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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Sprengler-Ruppenthal, Anneliese [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 1. Teil): Stift Hildesheim, Stadt Hildesheim, Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever — Tübingen: J.B.C. Mohr (Paul Siebeck), 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.32954#0014
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Hannover, Haupt-Staatsarchiv,
Hannover, Landesbibliothek,

Hildesheim, Dombibliothek,

Hildesheim, Kirchenarchiv,

Hildesheim, Stadtarchiv,

Jever, Mariengymnasium,

Magdeburg, Stadt- und Bezirksbibliothek,
Oberursel, Lutherische Theologische Hochschule,
Oldenburg, Landesbibliothek,

Oldenburg, Staatsarchiv,

Peine, Ephoralarchiv,

Peine, Stadtarchiv,

Schleswig, Landesarchiv,

Wolfenbüttel, Herzog-August-Bibliothek.

Den in diesen Institutionen tätigen Damen und Herren sind auch mancherlei Hinweise und Mittei-
lungen zu verdanken.

Für Hilfsarbeiten und manchen Dienst ist Frau Studienrätin Adelheid Wandrey-Hinsch und
Herrn Pastor Ulrich Winn Dank zu sagen.

Die Mittel zur Durchführung der Forschungs- und Editionsarbeiten hat, wie schon zu mehreren
früheren Bänden, abermals die Deutsche Forschungsgemeinschaft großzügig gewährt. Für die finanzielle
Ermöglichung der Drucklegung danken wir dem Herrn Kultusminister des Bundeslandes Nieder-
sachsen und der Klosterkammer in Hannover namhafte Beiträge.

Der Abschluß der niedersächsischen Kirchenordnungen wird sicher noch einen weiteren Textband
benötigen. Die Arbeiten zur Reichsstadt Goslar sind weit gediehen, die zur Stadt Bremen in Angriff ge-
nommen. Gleichwohl steckt hier im Restgebiet noch viel Arbeit, die, zumal in nebenamtlicher Betreuung,
nicht einen sehr schnellen Abschluß versprechen läßt. Für die in allen Niedersachsen-Bänden noch
fehlenden, bereits mehrfach gewünschten Register bestehen zwar schon Karteien. Sie werden aber beim
Stand der Dinge erst nach dem Abschluß der Textbände in einem, wahrscheinlich gesonderten Gesamt-
register zusammenzufassen sein.

April 1980

Anneliese Sprengler-Ruppenthal J . F . G. Goeters
 
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