Einleitung
mit dem 1254 in der Nähe eröffneten Großen Hl. Kreuz eine übermächtige Konkurrenz. Im Laufe des
14. Jh. kam es deshalb zur Verlegung der Kommende nach Weddingen. 1399 bewohnten dann Beginen das
Goslarer Ordenshaus, die auch das Spital betrieben65.
Die Niederlassung der Johanniter vor dem Vitustor, die erstmals 1214 in einer Urkunde genannt wird,
bestand bis ins 16. Jh. hinein lediglich aus einer Kirche und einem dazugehörigen Prioratshaus; ein Hospital
fehlte. Wegen der Erneuerung der Befestigungsanlagen verhandelte der Goslarer Rat Ende des 15. Jh. mit
dem Orden über eine Verlegung der nahe der Mauer gelegenen Niederlassung. 1527 wurden die Gebäude, die
sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem desolaten Zustand befanden, von den Goslarern niedergeris-
sen66.
Von den Bettelorden konnten nur die Franziskaner in Goslar Fuß fassen. Das an der Stadtmauer südlich
des Vitustores gelegene Kloster gehörte bei seiner Gründung zur Ordensprovinz Teutonia, ab 1230 dann zur
Provinz Saxonia. Im Zentrum der Tätigkeit der Franziskaner stand die Seelsorge; damit traten sie in
Konkurrenz zu den Pfarreien, was immer wieder zu Konflikten führte. Beim Franziskanerkloster war eine
große Zahl der Goslarer Bruderschaften angesiedelt. Darüber hinaus wurden von den Mönchen auch die in
der Stadt ansässigen Beginengemeinschaften betreut. Nach Einführung der Reformation nahm am 24. Juni
1528 eine Abordnung des Rates eine Inventarisierung der Güter und Kleinodien des Klosters vor. Ein Jahr
später wurde den Mönchen das Sammeln von Almosen untersagt. Als die Franziskaner Ostern 1530 eine
Annahme der evangelischen Lehre ablehnten, wurden sie zum Verlassen der Stadt gezwungen67.
Unter den Frauengemeinschaften gab es neben den Beginensammlungen68 beim St. Ludwig-Hospital,
bei den Franziskanern und beim Deutschordenshospital (s. oben) noch zwei Klöster: das Zisterzienserin-
nenkloster Neuwerk und das Magdalenerinnen- oder Reuerinnenkloster am Frankenberg. Das Zisterzien-
serinnenkloster beim Rosentor wurde von dem Goslarer Reichsvogt Volkmar I. und seiner Frau Helena
gestiftet und vom Hildesheimer Bischof am 1. Januar 1186 geweiht. Die Äbtissin und der Gründungskovent
kamen aus dem thüringischen Kloster Ichtershausen. Vom Hildesheimer Bischof erhielten sie 1334 das
Patronatsrecht der nahegelegenen Pfarrkirche St. Jakobi, die dem Kloster dann auch inkorporiert wurde.
Stammten die Nonnen im 13. Jh. überwiegend aus dem niederen Adel, nahm ab dem 14. Jh. die Zahl der
Konventualinnen aus Goslarer Familien stetig zu. Ende des 13. bzw. Anfang des 14. Jh. erwarb der Rat aus
dem umfangreichen Besitz des Klosters die Mühlen und Verkaufshallen in der Stadt. Darüber hinaus setzte
er Verwalter ein, welche das Klostergut kontrollieren sollten. Nach Einführung der Reformation in Goslar
erhob Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel Anspruch auf die Vogtei über die beiden Goslarer
Frauenklöster und erwirkte 1529 ein entsprechendes Mandat gegen die Stadt. Mit Hilfe des Herzogs gelang
es dem Konvent, die Versuche des Rates zur Einführung der Reformation abzuwehren. Dazu kam es erst
unter dem evangelischen Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel69.
Die Gründung des Magdalenerinnen- oder Reuerinnenklosters in Goslar ging auf den Hildesheimer
Bischof Konrad II. (1221-1246) zurück. Der Konvent siedelte sich direkt neben der Frankenberger Kirche
im Westen der Stadt an. 1236 wurde die Pfarrkirche dem Kloster inkorporiert; damit übernahm der Propst
des Klosters zugleich das Pfarramt der Frankenberger Kirche. Seit dem 14. Jh. übte der Goslarer Rat einen
immer stärkeren Einfluß auf das Kloster am Frankenberg aus. Die Mitte des 15. Jh. vom Hildesheimer
Bischof durchgeführte Visitation und Reform des Klosters geschah bereits unter der Beteiligung von Bür-
germeister und Rat. Wie in Neuwerk suchte der Braunschweiger Herzog auch in Frankenberg die Einfüh-
65 Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch, 2, S. 528-531.
66 Vgl. ebd., S. 519-522; Graf, Niederkirchenwesen, S. 87-
90 und 110-114.
67 Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch 2, S. 523-528; Graf,
Niederkirchenwesen, S. 115-125, 337f. und 344f.; Schil-
ler, Bürgerschaft, S. 35f., 44-47, 90f. und 158f.
68 Vgl. Graf, Niederkirchenwesen, S. 125.
69 Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch 2, S. 511-518; Graf,
Niederkirchenwesen, S. 98f.; Schiller, Bürgerschaft,
S. 51f.
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mit dem 1254 in der Nähe eröffneten Großen Hl. Kreuz eine übermächtige Konkurrenz. Im Laufe des
14. Jh. kam es deshalb zur Verlegung der Kommende nach Weddingen. 1399 bewohnten dann Beginen das
Goslarer Ordenshaus, die auch das Spital betrieben65.
Die Niederlassung der Johanniter vor dem Vitustor, die erstmals 1214 in einer Urkunde genannt wird,
bestand bis ins 16. Jh. hinein lediglich aus einer Kirche und einem dazugehörigen Prioratshaus; ein Hospital
fehlte. Wegen der Erneuerung der Befestigungsanlagen verhandelte der Goslarer Rat Ende des 15. Jh. mit
dem Orden über eine Verlegung der nahe der Mauer gelegenen Niederlassung. 1527 wurden die Gebäude, die
sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem desolaten Zustand befanden, von den Goslarern niedergeris-
sen66.
Von den Bettelorden konnten nur die Franziskaner in Goslar Fuß fassen. Das an der Stadtmauer südlich
des Vitustores gelegene Kloster gehörte bei seiner Gründung zur Ordensprovinz Teutonia, ab 1230 dann zur
Provinz Saxonia. Im Zentrum der Tätigkeit der Franziskaner stand die Seelsorge; damit traten sie in
Konkurrenz zu den Pfarreien, was immer wieder zu Konflikten führte. Beim Franziskanerkloster war eine
große Zahl der Goslarer Bruderschaften angesiedelt. Darüber hinaus wurden von den Mönchen auch die in
der Stadt ansässigen Beginengemeinschaften betreut. Nach Einführung der Reformation nahm am 24. Juni
1528 eine Abordnung des Rates eine Inventarisierung der Güter und Kleinodien des Klosters vor. Ein Jahr
später wurde den Mönchen das Sammeln von Almosen untersagt. Als die Franziskaner Ostern 1530 eine
Annahme der evangelischen Lehre ablehnten, wurden sie zum Verlassen der Stadt gezwungen67.
Unter den Frauengemeinschaften gab es neben den Beginensammlungen68 beim St. Ludwig-Hospital,
bei den Franziskanern und beim Deutschordenshospital (s. oben) noch zwei Klöster: das Zisterzienserin-
nenkloster Neuwerk und das Magdalenerinnen- oder Reuerinnenkloster am Frankenberg. Das Zisterzien-
serinnenkloster beim Rosentor wurde von dem Goslarer Reichsvogt Volkmar I. und seiner Frau Helena
gestiftet und vom Hildesheimer Bischof am 1. Januar 1186 geweiht. Die Äbtissin und der Gründungskovent
kamen aus dem thüringischen Kloster Ichtershausen. Vom Hildesheimer Bischof erhielten sie 1334 das
Patronatsrecht der nahegelegenen Pfarrkirche St. Jakobi, die dem Kloster dann auch inkorporiert wurde.
Stammten die Nonnen im 13. Jh. überwiegend aus dem niederen Adel, nahm ab dem 14. Jh. die Zahl der
Konventualinnen aus Goslarer Familien stetig zu. Ende des 13. bzw. Anfang des 14. Jh. erwarb der Rat aus
dem umfangreichen Besitz des Klosters die Mühlen und Verkaufshallen in der Stadt. Darüber hinaus setzte
er Verwalter ein, welche das Klostergut kontrollieren sollten. Nach Einführung der Reformation in Goslar
erhob Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel Anspruch auf die Vogtei über die beiden Goslarer
Frauenklöster und erwirkte 1529 ein entsprechendes Mandat gegen die Stadt. Mit Hilfe des Herzogs gelang
es dem Konvent, die Versuche des Rates zur Einführung der Reformation abzuwehren. Dazu kam es erst
unter dem evangelischen Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel69.
Die Gründung des Magdalenerinnen- oder Reuerinnenklosters in Goslar ging auf den Hildesheimer
Bischof Konrad II. (1221-1246) zurück. Der Konvent siedelte sich direkt neben der Frankenberger Kirche
im Westen der Stadt an. 1236 wurde die Pfarrkirche dem Kloster inkorporiert; damit übernahm der Propst
des Klosters zugleich das Pfarramt der Frankenberger Kirche. Seit dem 14. Jh. übte der Goslarer Rat einen
immer stärkeren Einfluß auf das Kloster am Frankenberg aus. Die Mitte des 15. Jh. vom Hildesheimer
Bischof durchgeführte Visitation und Reform des Klosters geschah bereits unter der Beteiligung von Bür-
germeister und Rat. Wie in Neuwerk suchte der Braunschweiger Herzog auch in Frankenberg die Einfüh-
65 Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch, 2, S. 528-531.
66 Vgl. ebd., S. 519-522; Graf, Niederkirchenwesen, S. 87-
90 und 110-114.
67 Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch 2, S. 523-528; Graf,
Niederkirchenwesen, S. 115-125, 337f. und 344f.; Schil-
ler, Bürgerschaft, S. 35f., 44-47, 90f. und 158f.
68 Vgl. Graf, Niederkirchenwesen, S. 125.
69 Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch 2, S. 511-518; Graf,
Niederkirchenwesen, S. 98f.; Schiller, Bürgerschaft,
S. 51f.
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