Hessen-Darmstadt
mögen. Es sollen auch diejenigen, so sie wissentlich
haußen oder herbergen, ungestrafft nicht bleiben.
Letzlich, was wir bis dahero von den landstrei-
chern, bettlern, ungeschickten schülern und zeygei-
nern gesetzt haben, das soll auch auf andere, als
spielleute und gauckler verstanden werden und un-
sere beamten denselbigen zu spielen oder zu gauklen
nicht leichtlich vergönnen, sondern ihre straße zu
ziehen gebieten. Und weil gemeiniglich diejenige, so
glückshaffen auf den gemeinen märktten und son-
sten aufrichten, mit betriegerey umbgehen und, un-
terdessen sich das volk hinzudrängt, durch ihre mit-
gesellen den leuthen die beutel anschneiden und be-
stehlen lassen, so sollen unsere beampten auf solche
gesellschaft gut achtung geben, auch ihnen glücks-
häffen anzurichten nicht erlauben, sondern den
nächsten zum thor hinausweisen oder auf befunde-
nen verdacht zu ferneren inquisition gefänglich ein-
ziehenb.
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mögen. Es sollen auch diejenigen, so sie wissentlich
haußen oder herbergen, ungestrafft nicht bleiben.
Letzlich, was wir bis dahero von den landstrei-
chern, bettlern, ungeschickten schülern und zeygei-
nern gesetzt haben, das soll auch auf andere, als
spielleute und gauckler verstanden werden und un-
sere beamten denselbigen zu spielen oder zu gauklen
nicht leichtlich vergönnen, sondern ihre straße zu
ziehen gebieten. Und weil gemeiniglich diejenige, so
glückshaffen auf den gemeinen märktten und son-
sten aufrichten, mit betriegerey umbgehen und, un-
terdessen sich das volk hinzudrängt, durch ihre mit-
gesellen den leuthen die beutel anschneiden und be-
stehlen lassen, so sollen unsere beampten auf solche
gesellschaft gut achtung geben, auch ihnen glücks-
häffen anzurichten nicht erlauben, sondern den
nächsten zum thor hinausweisen oder auf befunde-
nen verdacht zu ferneren inquisition gefänglich ein-
ziehenb.
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