottes furcht, guter disciplin und künsten er-
ziehen mögen, umthun und dazu bestellen, folglich
wollet die kirchen in baulichen würden bringen
und dann etliche stübelein und zellen für die
knaben , daraus jährlich was zu unterhaltung der
gebäude zu heben, bessern und zurichten, auch,
da es die nothdurft erfordert, unsern baumeister
dazu ziehen und seines raths im bau gebrauchen.
Darnach wollet die besoldungen, so euch
unsere visitatores dazu verordnen werden, den
schuldienern alle quartal zur rechten zeit geben
und entrichten, auch von allen und jeden ein-
nahmen und ausgaben unsern visitatorn und be-
rührten rathe zu Berlin richtige rechnung thun
und alles höchstes eures vermögens also anordnen
und bestellen, dass es zu beforderung göttlichen
worts, aufnehmen der jugend und der gemeine
zum besten gereichen möge.
Wie wir dann nicht zweifeln, weil dies ein
christlich hochnötig werk ist, ihr und männiglich,
so von euch desfals ersuchet, werden sich hierin
gutwillig und unbeschwert erzeigen, das wird gott
der allmächtige reichlich belohnen und wir sinds
in gnaden zu erkennen geneigt. Datum Cölln an
der Spree, mittwochs nach Estomihi, 1574.
Unsrem amtmann aufm mühlenhof, secretario,
rätlien und lieben getreuen, Siemon Gottsteigen,
.Joachim Steinbrechern, M. Tornas Hüfenern und
Hieronymus Tempelhoffen, bürgermeistern unser
stadt Berlin.
Und weil sr. churfürstl. gnaden vor solche
christliche milde und nützliche verordnung billig
von manniglichen unterthänigste danksagung
eignet, und der''-visitatorn sr. churfl. gnaden in-
deme vorzugreifen nicht gebühret, lassen sie es
billig dabei, zweiflen gar nicht, die itzo ver-
ordnete bauherrn und provisorn werden solchen
christlichen befehl nachzukommen, ihren fleisse
nichts erwinden lassen und sonderlich bei gott-
fürchtigen christlichen leuten ihre milde gabe zu
dieser schule zuwenden und zu contribuiren ge-
treuliehen zu suchen, zu verzeichnen und in
rechnung zu bringen unbeschweret sein; immassen
denn die praedicanten von den predigtstühlen die
leute, dazu mildiglich zu geben, getreulich ver-
mahnen sollen. Und thun die visitatores darauf
zu endlicher vollenziehung desselben christlichen
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