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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0661
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Einleitung

1. Die Reichsstadt Gelnhausen
Im Jahre 1170 erhob Friedrich Barbarossa die Siedlung bei der Burg Gelnhausen zur Reichsstadt und ließ
die Burg wenig später zur Pfalz ausbauen.1 Dieser kaiserlichen Privilegierung folgte durch den Zuzug von
Kaufleuten ein steiler ökonomischer Aufstieg, der Gelnhausen Mitte des 13. Jahrhunderts zu einer der
leistungsfähigsten Städte im Reich machte. Im Reichssteuerverzeichnis von 1241 rangierte Gelnhausen
unter den vier Wetterauer Städten unmittelbar hinter Frankfurt.2 Infolge dieser wirtschaftlichen Blüte
wuchs die Stadt bis ins 14. Jahrhundert auf ca. 3000 Einwohner an.3
Seit 1326 war Gelnhausen mehrfach verpfändet, ab 1435 gehörte es je zur Hälfte den Pfälzer Kurfürsten
und den Grafen von Hanau-Münzenberg.4 Da sich die Pfandherren in den Besitz der Gelnhausen umschlie-
ßenden Gerichte gesetzt hatten, war die Reichsstadt politisch isoliert. Die Grafen von Ysenburg-Ronneburg
versuchten, Gelnhausen in ihr Territorium einzugliedern, blieben aber erfolglos. Die Stadt behielt zwar ihre
Reichsfreiheit, ging jedoch dem wirtschaftlichen und politischen Niedergang entgegen, denn im 15. Jahr-
hundert verloren die Kaiser mehr und mehr das Interesse an der zunehmend verschuldeten Reichsstadt.5
Kirchenorganisatorisch gehörte Gelnhausen zum Archidiakonat des Propstes von Mariengreden und
somit zum Erzbistum Mainz. Die Marienkirche am Untermarkt war die Pfarrkirche, die Peterskirche am
Obermarkt ihre Filiale. Die Patronatsrechte an St. Marien und St. Peter besaß das rund 10 km westlich
gelegene Kloster Selbold.6 Neben der Pfarrkirche und ihrer Kapelle waren in Gelnhausen das Zisterzien-
serinnenkloster Himmelau und ein Franziskanerkloster angesiedelt.7
Obwohl der reichsstädtische Rat keinen Einfluss auf die Besetzung der kirchlichen Pfründen innerhalb
der Stadt besaß, gelang es ihm im 15. Jahrhundert, ein umfassendes Besteuerungsrecht gegenüber dem
städtischen Welt- und Ordensklerus zu erwirken.8 Der Magistrat strebte ferner danach, die Macht des
geistlichen Gerichts in Mainz zu schwächen und erreichte immerhin, dass die Geistlichen in weltlichen
Angelegenheiten das städtische Schöffengericht anrufen mussten.9

1 Junghans, Versuch, S. 129-141, 155f.; Sante, Hessen,
S. 164; LMA 4, Sp. 1206f.
2 MGH.Const. III, S. 2.
3 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 22; Ackermann,
Gelnhausen, S. 9-11; Sante, Hessen, S. 165f.
4 Junghans, Versuch, S. 283-304; Ackermann, Geln-
hausen, S. 16f.
6 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 22f.; Ackermann,
Gelnhausen, S. 11; Sante, Hessen, S. 166.
6 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 22; Junghans, Ver-

such, S. 210f.; Haupt, 450 Jahre, S. 4; Kleinfeldt/
Weirich, Kirchenorganisation, S. 38, 49f.
7 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 64; ders., Klöster,
S. 18-39; Junghans, Versuch, S. 217-221; Roth, Bei-
träge, S. 49-51.
8 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 118-120; ders., Klö-
ster, S. 48-59; Haupt, 450 Jahre, S. 5.
9 Heitzenröder, Klöster, S. 60-62; ders., Reichsstädte,
S. 147f.; Haupt, 450 Jahre, S. 4.

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