die uns im Historischen Warhafftigen Bericht 76 und in einem Emder Druck von ca. 1630 77 begegnet.
Weerda, der auf die Zusammenhänge aufmerksam gemacht hat, teilt auch einiges aus der Ordnung
wörtlich mit. Wir bringen die Emder Abendmahlsordnung nach dem niederdeutschen Bremer Druck
des Historischen Warhafftigen Berichts von 1590: Text Nr. 12 (Illb β).
Ein weiteres Zeugnis für die Emder KO um diese Zeit ist die am 2. Oktober 1577 für den Stadt-
spielmann Paul Hanssen Knop als Organisten der Pfarrkirche aufgestellte Dienstverpflichtung, die, ab-
gesehen davon, daß sie auch das Amt des Stadtspielmanns betreffende Punkte enthält, einer Organisten-
ordnung gleichkommt, so daß es gerechtfertigt erscheinen mag, sie unter unsere Texte aufzunehmen.
Auch Knops Nachfolger, der zu Michaelis 1584 angenommene Cornelius Conradi, der bis 1597 zu
Emden im Amt blieb, scheint auf diese oder doch ganz ähnliche Artikel verpflichtet worden zu sein 77 a.
Veröffentlicht ist die Dienstverpflichtung des Organisten von 1577 schon öfter, so im Ostfriesischen
Monatsblatt 77b und in neuerer Zeit von Piersig und von Kappelhoff 77c, bei Kappelhoff zusammen
mit einer gründlich belegten Darstellung der Musiker- und Organistengeschichte Emdens bis auf die
Zeit Conradis. Danach scheinen im 16. Jh. auch stets Organisten an der Emder Pfarrkirche angestellt
gewesen zu sein. Knops Dienstverpflichtung bekundet die Verwendung der Orgel sowie auch anderer
Instrumente an Festtagen. Über nähere Einzelheiten des Orgelspiels gibt sie freilich keinen Aufschluß.
Nach der KO von 1594 wurde nur vor dem sonntäglichen Hauptgottesdienst, während die Gemeinde sich
sammelte, und dann wieder nach Schluß des eigentlichen Gottesdienstes, wenn die Gemeinde das Gottes-
haus verließ, auf der Orgel gespielt 77d.
76 Historischer Warhafftiger Bericht, Bl. 177v—186r. — Der „Historische Warhafftige Bericht“ wurde danach auch
mehrfach „zu christlichem unterricht und besserung“ für andere evangelische Kirchen in Oberdeutschland in hoch-
deutscher Übersetzung gedruckt. Uns liegen vor: 1. ein Druck von 1591 ohne Angabe von Drucker und Druckort
(Herborn, Rab), auf Bl. A II—A Illr eine Vorrede von „Christophorus Rab Buchdrucker zu Herborn“ von 1590,
Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 342—359, Expl. der Niedersächs. Staats- u. Universitätsbiblio-
thek Göttingen (Th. th. II 152a). — 2. Ein nahe verwandter Druck, vermutlich ebenfalls 1591 bei demselben Drucker
wie Nr. 1 gedruckt. Bei dem uns vorliegenden Expl. aus der Staatsbibliothek Berlin (Dk 5790) fehlt das
Titelblatt. Beginn mit der Vorrede von „Christophorus Rab Buchtrucker zu Herborn“ von 1590, Bl. A II-A IIIr,
Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 342—359. — 3. Eine Ausgabe, ebenfalls von 1591, gedruckt zu Am-
berg bei Michael Forster, auf Bl. A II die Vorrede von „Christoff Rab / Buchtrucker zu Herborn“ von 1590,
Oktav, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 239-251, Expl. der Bayerischen Staatsbibliothek München
(Exeg. 1061). - 4. Eine Nr. 3 verwandte Ausgabe, gedruckt 1592 zu Amberg bei Michael Forster, auf Bl. A II
wiederum die Vorrede von „Christoff Rab / Buchtrucker zu Herborn“ von 1590, Oktav, die Emder Abendmahls-
ordnung ebd. S. 239-251, Expl. der Niedersächs. Staats-u. Universitätsbibliothek Göttingen (Th. th. II 550/44). -
5. Ein Nr. 1 und 2 verwandter Druck von 1592 ohne Angabe von Drucker und Druckort (Herborn, Rab), Bl.
A II—A Illr die Vorrede von „Christophorus Rab / Buchdrucker zu Herborn“ von 1590, Duodez, die Emder
Abendmahlsordnung ebd. S. 342—359, Expl. der Bayerischen Staatsbibliothek München (Polem. 263). —
6. Eine Ausgabe von 1592, gedruckt zu Herborn bei „Christoff Raben“, auf Bl. a II die Vorrede von „Chri-
stoff Rab / Buchdrucker zu Herborn“ von 1590, Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 293—308, Expl.
der Bayerischen Staatsbibliothek München (Polem. 264). — 7. Eine 1595 zu Herborn gedruckte Ausgabe,
ohne Angabe des Druckers (Rab). Auf Bl. A II wieder die Vorrede von „Christoff Rab / Buchdrucker zu
Herborn“ von 1590, Oktav, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 254-267, Expl. der Staatsbibliothek Berlin
(Dk 5791). — 8. Eine zu Herborn bei „Christoff Raben“ 1600 gedruckte Ausgabe, auf Bl. a II die Vorrede
von „Christoff Rab / Buchdrucker zu Herborn“ von 1590, Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 294—311,
Expl. der Universitätsbibliothek Bonn (Gi 460/80). — Vgl. auch Gesamtkatalog der Preußischen Bibliotheken,
hrsg. von der Preußischen Staatsbibliothek, III, 2 (1933), 645f. Ferner s. Missive, 59; danach soll der Historische
Warhafftige Bericht innerhalb von zwei Jahren in drei Sprachen sechsmal gedruckt worden sein.
7 7 Angebunden an das Emder Gesangbuch von 1630 und den Emder Katechismus in der Ausgabe des Ritzius Lucas
von 1630, niederdeutsch, Drucker Helwich Kallenbach, Duodez, Exemplar im Besitz der Gesellschaft für bildende
Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. Vgl. Borchling und Claußen II, 1354f. 1356; auch L.
Hahn, Schriftsprache, 208f. 77a Vgl. A. Kappelhoff, 52. 74f.
77b Ostfriesisches Monatsblatt... 5 (1877), 538f. Dort nach einer Abschrift aus dem Tablinum Emdense des L.
Oldenhove. 77c F. Piersig, 74; A. Kappelhoff, 67f.
77 d Vgl. unten S. 489. A. Kappelhoff, 78, teilt einen Beleg vom Juni 1584 dafür mit, daß das Orgelspiel an hohen
Festen mit Sologesang verbunden wurde (Rechnungsbuch der Großen Kirche 1572-1595, Archiv der ref. Gemeinde,
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Weerda, der auf die Zusammenhänge aufmerksam gemacht hat, teilt auch einiges aus der Ordnung
wörtlich mit. Wir bringen die Emder Abendmahlsordnung nach dem niederdeutschen Bremer Druck
des Historischen Warhafftigen Berichts von 1590: Text Nr. 12 (Illb β).
Ein weiteres Zeugnis für die Emder KO um diese Zeit ist die am 2. Oktober 1577 für den Stadt-
spielmann Paul Hanssen Knop als Organisten der Pfarrkirche aufgestellte Dienstverpflichtung, die, ab-
gesehen davon, daß sie auch das Amt des Stadtspielmanns betreffende Punkte enthält, einer Organisten-
ordnung gleichkommt, so daß es gerechtfertigt erscheinen mag, sie unter unsere Texte aufzunehmen.
Auch Knops Nachfolger, der zu Michaelis 1584 angenommene Cornelius Conradi, der bis 1597 zu
Emden im Amt blieb, scheint auf diese oder doch ganz ähnliche Artikel verpflichtet worden zu sein 77 a.
Veröffentlicht ist die Dienstverpflichtung des Organisten von 1577 schon öfter, so im Ostfriesischen
Monatsblatt 77b und in neuerer Zeit von Piersig und von Kappelhoff 77c, bei Kappelhoff zusammen
mit einer gründlich belegten Darstellung der Musiker- und Organistengeschichte Emdens bis auf die
Zeit Conradis. Danach scheinen im 16. Jh. auch stets Organisten an der Emder Pfarrkirche angestellt
gewesen zu sein. Knops Dienstverpflichtung bekundet die Verwendung der Orgel sowie auch anderer
Instrumente an Festtagen. Über nähere Einzelheiten des Orgelspiels gibt sie freilich keinen Aufschluß.
Nach der KO von 1594 wurde nur vor dem sonntäglichen Hauptgottesdienst, während die Gemeinde sich
sammelte, und dann wieder nach Schluß des eigentlichen Gottesdienstes, wenn die Gemeinde das Gottes-
haus verließ, auf der Orgel gespielt 77d.
76 Historischer Warhafftiger Bericht, Bl. 177v—186r. — Der „Historische Warhafftige Bericht“ wurde danach auch
mehrfach „zu christlichem unterricht und besserung“ für andere evangelische Kirchen in Oberdeutschland in hoch-
deutscher Übersetzung gedruckt. Uns liegen vor: 1. ein Druck von 1591 ohne Angabe von Drucker und Druckort
(Herborn, Rab), auf Bl. A II—A Illr eine Vorrede von „Christophorus Rab Buchdrucker zu Herborn“ von 1590,
Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 342—359, Expl. der Niedersächs. Staats- u. Universitätsbiblio-
thek Göttingen (Th. th. II 152a). — 2. Ein nahe verwandter Druck, vermutlich ebenfalls 1591 bei demselben Drucker
wie Nr. 1 gedruckt. Bei dem uns vorliegenden Expl. aus der Staatsbibliothek Berlin (Dk 5790) fehlt das
Titelblatt. Beginn mit der Vorrede von „Christophorus Rab Buchtrucker zu Herborn“ von 1590, Bl. A II-A IIIr,
Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 342—359. — 3. Eine Ausgabe, ebenfalls von 1591, gedruckt zu Am-
berg bei Michael Forster, auf Bl. A II die Vorrede von „Christoff Rab / Buchtrucker zu Herborn“ von 1590,
Oktav, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 239-251, Expl. der Bayerischen Staatsbibliothek München
(Exeg. 1061). - 4. Eine Nr. 3 verwandte Ausgabe, gedruckt 1592 zu Amberg bei Michael Forster, auf Bl. A II
wiederum die Vorrede von „Christoff Rab / Buchtrucker zu Herborn“ von 1590, Oktav, die Emder Abendmahls-
ordnung ebd. S. 239-251, Expl. der Niedersächs. Staats-u. Universitätsbibliothek Göttingen (Th. th. II 550/44). -
5. Ein Nr. 1 und 2 verwandter Druck von 1592 ohne Angabe von Drucker und Druckort (Herborn, Rab), Bl.
A II—A Illr die Vorrede von „Christophorus Rab / Buchdrucker zu Herborn“ von 1590, Duodez, die Emder
Abendmahlsordnung ebd. S. 342—359, Expl. der Bayerischen Staatsbibliothek München (Polem. 263). —
6. Eine Ausgabe von 1592, gedruckt zu Herborn bei „Christoff Raben“, auf Bl. a II die Vorrede von „Chri-
stoff Rab / Buchdrucker zu Herborn“ von 1590, Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 293—308, Expl.
der Bayerischen Staatsbibliothek München (Polem. 264). — 7. Eine 1595 zu Herborn gedruckte Ausgabe,
ohne Angabe des Druckers (Rab). Auf Bl. A II wieder die Vorrede von „Christoff Rab / Buchdrucker zu
Herborn“ von 1590, Oktav, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 254-267, Expl. der Staatsbibliothek Berlin
(Dk 5791). — 8. Eine zu Herborn bei „Christoff Raben“ 1600 gedruckte Ausgabe, auf Bl. a II die Vorrede
von „Christoff Rab / Buchdrucker zu Herborn“ von 1590, Duodez, die Emder Abendmahlsordnung ebd. S. 294—311,
Expl. der Universitätsbibliothek Bonn (Gi 460/80). — Vgl. auch Gesamtkatalog der Preußischen Bibliotheken,
hrsg. von der Preußischen Staatsbibliothek, III, 2 (1933), 645f. Ferner s. Missive, 59; danach soll der Historische
Warhafftige Bericht innerhalb von zwei Jahren in drei Sprachen sechsmal gedruckt worden sein.
7 7 Angebunden an das Emder Gesangbuch von 1630 und den Emder Katechismus in der Ausgabe des Ritzius Lucas
von 1630, niederdeutsch, Drucker Helwich Kallenbach, Duodez, Exemplar im Besitz der Gesellschaft für bildende
Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. Vgl. Borchling und Claußen II, 1354f. 1356; auch L.
Hahn, Schriftsprache, 208f. 77a Vgl. A. Kappelhoff, 52. 74f.
77b Ostfriesisches Monatsblatt... 5 (1877), 538f. Dort nach einer Abschrift aus dem Tablinum Emdense des L.
Oldenhove. 77c F. Piersig, 74; A. Kappelhoff, 67f.
77 d Vgl. unten S. 489. A. Kappelhoff, 78, teilt einen Beleg vom Juni 1584 dafür mit, daß das Orgelspiel an hohen
Festen mit Sologesang verbunden wurde (Rechnungsbuch der Großen Kirche 1572-1595, Archiv der ref. Gemeinde,
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