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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0040
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entkleidet wurde 39. Gelang es ihm auch immer wieder durchzusetzen, daß die Stände ihn als Herrn an-
erkannten 40, so wurde seine wirkliche Macht doch immer geringer. Auf diese Weise war es den Ständen
möglich, die Reformation auch gegen den Willen des Erzbischofs zu betreiben. Von großem Einfiuß auf
die religiöse Gesinnung dürfte dabei das Beispiel Bremens, das schon in den 20er Jahren zur Refor-
mation überging, und der Zusammenschluß mit Bremen gewesen sein. Auf dem Landtag zu Basdahl
am 23. September 1533 mußte Christoph versprechen, sich aller Gewaltmaßnahmen gegen Bremen zu
enthalten. 1534 wurde dieser Friede erneuert 41. Von besonderer Bedeutung für die Ausbreitung der luthe-
rischen Lehre im Erzstift wurde auch der Sieg der Schmalkaldischen Bundesgenossen über die Kaiser-
lichen bei Drakenburg im Jahr 1547 42.

1549 und erneut auf dem Landtag zu Basdahl am 27.Juli 1551 versuchte der Erzbischof umsonst,
bei den Ständen die Anerkennung des Interim zu erreichen4 3. Der Passauer Vertrag von 1552 und der
Augsburger Religionsfriede von 1555 festigten die religiöse Position der Stände.

Der Versuch, sich die Einzelheiten bei der Einführung der Reformation im Erzstift zu vergegen-
wärtigen, stößt auf Schwierigkeiten, einmal, weil infolge der geschilderten Verhältnisse keine Einheitlich-
keit in Einführung und Durchführung möglich war, dann auch, weil die Nachrichten darüber im all-
gemeinen äußerst dürftig sind. Begreiflicherweise veranlaßten die die Reformation fördernden Stände
und Domherren die Änderungen in Lehre und Kultus möglichst in der Stille, um den Landesherrn nicht
aufmerksam zu machen 44.

Klare Zeugnisse liegen über die Reformation in der Stadt Bremen vor. Die spätere freie Reichs-
stadt wird am Schluß dieses Bandes zu behandeln sein.

Von Bremen aus verbreitete sich die Reformation zunächst über die bremischen Landgebiete, die
Ämter Bederkesa 45 und Lehe 46.

Auch Stade und Buxtehude haben die Reformation selbständig durchgeführt, Stade etwa 1522-27,
Buxtehude 1542. Diese Städte sind ebenfalls besonders zu behandeln.

Von Stade und Buxtehude aus griff die lutherische Bewegung auf die benachbarten Ortschaften
des Alten Landes über: Steinkirchen - dieses möglicherweise schon 1533 -, Hollern - dieses um 1540 -,
Jork und gleichzeitig Horneburg, wo der Pastor Wolkordis 1543 die katholischen Messen abstellte, wur-
den evangelisch4 7. 1557 berief der lutherische verdische Dekan Blanck den gleichfalls lutherischen Pastor
Johann Schwoll aus Estebrügge nach Apensen - beide Orte gehörten, wie auch Jork, zur Diözese Verden
und zu dem dem Verdener Andreasstift unterstehenden Archidiakonat Hollenstedt -, damit er dort für
die Reformation wirken sollte. Danach dürfte Estebrügge schon vor 1557 evangelisch gewesen sein 48.

worden, dat wy des by malckandern sambt und besundern bliven...; vgl. auchZ. 2. b. 5., S. 171ff.Vgl. S. C. Lap-
penberg, aaO. 371; R. Cappelle, 49ff.; A. Elfers, 21.

39 Vgl. A. Elfers, 16. 21. 42. 40 Vgl. A. Elfers, 16f. 25. 46.

41 Veitrag zwischen Erzbischof Christoph und der Stadt Bremen, 1533 zu Basdahl, am Dienstag nach Matthaei,
und Vertrag von 1534, Bremen, Dienstag nach Matthaei, bei J. Ph. Cassel I, 359. 370-375; Staats-A. Bre-
men, z.B.: Z. 2. b. 5., S. 51ff. 91ff., auch ebd. Z. 2. b. 2., S. 113ff. Zur Anerkennung des luth. Gottesdienstes im
Dom durch Christoph s. unter „Stadt Bremen“. Vgl. A. Elf er s, 18f.

42 Vgl. A. Elfers, 34; ders., Die Eroberung der Burg Vörde durch den Grafen Albrecht von Mansfeld im Jahre 1547
(Stader Heimatbücher 1926, Heft 7/8), 5ff.; E. Fabian, EKL III, 819f.

43 Vgl. A. Elfers, 39. 42; Staats-A. Bremen, T. 1. c. 1. b. 4a. 44 Vgl. A. Elfers, 10.

45 Vgl. zur Reformation im Amt Bederkesa C. Allmers, 161ff.

46 Vgl. zur Reformation in Lehe H. Schröder, 268f.; zur Reformation in den bremischen Landgebieten überhaupt
J. H. Pratje, Religions-Geschichte II, 2, 21, im übrigen unter „Stadt Bremen“.

47 Vgl. J. H. Pratje, Religions-Geschichte II, 2, 27-30; P. v. Kobbe II, 215f.; H.W. Rotermund, Reformation,
153ff.; F. W. Wiedemann II, 34; G. Wolters, Reformationsjahrhundert, 58f.; Aichel, Kleine Chronik des
Fleckens Horneburg (Stader Heimatbücher 1926, Heft 5/6), 17. 37; H. P. Siemens, 112f. 302f. 309.

48 Vgl. J. H. Pratje, Altes und Neues III, 151; ders., Religions-Geschichte III, 1, 9; bes. H. P. Siemens, 113,
dazu ebd. 297f. 309f.

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