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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band: Niedersachsen ; 2. Hälfte): Die welfischen Lande: Halbbd. 2, Die Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen mit den Städten Göttingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang: Das freie Reichsstift Loccum — Tübingen, 1957

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https://doi.org/10.11588/diglit.30041#0487
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Kirchenordnung 1581

ihr wohnen, sie ehrlich halten, mit ihr als einem
schwachen werkzeug umbgehen und ihr pflegen
als seines eigen leibs. Deßgleichen sol auch das
weib, als die umb des mannes willen erschaffen
und aus seiner seiten genommen ist, ihren ehe-
man lieben, ehren und ihm untertheniglich ge-
horsam leisten, wie die christliche gemeine ihrem
lieben Herren Christo unterthenig und gehor-
sam ist in allen dingen; denn der man ist des
weibes heupt, gleich wie Christus ist das heupt
der gemeine [Eph 5, 22 ff.]. Und sol auch nach
der lehr des heiligen Petri [1. Petr 3, 3 ff.] für
ihren besten und köstlichsten schmuck hal-
ten, das sie eins stillen und sanftmütigen gei-
stes sey und in aller unterthenigkeit einen ehr-
lichen wandel füre. Also sollen sie nun im herzen
und gemüte untereinander gesinnet sein und sich
nach ihrem befehl recht wissen zu halten.
Zum dritten: Dieweil der ehestand, sowol als
andere gute stende und ordnung, Gottes geboten
unterworfen ist, sollen die eheleute ihren stand
nicht nach ihres eigenen herzen fleischlichen
mutwillen, sondern nach des Herrn befehl und
geboten, solange sie leben, gottfürchtig füren,
Gott den Herrn für augen haben, ihren nechsten
lieben, freundlich miteinander leben, aufrichtig
und redlich handeln, sich christlich, ehrlich und
billich ohn allen geiz emeeren, ihre kinder, so
ihnen Gott verleihet, Gott dem allmechtigen zu
ehren und dienste in seiner erkentnis und furcht
auferziehen und ihr haus in aller gottseligkeit
und erbarkeit regieren. Also sollen sie ihre haus-
haltung bestellen, fördern und warten.
Zum vierden: Nachdem auch allen stenden auf
erden in diesem vergenglichen, elenden leben
mancherley glück und unglück, untereinander
vermenget, beyde, an leib und gut, wiederferet
und die eheleute als ein leib in eine gemein-
schaft glücks und unglücks gesetzt und gefasset
sein, sol das eine mit dem andern alles, was
ihn Gott auferlegt, freundlich, gedültig und tröst-
lich ohn allen wiederwillen tragen und sich nichts
lassen verdriessen, sondern sich deß zu Gott

tröstlich versehen, das er alles lindern und bes-
sern wolle, was ihnen an wiederwertigkeit be-
gegnet.
Auch sollen sie sich keiner ursach halben,
ohn allein, wie Christus spricht Matth. am 5.
[32], von wegen des ehebruchs, verlassen oder
scheiden, sondern in aller gedult miteinander
leiden und vertragen und eins dem andern ge-
treulich beystehen und also ihren ehestand ihr
lebelang fest und unzerbrochen halten, biß das
sie Gott der Herr durch den todt scheide. Also
sollen sie sich unter dem kreuze schicken und
eins dem andern in allem, das ihnen begegnet,
getreulich beystehen.
Addatur hoc votum.
Der allmechtige Gott gebe hierzu seine gnade
und verleihe, das also alles aus dem wort Got-
tes angenomen und vollbracht werde.
Interrogetur sponsus:
N., so ihr nu auf diesen vorgemelten befehl
Gottes aus guter conscientien, rechtschaffener,
ehrlicher liebe und threu allhie gegenwertig für
Gott und dieser christlichen gemeine gesinnet
seid, gegenwertige N. zu euer ehelichen haus-
frauen zu nemen und euch nimmer von ihr zu
scheiden oder sie zu verlassen, der allmechtige
Gott scheide euch denn durch den todt, so spre-
chet: Ja.
Similiter etiam sponsa.
Postea sumat annulos ooniunctis dextris.
Nach euer beyder vollwort40 und willen, mit
einem freywiiligen ja allhie für Gott und dieser
christlichen versamlung befestiget, darauf ihr euch
die hende und thrauringe gegeben, gebe ich euch
zusammen und verbinde euch in den heiligen
ehestand miteinander im namen des Vaters, des
Sohns und des heiligen Geistes. Amen.
Und was Gott also ehelich zusammenfüget, das
sol der mensch nicht scheiden.

40 = Zustimmung.

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