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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0438
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418

Schlesien.

tage die vesper anheben, das capitel und collecten
zu lesen.
Montag und freitag, oder wenn man die
litanie singet, eine collecte darauf zu lesen, item
wenn man pro pluvia vel serenitate singet, eine
collecte zu lesen.
Am freitag, um die schüler glocke zum tene-
brae eine collecte de passione zu lesen. Alle
funera zu deduciren helfen und aufs: „Nun last
uns etc.“ eine collecte zu lesen, auch wenn er
absque pastore mit allein gehet, denen knaben
einen text zu weisen ex bibliis. Dass er die
confitentes ohne beschwer höre, zu welcher zeit
sie komen, es sei am sonnabende zur vesper, oder
andere vigilien oder auch am sonntage des
morgends, doch dass sein amt vor dem altare
nicht versäumt werde; dass er die kranken, zu
welcher zeit er gefodert, willig besuche.
Dass er jährlich auf den 10ten sonntag nach
Trinitatis die Historiam devastationis Urbis Jero-
solymae, wie sie doct. Pomer sel. zusammengefast,
von der canzel ablese, mit einer kurzen ver-
mahnung zur busse.
Item dass er jährlich aufn guten freitag die
Historiam Passionis Christi nach den vier evan-
gelisten von der canzel ablese.
Dass er allwege aufn dritten tag der hohen

feste, als aufn tag Johannis Evangelistae, aufn
ostertag, sowohl aufn pfingstdienstag predige.
Dass er auch die gewöhnliche stiftspredigt
aufn ostermontag nach essens thue, davon er seine
sondere besoldung hat.
Anreichend die täuflinge, dass er, zu welcher
zeit sie komen, willig ihnen die taufe mittheile,
wiewohl es gemeiniglich zur vesper geschiehet,
und selten extraordinarie. Belangend aber die
täuflinge derer adelspersonen, sowohl derselben
trauung, welche person, es sei der pfarrer
oder diaconus, darum ersucht wird, dem soll
es ohne verwiederung des andern zu verrichten
frei sein.
Alle leichpredigten der adels- und burgers-
personen stehen dem pfarrer zu, wiewohl derselben
fast wenig seind.
Die besuchung der kranken adelspersonen
soll dem pfarrer und diacono, welcher unter ihnen
hierum angelanget wird, zugelassen werden. Weil
auch sonst etliche von der burgerschaft den pfarrer
ihre kranken zu besuchen begehren, und solches
geschieht, so wird durch den glöckner dem dia-
cono ein groschen nichts desto weniger gebracht.
Es soll auch der diaconus zur verhütung
grossen unrathes nicht verreisen ohne des pfarrers
vorwissen.

Die Fürstenthümer Liegnitz, Brieg und Wohlau.
Litteratur: Thebesius, Liegnitzische Jahrbücher. Jauer 1733; Schönwälder, Die
Piasten zum Brieg. Brieg 1855; Fiebiger, Eingerissenes Lutherthum. P. II, c. 12; Schneider,
Über den geschichtlichen Verlauf der Reformation in Liegnitz (Jahresbericht der kgl. Realschule.
Berlin 1860 und 1862); Schickfuss, Neuvermehrte Schlesische Chronica. Leipzig 1629;
Codex diplom. Silesiae. Herausgegeben vom Verein f. Gesch. u. Alterthum Schlesiens. Bd. 9.
Urkunden der Stadt Brieg. Berlin 1870; Schimmelpfennig, Die Organisation der evang.
Kirche im Fürstenthum Brieg während des 16. Jahrh., in Ztschr. d. Ver. f. Gesch. Schlesiens
9, S. 1 ff., 11, 416 ff.; Derselbe, Die evang. Kirche Schlesiens im 16. Jahrh. Vortrag.
Strehlen 1877; Anders, Histor. Statistik der evang. Kirche in Schlesien. Breslau 1867;
Ehrhardt, Presbyterologie IV, S. 1 ff.; II, S. 1 ff.; Biermann, a. a. O. S. 45 ff.; Eber-
lein, Silesiaca. S. 220 ff.; Ribbeck, Die Herzöge von Brieg und die Patronatsherren, in
Ztschr. f. Kirchengesch. XXII, 1900. S. 84 ff., 254 ff.; Schönborn, Geschichte der Stadt
und des Fürstenthums Brieg. Brieg 1908; sowie die allgemeine Litteratur zu Schlesien und
die unten vereinzelt citirte, insbesondere zahlreiche Aufsätze in Ztschr. d. Ver. f. Gesch.
Schlesiens, in Correspondenzbl. d. Ver. f. die Gesch. der evang. Kirche Schlesiens.
Archive: St.-A. Breslau; Stadt-Archiv Breslau; Stadt-Archiv Liegnitz; Fürstl.
Archiv Fürstenstein.
I. Die Zeit Herzog Friedrich’s II.
Herzog Friedrich II. von Liegnitz, der 1521 nach dem Tode seines Bruders Georg das
Fürstenthum Brieg geerbt und 1523 von dem Freiherrn Hans Thurzo Wohlau, Steinau und
 
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