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Orth, Christian; Aristophanes
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 10,3): Aristophanes, Aiolosikon - Babylonioi (fr. 1-100): Übersetzung und Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.53730#0403
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Βαβυλώνιοι (test. *ix)

399

von Fremden (die an den Dionysien - anders als an den Lenäen - im Theater
waren; vgl. zu test, iv) vorwarf.132 Welche Elemente der Babylönioi den Anlass
lieferten für Kleons Vorwürfe, ist dagegen weniger klar. Plausibel wäre aber
besonders, dass sich Kleon nicht zuletzt an der Darstellung der athenischen
Herrschaft über die Bundesgenossen in dem Stück störte (bei der er selbst
schon in der Mytilene-Debatte 427 v. Chr. eine wesentliche Rolle spielte133);
vgl. Martinelli Tempesta 2005, 498-9 und Hartwig 2015, 23.134
Vielleicht eine direkte Reaktion auf Kleons Vorgehen gegen Aristophanes
ist [Xen.] Ath. pol. 2,18 κωμωδεΐν δ’ αύ και κακώς λέγειν τον μέν δήμον ούκ
έώσιν, ϊνα μή αύτοί άκούωσι κακώς· ιδία δέ κελεύουσιν, ε’ί τίς τινα βούλε-
ται, εύ είδότες δτι ούχί τού δήμου έστίν ούδέ τού πλήθους ό κωμωδούμενος
ώς επί τό πολύ, άλλ’ ή πλούσιος ή γενναίος ή δυνάμενος, ολίγοι δέ τινες
τών πενήτων καί τών δημοτικών κωμωδούνται καί ούδ’ ούτοι εάν μή διά
πολυπραγμοσύνην καί διά τό ζητεϊν πλέον τι έχειν τού δήμου, ώστε ούδέ
τούς τοιούτους άχθονται κωμωδουμένους „Dass der demos verspottet und
verunglimpft wird, lassen sie nicht zu, damit sie nicht selbst in Verruf geraten;
sie fordern aber dazu auf, wenn das jemand mit einem einzelnen machen will,
wohl wissend, dass in den meisten Fällen der Verspottete nicht zum demos
oder zum Pöbel gehört, sondern ein Reicher oder Adeliger oder Mächtiger ist,
und dass nur wenige der Armen und der Leute vom Volk verspottet werden,
und selbst diese nur aufgrund von politischer Agitation und weil sie mehr

132 So z.B. Rogers 1910, xix, der als Wortlaut der Anklage vermutet: „ότι ύβρίζει (or
κακώς λέγει) τον Δήμον καί τήν πόλιν, παρόντων ξένων.“ Vgl. zum Inhalt der
Anklage auch Faulmüller 1906, 60-2, Steffen 1954,16-7, Steffen 1956, Wallace 2005,
364-5, und vgl. oben zu test, iv, Anm. 94.
133 Vgl. obenS. 365. 371-2.
134 Im Schob Ar. Ach. 378 (= test, iv) wird als Grund die Verspottung durch Wahl
oder Los bestimmter athenischer Beamter genannt (vgl. Leo 1873, 36). Das konnte
durchaus als Beschimpfung der Polis und des Demos insgesamt betrachtet werden
(vgl. Fois 1998, 117-8); allerdings handelt es sich dabei vielleicht auch einfach
um die (von der Kenntnis einer Passage der Babylönioi ausgehende) Spekulation
eines antiken Kommentators (in einem anderen Kommentareintrag zu derselben
Stelle wurde dagegen vielleicht die Darstellung der Bundesgenossen als Sklaven
der Athener genannt, vgl. oben zu test. iii). Als Reaktion auf direkte persönliche
Angriffe in den Babylönioi (vgl. Schob Ar. Ach. 378 = test, vi) betrachten Kleons
Vorgehen z.B. Kaibel 1895b, 975,43-49 (der vermutet, dass Kleon Aristophanes
nicht zuletzt deswegen angriff, weil er „erkannte, dass ihm in A. ein hartnäckiger
persönlicher Gegner entstanden sei“) und Sommerstein 2014a, 294. - Dagegen
vermutet zuletzt Starkey 2013, 509-10 (ausgehend von ihrer Interpretation des
Stücks) die komische Darstellung der athenischen Flotte als Grund für Kleons
Anklage.
 
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