Hoya
sen, biß der sermon und gottesdienst geendet,
enthalten bey verlust des guts.
Zum fünften ordnen wir, das niemand sein
holz, torf, korn oder heufurend auf oder uber
dem kirchhoff gebrauchen sol. Und so jemand
thor oder ausgenge auf die kirchhöfe hette, sol
sie dermassen beschliessen und verwaren, das
der kirchhoff dadurch nicht geunreiniget oder
aber durch das viehe beschediget werde.
Auf solche erzelte artickel und punkt sollen
die altarleute, wie oben gemeld, sonderliche ach-
tung geben, die ungehorsamen verzeichnen las-
sen und sie unser amptsverwaltern, die gebür
darumb zu verschaffen, ubergeben. Wo sie sol-
ches verachten und diesen unsern befehl in den
wind schlahen werden , wollen wir sie in unsere
straffe nemen lassen , darauf denn die inspectorn
besondere achtung geben sollen.
Zum sechsten : Dieweil etliche pfarr - oder
kaspelsleute vor, unter und nach gehaltener pre-
digt auf dem kirchhofe ungebürlichen und christ-
lichen zank und hader anrichten, auch sonst ihr
loses gewesch treiben , wollen wir ihnen aber-
mals solch schedlich vorhaben ernstlich ver-
botten haben, und sollen solche ungehorsame
leute durch die kirchgeschworne , pastorn und
küster verzeichnet und dem inspectori ubergeben
werden.
Zum siebenden befindet sich, das man in den
kirchen der gesesse und gestüle halben unter
dem gottesdienst und auch sonst gedrenge und
hader anrichtet , welches den Christen nicht ge-
büren wil . Derwegen wir unsern unterthanen
solch unordentlich und ergerlich wesen bey ver-
meidung unser ungnaden und straffe wollen ver-
botten haben . Und sollen unsere pastorn solche
ubertreter dem inspectori jedes ampts ubergeben.
Zum achten befindet sich , das man in den kir-
chen an etlichen örtern die plätze , da sich men-
schen , Gottes wort zu hören , niedersetzen und
die zeit uber bleiben könten , mit kasten besetzet,
so doch die kirchen nicht den kasten , sondern
den menschen gebauet sein , auch wie das etliche
leute in solchem vorhaben , ungeachtet aller bil-
ligkeit, ihnen, ihren trotz und frevel zu gebrau-
chen , gelüsten lassen . Derhalben wollen wir hie-
mit diese unordnung auch verbotten haben. Und
sollen unsere verordnete visitatoren, die kasten
aus den kirchen wegzubringen, verordnen, auch
die verordneten diaken mit beystand des kaspels
einen ort auf dem kirchhoff anrichten und bauen,
dahin man die kasten setzen und bringen möge.
Zum neunden befindet sich auch , das die frauen,
jungfrauen und megde , welche doch sonst gerne
an andern örtern weltliche lieder singen , in der
kirchen stille schweigen oder heimlich bey sich
selbst zischern und sich , ihren Gott und Herrn
zu loben, schemen. Derhalben wir denselben ernst-
lich gebieten, das sie ihren mund aufthun , ihre
stimme erheben und uber laut Gott loben, dan-
ken undpreisen helfen , auch darob sein, das
sie die psalmen und geistlichen lobgesenge ler-
nen und die , so lesen können , ihre psalmbücher
mit in die kirche bringen und daraus singen und
gedenken des spruchs Syrachs am letzten [Sir
51, 37 f.]: Freuet euch der barmherzigkeit Gottes
und schemet euch seines lobes nicht. Thut gut,
dieweil ihr die zeit habet , so wird er euch auch
lohnen zu seiner zeit.
Zum zehenden : Es befindet sich auch, das die
fenster in den kirchen und gottsheusern hin und
wieder durch böse , ungezogene kinder und buben
schendlich zuworfen und schampfieret werden,
welches billich einen jeden frommen Christen
verdriessen und zuwieder sein sol . Derhalben
ordnen wir und wollen hiemit den geschwornen
der kirchen , auch pastorn, küstern und schul-
meistern , ernstlich befohlen haben, das sie fleis-
sig achtung auf solche mutwillige buben geben,
und wann sie die antreffen , alsobald verzeichnen
und dem inspectori und amptman desselben ampts
ubergeben.
Zum eilften: Nachdem wir auch erfaren , wie
man die kirchen und gottesheuser anetlichen
örtern dieser graffschaft ubel verfallen lasse,
wollen wir hiemit den geschwornen der kirchen
auferlegt und befohlen haben, das sie auf solche
gebrechen sonderliche achtung haben und die
güter, so zu der fabrica oder gebeu gehörig, zu
solcher notturft gebrauchen. Und da man davon
so viel nicht könte gebrauchen, damit man die
gebeude verfertigen möchte , sol man eine ge-
1192
sen, biß der sermon und gottesdienst geendet,
enthalten bey verlust des guts.
Zum fünften ordnen wir, das niemand sein
holz, torf, korn oder heufurend auf oder uber
dem kirchhoff gebrauchen sol. Und so jemand
thor oder ausgenge auf die kirchhöfe hette, sol
sie dermassen beschliessen und verwaren, das
der kirchhoff dadurch nicht geunreiniget oder
aber durch das viehe beschediget werde.
Auf solche erzelte artickel und punkt sollen
die altarleute, wie oben gemeld, sonderliche ach-
tung geben, die ungehorsamen verzeichnen las-
sen und sie unser amptsverwaltern, die gebür
darumb zu verschaffen, ubergeben. Wo sie sol-
ches verachten und diesen unsern befehl in den
wind schlahen werden , wollen wir sie in unsere
straffe nemen lassen , darauf denn die inspectorn
besondere achtung geben sollen.
Zum sechsten : Dieweil etliche pfarr - oder
kaspelsleute vor, unter und nach gehaltener pre-
digt auf dem kirchhofe ungebürlichen und christ-
lichen zank und hader anrichten, auch sonst ihr
loses gewesch treiben , wollen wir ihnen aber-
mals solch schedlich vorhaben ernstlich ver-
botten haben, und sollen solche ungehorsame
leute durch die kirchgeschworne , pastorn und
küster verzeichnet und dem inspectori ubergeben
werden.
Zum siebenden befindet sich, das man in den
kirchen der gesesse und gestüle halben unter
dem gottesdienst und auch sonst gedrenge und
hader anrichtet , welches den Christen nicht ge-
büren wil . Derwegen wir unsern unterthanen
solch unordentlich und ergerlich wesen bey ver-
meidung unser ungnaden und straffe wollen ver-
botten haben . Und sollen unsere pastorn solche
ubertreter dem inspectori jedes ampts ubergeben.
Zum achten befindet sich , das man in den kir-
chen an etlichen örtern die plätze , da sich men-
schen , Gottes wort zu hören , niedersetzen und
die zeit uber bleiben könten , mit kasten besetzet,
so doch die kirchen nicht den kasten , sondern
den menschen gebauet sein , auch wie das etliche
leute in solchem vorhaben , ungeachtet aller bil-
ligkeit, ihnen, ihren trotz und frevel zu gebrau-
chen , gelüsten lassen . Derhalben wollen wir hie-
mit diese unordnung auch verbotten haben. Und
sollen unsere verordnete visitatoren, die kasten
aus den kirchen wegzubringen, verordnen, auch
die verordneten diaken mit beystand des kaspels
einen ort auf dem kirchhoff anrichten und bauen,
dahin man die kasten setzen und bringen möge.
Zum neunden befindet sich auch , das die frauen,
jungfrauen und megde , welche doch sonst gerne
an andern örtern weltliche lieder singen , in der
kirchen stille schweigen oder heimlich bey sich
selbst zischern und sich , ihren Gott und Herrn
zu loben, schemen. Derhalben wir denselben ernst-
lich gebieten, das sie ihren mund aufthun , ihre
stimme erheben und uber laut Gott loben, dan-
ken undpreisen helfen , auch darob sein, das
sie die psalmen und geistlichen lobgesenge ler-
nen und die , so lesen können , ihre psalmbücher
mit in die kirche bringen und daraus singen und
gedenken des spruchs Syrachs am letzten [Sir
51, 37 f.]: Freuet euch der barmherzigkeit Gottes
und schemet euch seines lobes nicht. Thut gut,
dieweil ihr die zeit habet , so wird er euch auch
lohnen zu seiner zeit.
Zum zehenden : Es befindet sich auch, das die
fenster in den kirchen und gottsheusern hin und
wieder durch böse , ungezogene kinder und buben
schendlich zuworfen und schampfieret werden,
welches billich einen jeden frommen Christen
verdriessen und zuwieder sein sol . Derhalben
ordnen wir und wollen hiemit den geschwornen
der kirchen , auch pastorn, küstern und schul-
meistern , ernstlich befohlen haben, das sie fleis-
sig achtung auf solche mutwillige buben geben,
und wann sie die antreffen , alsobald verzeichnen
und dem inspectori und amptman desselben ampts
ubergeben.
Zum eilften: Nachdem wir auch erfaren , wie
man die kirchen und gottesheuser anetlichen
örtern dieser graffschaft ubel verfallen lasse,
wollen wir hiemit den geschwornen der kirchen
auferlegt und befohlen haben, das sie auf solche
gebrechen sonderliche achtung haben und die
güter, so zu der fabrica oder gebeu gehörig, zu
solcher notturft gebrauchen. Und da man davon
so viel nicht könte gebrauchen, damit man die
gebeude verfertigen möchte , sol man eine ge-
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