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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0518
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Frankfurt

zur lincken auch beyeinander, also daß nicht unter-
ein- | 66r | ander ohn ordnung herlauffen. Uns gefiel
auch, daß bey jedem theil die jungen leut vorgien-
gen, dann das seyn eigentlich die gradus gewest, da-
vonx in den alten lehren hin und wider gemelt wird,
welche bey ihnen zur communicationy dienstlich wa-
ren und uns auch darzu dienten, daß wir unter-
schiedlich möchten acht haben, wenn wir das nacht-
mahl reichten, zob er sich hätte angezeigt oder nitz,
dann es wird sich der sathan gewaltig in diesen han-
del legen, alß der dem sacrament über die maaß
feind ist. Weil18 das geschicht, soll die gantze kirche
singen, psalmen und ander geseng, darzu dienstlich,
solang die communion weret, azuletzt mit einer
dancksagung und benediction beschließen, etc.a
bZu diesem handel achten wir am gelegensten die
pfarrkirch19, alß die weit und raum darzu gebe, auf
daß soliches an einem ort umb einigkeit willen ge-
halten würde, doch mit der gelegenheit, daß die
pfaffen in ihrem vermeinten gottesdienst ungehin-
dert blieben und das volck füglich zu sanct Catha-
rinen20 kommen möcht. | 66v | Hierzu sollen lange
tisch vor dem chor her verschafft werden, wie auch
zuvor unter dem papstthum hie breuchlich gewest
ist. Es ist auch unser bitt und begehrn, daß e. w.b
ettliche tapffer, ansehnliche menner verordenen, die
Gott und dem hochwürdigen sacrament zu ehren
auf beyden orten des tischsc da stunden, unordnung
oder unehr, so sich begeben mocht, zuverhüetend.

x Entwurf: von denen.
y Verschrieben: excommunication.
z-z Fehlt Entwurf.
a-a Fehlt Entwurf.
b-b Entwurf: Zu solchem götlichen handel sollen e. w. geleg-
ne ort und stat, auch tisch oder altare verschaffen und
zurichten lassen, darnach auch.
c Entwurf: tischs oder altars.
d Entwurf: zuverhüeten, dann hat man vormals under
dem babstum in unwissenheit und irrtumb solches gros
geacht, soll sichs billich bei der warheit und rechten
Christusordnung kein frummer, ehrlicher christenman
beschemen, etc.
e Entwurf: nachtmahl des herrn.
f Entwurf: wird (davon man jetztmals nit eigentlich
schliessen mag, bis man den fleis und frucht des evan-
geliums sihet).
g Entwurf: cantzeln acht tag.
h-h Entwurf: auf das.

Und dieweil solch nachtmahle vielleicht nicht
alle sonntag gehalten wirdf, soll man das, wann
mans halten will, auf allen cantzelng zuvor verkun-
den und denselben sonntag mit der großen glocken
darzu leuten hlassen, damith man allenthalben un-
derschiedlich wißen mög, wann man das sacrament
handlen werde. iDaß wir aber auch diese geringe
ding anzeigen und begehrn, sollen e. w. in bester
meinung versten, dann wir achtens dafür, daß diese
geringe stück bey den einfeltigen samt dem wort
Gottes nit unnützlich gehandelt werden wie zuvor
unter dem papsthum, da man allein mit klingen und
singen vermainte, Gott zu gefallen21. Jetzt aber rich-
ten wir solches alles nach Gottes wortt, nit, Gott
damit zu dienen, son- | 67r | dern unsers nechsten
schwachheit zu helffen.
Es solle auch niemand zu diesem nachtmahl zu-
gelaßen werden, er habe sich dann zuvor bey uns
angezeigt, auff daß wir seines glaubens rechen-
schafft vernehmen und, so ihme hierinnen mangelt,
bericht geben mogen. Es soll aber einem jecklichen
frey seyn, zu welchem aus uns22 er geen will, darzu
auch offentlich benennt und angezeigt werden soll
stadt und ort, wo man solich anzeigen und anders
vernehmen wollei.
Weil wir uns dannj aus eines erbaren raths ansin-
nen, auchk der billigkeit nach mit einander ver-
gleicht haben, und aber in den zweyen kirchen Sach-
senhaußen und S. Peter23 zwen predigerl24 in glei-

i-i Entwurf: Ersame, weiße herren.
j Fehlt Entwurf.
k Fehlt Entwurf.
l Entwurf: pfaffen.

18 Während.
19 St. Bartholomäus.
20 Das Katharinenkloster war 1345 gestiftet worden. Zu-
sammen mit dem Weißfrauenkloster unterstand es be-
reits vor der Reformation dem Rat, Bothe, Geschichte,
S. 7-35.
21 Anspielung auf die Liturgie der römischen Messe, die
von einer Vielzahl liturgischer Gesänge geprägt war und
bei der die Altarschelle zum Einsatz kam.
22 Die vier unterzeichnenden Prediger.
23 Die Dreikönigskirche in Sachsenhausen und die Peters-
kirche in der Neustadt.
24 In der Sachsenhäuser Dreikönigskirche war im März
1530 Friedrich Haurbach gen. Dillenberger angestellt, er

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