Stadt Hildesheim
kaufgebe korn zumessen soll. Da auch jemand zu den
hochzeiten auf der orgein z[u][s]chlagende begerde,
der magk sich mit ihm nach gewohnheit des vor-
gleichen und vertra[gen] etc. Es haben wir, die
kastenhern, und im glei[chen]fall auch Seuerus
Krosche, der organiste, nach vorlaufenen zehen
jaren und nicht ehr die gn[a]deund gunst sich fur-
behalten, einer dem ander nach dessen gelegenhe[it]
ein halb jar den [dienst] loiss- und aufzusagen. Das
nun dieses allenthalben von beyden teilen soll
wirklich gehalten werden, haben wir diese vor-
handelung mit unser kirchen gewontlichen pitz-
schafte bevestiget. Actum nach Christi unsers Hern
geburt, funfzehenhundertachtzigk und ein, Donners-
tag nach Johannis Baptistae tagk8 etc.
8 29. Juni; vgl. HGrotefend-Th.Ulrich, Ta-
schenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittel-
alters und der Neuzeit10. 1960, 153.
902
kaufgebe korn zumessen soll. Da auch jemand zu den
hochzeiten auf der orgein z[u][s]chlagende begerde,
der magk sich mit ihm nach gewohnheit des vor-
gleichen und vertra[gen] etc. Es haben wir, die
kastenhern, und im glei[chen]fall auch Seuerus
Krosche, der organiste, nach vorlaufenen zehen
jaren und nicht ehr die gn[a]deund gunst sich fur-
behalten, einer dem ander nach dessen gelegenhe[it]
ein halb jar den [dienst] loiss- und aufzusagen. Das
nun dieses allenthalben von beyden teilen soll
wirklich gehalten werden, haben wir diese vor-
handelung mit unser kirchen gewontlichen pitz-
schafte bevestiget. Actum nach Christi unsers Hern
geburt, funfzehenhundertachtzigk und ein, Donners-
tag nach Johannis Baptistae tagk8 etc.
8 29. Juni; vgl. HGrotefend-Th.Ulrich, Ta-
schenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittel-
alters und der Neuzeit10. 1960, 153.
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