Das Herzogthum Pommern.
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intendentur-Bezirke: Pommern-Wolgast, Pommern-Stettin und Stolp. Der Bezirk Wolgast
wurde dem Superintendenten Johann Knipstro , der Bezirk Stettin Paul von Rode unterstellt.
Beide wurden von Bugenhagen für dieses Amt besonders geweiht. Stolp wurde zunächst noch
nicht als eine wirkliche „Superintendentur“, sondern nur als eine Inspection oder erweiterte
Präpositur angesehen, und darum erhielt Jacob Hogensee für Stolp auch nur den Titel eines
Inspectors, übrigens auch mit dem Rechte der Ordination. Den eigentlichen Superintendenten,
welche gleich den katholischen Archidiaconen die Rechte der Examination, Ordination und
Einführung der Prediger, auch die Disciplinargewalt, besassen, wurden Praepositi unterstellt.
Später wurde Hogensee auch zum Superintendenten befördert, aber nach seinem Tode (1573)
wurde der Stolper Bezirk als eine Präpositur dem Stettiner Superintendentur-Bezirke unter-
stellt. Der Stiftische Theil war bereits 1558 in eine Superintendentur verwandelt worden
(vgl. Bülow, in Balt. Studien 32, S. 202 ff.). Erster Superintendent wurde hier Georg
Venediger. Diese Superintendenten erhielten übrigens, als die Städte Stralsund, Greifs-
wald und andere eigene Superintendenten ernannten, den Titel Generalsuperintendenten (vgl.
zu dem Vorstehenden Bahlow, a. a. O. S. 31, 62, 63).
Der Wirksamkeit seiner Superintendenten verdankt die Kirche Pommerns ihre Voll-
endung. Lehre, Kirchenordnung, Kirchenverfassung, Cultus, kirchliches Leben in den Ge-
meinden — alles dies erfuhr seinen Ausbau durch die von den Superintendenten geleiteten
Visitationen und Synoden. Es kamen alle Arten der kirchlichen Aufsicht, wie wir sie in
dieser Ausgabe der Kirchenordnungen Bd. I, S. 69 ff., geschildert haben, in Pommern in
reichem Maasse zur Anwendung: General-, Particular-, Lokal-Visitationen, General- und Parti-
cular-Synoden.
Es ist hier nicht unsere Aufgabe, die einzelnen Visitationen eingehend darzustellen.
Um so weniger als der Inhalt der Visitationsprotokolle, die ich in den Archiven, soweit mög-
lich , sämmtlich durchgesehen habe, zwar des Lehrreichen und Bemerkenswerthen die Fülle
bietet, aber doch höheren Werth überwiegend nur für die Localgeschichte beansprucht.
Die Visitationen bewegen sich zumeist auf finanziellem Gebiete. Denn die leidigen materiellen
Sorgen spielten in den pommerschen Pfarreien eine ganz besondere Rolle.
Über die Wittwen-Versorgung, die später in der Form der Wittwen-Conservirung
in Pommern eine so eigenthümliche Lösung gefunden hat — vgl. Woltersdorf, in der D.
Ztschr. für Kirchenr. 1902. S. 177 ff. —, habe ich in den von mir durchgesehenen Acten
zwar Mancherlei, aber für die erwähnte eigenthümliche Lösung historische Anhaltspunkte nicht
gefunden.
Neben den Besoldungsfragen spielten die Verwendung und Verwaltung der Kirchen-
güter, insbesondere der aus der katholischen Zeit eingezogenen, in den Visitationen eine grosse
Rolle. Dann aber bildete die Regelung der Besetzung der kirchlichen Ämter, die man fälsch-
licherweise als Patronat bezeichnete, einen ständigen Streitpunkt zwischen den die Rechte des
Herzogs vertretenden Visitatoren und den Städten.
Das Bestreben der Herzöge, durch beständige Visitationen das Reformationswerk zu
fördern, muss hoch anerkannt werden.
Von den zahllosen Visitationen der verschiedensten Art (General-, Particular-, Lokal-
Visitationen, hebe ich, ohne eine bestimmte systematische oder territoriale Anordnung dabei zu
befolgen, rein chronologisch, als für unsere Aufgabe bedeutsam, folgende hervor und benenne
dabei zugleich die Visitations-Abschiede von allgemeinerer Bedeutung. Zur Vervollständigung
des Bildes werde ich auch einige Abschiede für kleine Ortschaften zum Abdrucke bringen, die
zugleich einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse der Dorfgemeinden und die soziale Lage
der Geistlichen gestatten.
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intendentur-Bezirke: Pommern-Wolgast, Pommern-Stettin und Stolp. Der Bezirk Wolgast
wurde dem Superintendenten Johann Knipstro , der Bezirk Stettin Paul von Rode unterstellt.
Beide wurden von Bugenhagen für dieses Amt besonders geweiht. Stolp wurde zunächst noch
nicht als eine wirkliche „Superintendentur“, sondern nur als eine Inspection oder erweiterte
Präpositur angesehen, und darum erhielt Jacob Hogensee für Stolp auch nur den Titel eines
Inspectors, übrigens auch mit dem Rechte der Ordination. Den eigentlichen Superintendenten,
welche gleich den katholischen Archidiaconen die Rechte der Examination, Ordination und
Einführung der Prediger, auch die Disciplinargewalt, besassen, wurden Praepositi unterstellt.
Später wurde Hogensee auch zum Superintendenten befördert, aber nach seinem Tode (1573)
wurde der Stolper Bezirk als eine Präpositur dem Stettiner Superintendentur-Bezirke unter-
stellt. Der Stiftische Theil war bereits 1558 in eine Superintendentur verwandelt worden
(vgl. Bülow, in Balt. Studien 32, S. 202 ff.). Erster Superintendent wurde hier Georg
Venediger. Diese Superintendenten erhielten übrigens, als die Städte Stralsund, Greifs-
wald und andere eigene Superintendenten ernannten, den Titel Generalsuperintendenten (vgl.
zu dem Vorstehenden Bahlow, a. a. O. S. 31, 62, 63).
Der Wirksamkeit seiner Superintendenten verdankt die Kirche Pommerns ihre Voll-
endung. Lehre, Kirchenordnung, Kirchenverfassung, Cultus, kirchliches Leben in den Ge-
meinden — alles dies erfuhr seinen Ausbau durch die von den Superintendenten geleiteten
Visitationen und Synoden. Es kamen alle Arten der kirchlichen Aufsicht, wie wir sie in
dieser Ausgabe der Kirchenordnungen Bd. I, S. 69 ff., geschildert haben, in Pommern in
reichem Maasse zur Anwendung: General-, Particular-, Lokal-Visitationen, General- und Parti-
cular-Synoden.
Es ist hier nicht unsere Aufgabe, die einzelnen Visitationen eingehend darzustellen.
Um so weniger als der Inhalt der Visitationsprotokolle, die ich in den Archiven, soweit mög-
lich , sämmtlich durchgesehen habe, zwar des Lehrreichen und Bemerkenswerthen die Fülle
bietet, aber doch höheren Werth überwiegend nur für die Localgeschichte beansprucht.
Die Visitationen bewegen sich zumeist auf finanziellem Gebiete. Denn die leidigen materiellen
Sorgen spielten in den pommerschen Pfarreien eine ganz besondere Rolle.
Über die Wittwen-Versorgung, die später in der Form der Wittwen-Conservirung
in Pommern eine so eigenthümliche Lösung gefunden hat — vgl. Woltersdorf, in der D.
Ztschr. für Kirchenr. 1902. S. 177 ff. —, habe ich in den von mir durchgesehenen Acten
zwar Mancherlei, aber für die erwähnte eigenthümliche Lösung historische Anhaltspunkte nicht
gefunden.
Neben den Besoldungsfragen spielten die Verwendung und Verwaltung der Kirchen-
güter, insbesondere der aus der katholischen Zeit eingezogenen, in den Visitationen eine grosse
Rolle. Dann aber bildete die Regelung der Besetzung der kirchlichen Ämter, die man fälsch-
licherweise als Patronat bezeichnete, einen ständigen Streitpunkt zwischen den die Rechte des
Herzogs vertretenden Visitatoren und den Städten.
Das Bestreben der Herzöge, durch beständige Visitationen das Reformationswerk zu
fördern, muss hoch anerkannt werden.
Von den zahllosen Visitationen der verschiedensten Art (General-, Particular-, Lokal-
Visitationen, hebe ich, ohne eine bestimmte systematische oder territoriale Anordnung dabei zu
befolgen, rein chronologisch, als für unsere Aufgabe bedeutsam, folgende hervor und benenne
dabei zugleich die Visitations-Abschiede von allgemeinerer Bedeutung. Zur Vervollständigung
des Bildes werde ich auch einige Abschiede für kleine Ortschaften zum Abdrucke bringen, die
zugleich einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse der Dorfgemeinden und die soziale Lage
der Geistlichen gestatten.