VI
Kirchenordnung von 1544, 5. Die Bischöfe und Hildesheim,
6. Lehrstreitigkeiten, 7. Das Konsistorium, 8. Das geistliche Mini-
sterium, 9. Organist, Küster und Kastenherren, 10. Die Schule,
11. Die Hospitäler, 12. Zuchtordnungen des Rates .
Die Kirchenordnungen :
1.
2.
12.
13.
14.
Christlike kerckenordeninge der löffliken stadt Hildenssem. Mit
einer vörrede Antonii Coruini. [1544].
1543, feria 3a post Reminiscere. Up dem ebrock und ander ho-
rerye umegelesen
. Artikel, von den Angehörigen der Stifter und Klöster zu beschwö-
ren. [1546]
. Ordnunge, wie es mit den frauwenstulen in der kirchen Sanct
Pauli hinforder sol gehalten werden. Angerichtet anno 1551
. Geholdener radtschlag uff die heimliche ehevorleubnuß, unzugt
und wuecher, inmassen wie dieselbigen publicirt und angeschlahen
worden. [1562].
. Bestallung des organisten Seuerini Krossenn auf 10 jaren. Ao.
etc. -71 .
. Bestallung des Organisten Severus Kroschen. 1581 .
. Eines erbaren rats der stad Hildeßheimb revidirte und verbesserte
schuelordnung.Ao. 1574.
. Ratschlag uber alle kastenhern. [1583].
10.
11.
Erziehung der jugend anordnung. [1584] . . . . . .
Einhelliger radtslag auf das ministerium und vormeretes consisto-
rium in matrimonialsachen. [ 1589 ] .
Eheordnung 1592. _ .
Bestallung M. Henrici Heshusii Ao. 93 .
Ordnünge dero stadt Hildesheimb mit dem brantwein auf die Son-
tage wie auch mit dem schießen und wegen der hochzeit. Anno 97,
den 21. May .
VI. Kirchenordnungen für die Grafschaft Oldenburg und für die
Herrschaft Jever
Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever
Literatur, Archive
Grafschaft Oldenburg
Einleitung
1. Dynastische und territoriale Verhältnisse, 2. Anfänge der Re-
formation, 3. Die Ordnung des Oldenburgischen Kirchenwesens :
a ) Die Kirchenordnung von 1573, b ) Superintendenten, Konsi-
storium, Schullehrer, Armenwesen, Zucht, c) Die Visitationen .
792
829
885
887
893
895
899
901
903
925
927
929
936
937
941
947
948
Kirchenordnung von 1544, 5. Die Bischöfe und Hildesheim,
6. Lehrstreitigkeiten, 7. Das Konsistorium, 8. Das geistliche Mini-
sterium, 9. Organist, Küster und Kastenherren, 10. Die Schule,
11. Die Hospitäler, 12. Zuchtordnungen des Rates .
Die Kirchenordnungen :
1.
2.
12.
13.
14.
Christlike kerckenordeninge der löffliken stadt Hildenssem. Mit
einer vörrede Antonii Coruini. [1544].
1543, feria 3a post Reminiscere. Up dem ebrock und ander ho-
rerye umegelesen
. Artikel, von den Angehörigen der Stifter und Klöster zu beschwö-
ren. [1546]
. Ordnunge, wie es mit den frauwenstulen in der kirchen Sanct
Pauli hinforder sol gehalten werden. Angerichtet anno 1551
. Geholdener radtschlag uff die heimliche ehevorleubnuß, unzugt
und wuecher, inmassen wie dieselbigen publicirt und angeschlahen
worden. [1562].
. Bestallung des organisten Seuerini Krossenn auf 10 jaren. Ao.
etc. -71 .
. Bestallung des Organisten Severus Kroschen. 1581 .
. Eines erbaren rats der stad Hildeßheimb revidirte und verbesserte
schuelordnung.Ao. 1574.
. Ratschlag uber alle kastenhern. [1583].
10.
11.
Erziehung der jugend anordnung. [1584] . . . . . .
Einhelliger radtslag auf das ministerium und vormeretes consisto-
rium in matrimonialsachen. [ 1589 ] .
Eheordnung 1592. _ .
Bestallung M. Henrici Heshusii Ao. 93 .
Ordnünge dero stadt Hildesheimb mit dem brantwein auf die Son-
tage wie auch mit dem schießen und wegen der hochzeit. Anno 97,
den 21. May .
VI. Kirchenordnungen für die Grafschaft Oldenburg und für die
Herrschaft Jever
Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever
Literatur, Archive
Grafschaft Oldenburg
Einleitung
1. Dynastische und territoriale Verhältnisse, 2. Anfänge der Re-
formation, 3. Die Ordnung des Oldenburgischen Kirchenwesens :
a ) Die Kirchenordnung von 1573, b ) Superintendenten, Konsi-
storium, Schullehrer, Armenwesen, Zucht, c) Die Visitationen .
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