Hessen-Kassel
Mann soll auch auff der Cantzel die Undertha-
nen und Zuhörer ernstlich und trewlich vermahnen,
ihre Kinder und Haußgesinde zur Kirchen und An-
hörung Göttliches worts jederzeit zuschicken, Sin-
temal sie Gott dem Allmechtigen, da sie in diesem
nöhtigen stück, als fleissiger Anhörung Göttliches
worts und rechtem gebrauch der heiligen Sacramen-
ten, verseumbt, schwere Rechnung darumb geben
müssen. Damit aber das Volck zu mehrer Gottes-
furcht, Zucht, Frieden und Gehorsamb gebracht,
von Sünden, Schanden und Lastern sowohl durch
furcht als die Liebe Gottes abgehalten werden, so
sollen neben andern Christlichen Vermahnungen
auch unsere Ordnung, so wir jederzeit wieder den
unfleiß des Kirchengangs, auch andere Laster, als
Abgötterey, Zauberey, Wahrsagen, Unzucht, Trun-
ckenheit etc., außgehen und publiciren lassen, auff
den Cantzeln offtermahlen angezogen und die Un-
derthanen und Zuhörer für zeitlicher und ewiger
straff verwarnet werden. | 28 |
Es sol den Kirchendienern ernstlich eingebun-
den16 und auferleget werden, daßa sie sich in der hei-
ligen Schrift Alten und Newen Testaments fleissig
übenb, ire Predigten auß denselben und nitc auß den
gewönlichen Postillen allein (die Bibel hindange-
setzt) nehmen, dwie bißhero bey vielen der miß-
brauch gewesen, daßd man durch die gantze Woche
nichts studierete und erst, so man predigen sollen,
dieselbe Postillenf für die Hand ggenommen, auch
wol daraus her gelesen undg also notwendig die Pre-
digten ohne einigen eyfer, andacht oder unterscheid
mit geringer besserung gehalten wordenh. Und die-
weil ihnen auch gebühren wil, nicht allein mit rei-
ner, gesunder, Göttlicher Lehr, sondern auch mit
a Fehlt 1608.
b 1608: zuüben.
c 1608: nit allein, wie bißhero bei vielen der mißbrauch
geweßen.
d-d 1608: da.
e 1608: geleßen.
f Fehlt 1608.
g-g 1608: nimbt.
h 1608: werden.
guten Exempeln im Leben und Wandel der Kirchen
vorzugehen und also die Lehre mit ihrem Wandel
zuzieren und zubestettigen und daran sein, daß so-
wol ihre Weiber, Kinder und Haußgesind als sie, die
Prediger selbst, ihren Wandel, Wesen und Leben
durch Gottes genad also Gottselig, nüchtern und
keusch anstellen, daß neben ihren gescheften auch
alle ihre Rede, Wandel, Kleidung, Sitten und Ge-
berden andern Leuthen ein Exempel und Spiegel
zum guten seye, Derowegen sie sich aller Leichfer-
tigen üppigkeit17 mit worten, thaten und wercken,
aller ärgerlichen unthugenden und laster, Insonder-
heit des sauffens, unzucht, auch offener18 Wirtsheu-
ser und Gesellschafft, die nicht zu Ehren dienen,
desgleichen alles hadders, zanckens und palgens
gentzlich enthalten und müssig gehen sollen, darmit
die Christ- | 29 | liche Gemein dardurch nicht geär-
gert und also, was mit der Lehr erbawet, wiederumb
mit sträflichem Leben herniedergerissen und zer-
störet werde. Derowegen ihnen mit ernst eingebun-
den19 werden soll, Epistolas Pauli ad Timotheum et
Titum20 offt und fleissig zu lesen und sich in Lehr
und Leben gäntzlich darnach zurichten und zuhal-
ten. Und darmit sie ihrem beruff mit desto mehrerm
nutz abwarten mögen, sollen sie sich aller Weltli-
chen Gescheften und Händel entschlagen und ein-
tzig ihrem anbefohlenem Kirchendienst abwarten
und obliegen, in erwegung, da durch ihre
inachlessigkeit, verkehrung und ergernusi jemand
verseuhmet oder gehindert, daß unser Herr und
Gott seinj Blut auß solcher hinderlessigen21 Kirchen-
diener Händen fordern werde. Wenn nun der ex-
aminirte dieses alles zuthun verheist, so soll darauff
die ordination ad ministerium erfolgen.
i-i 1608: faulheit, versaumbnis, verkehrung und aergernis.
j 1608: ihr.
16 Eingeschärft.
17 Übermut.
18 Öffentlicher.
19 Eingeschärft.
20 1Tim 3,1-13; Tit 1,6-9.
21 Nachlässigen.
110
Mann soll auch auff der Cantzel die Undertha-
nen und Zuhörer ernstlich und trewlich vermahnen,
ihre Kinder und Haußgesinde zur Kirchen und An-
hörung Göttliches worts jederzeit zuschicken, Sin-
temal sie Gott dem Allmechtigen, da sie in diesem
nöhtigen stück, als fleissiger Anhörung Göttliches
worts und rechtem gebrauch der heiligen Sacramen-
ten, verseumbt, schwere Rechnung darumb geben
müssen. Damit aber das Volck zu mehrer Gottes-
furcht, Zucht, Frieden und Gehorsamb gebracht,
von Sünden, Schanden und Lastern sowohl durch
furcht als die Liebe Gottes abgehalten werden, so
sollen neben andern Christlichen Vermahnungen
auch unsere Ordnung, so wir jederzeit wieder den
unfleiß des Kirchengangs, auch andere Laster, als
Abgötterey, Zauberey, Wahrsagen, Unzucht, Trun-
ckenheit etc., außgehen und publiciren lassen, auff
den Cantzeln offtermahlen angezogen und die Un-
derthanen und Zuhörer für zeitlicher und ewiger
straff verwarnet werden. | 28 |
Es sol den Kirchendienern ernstlich eingebun-
den16 und auferleget werden, daßa sie sich in der hei-
ligen Schrift Alten und Newen Testaments fleissig
übenb, ire Predigten auß denselben und nitc auß den
gewönlichen Postillen allein (die Bibel hindange-
setzt) nehmen, dwie bißhero bey vielen der miß-
brauch gewesen, daßd man durch die gantze Woche
nichts studierete und erst, so man predigen sollen,
dieselbe Postillenf für die Hand ggenommen, auch
wol daraus her gelesen undg also notwendig die Pre-
digten ohne einigen eyfer, andacht oder unterscheid
mit geringer besserung gehalten wordenh. Und die-
weil ihnen auch gebühren wil, nicht allein mit rei-
ner, gesunder, Göttlicher Lehr, sondern auch mit
a Fehlt 1608.
b 1608: zuüben.
c 1608: nit allein, wie bißhero bei vielen der mißbrauch
geweßen.
d-d 1608: da.
e 1608: geleßen.
f Fehlt 1608.
g-g 1608: nimbt.
h 1608: werden.
guten Exempeln im Leben und Wandel der Kirchen
vorzugehen und also die Lehre mit ihrem Wandel
zuzieren und zubestettigen und daran sein, daß so-
wol ihre Weiber, Kinder und Haußgesind als sie, die
Prediger selbst, ihren Wandel, Wesen und Leben
durch Gottes genad also Gottselig, nüchtern und
keusch anstellen, daß neben ihren gescheften auch
alle ihre Rede, Wandel, Kleidung, Sitten und Ge-
berden andern Leuthen ein Exempel und Spiegel
zum guten seye, Derowegen sie sich aller Leichfer-
tigen üppigkeit17 mit worten, thaten und wercken,
aller ärgerlichen unthugenden und laster, Insonder-
heit des sauffens, unzucht, auch offener18 Wirtsheu-
ser und Gesellschafft, die nicht zu Ehren dienen,
desgleichen alles hadders, zanckens und palgens
gentzlich enthalten und müssig gehen sollen, darmit
die Christ- | 29 | liche Gemein dardurch nicht geär-
gert und also, was mit der Lehr erbawet, wiederumb
mit sträflichem Leben herniedergerissen und zer-
störet werde. Derowegen ihnen mit ernst eingebun-
den19 werden soll, Epistolas Pauli ad Timotheum et
Titum20 offt und fleissig zu lesen und sich in Lehr
und Leben gäntzlich darnach zurichten und zuhal-
ten. Und darmit sie ihrem beruff mit desto mehrerm
nutz abwarten mögen, sollen sie sich aller Weltli-
chen Gescheften und Händel entschlagen und ein-
tzig ihrem anbefohlenem Kirchendienst abwarten
und obliegen, in erwegung, da durch ihre
inachlessigkeit, verkehrung und ergernusi jemand
verseuhmet oder gehindert, daß unser Herr und
Gott seinj Blut auß solcher hinderlessigen21 Kirchen-
diener Händen fordern werde. Wenn nun der ex-
aminirte dieses alles zuthun verheist, so soll darauff
die ordination ad ministerium erfolgen.
i-i 1608: faulheit, versaumbnis, verkehrung und aergernis.
j 1608: ihr.
16 Eingeschärft.
17 Übermut.
18 Öffentlicher.
19 Eingeschärft.
20 1Tim 3,1-13; Tit 1,6-9.
21 Nachlässigen.
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