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Aristophanes
Textgestalt Die metrisch bedingte Emendation ins deiktische έντευθενί
(Kassel-Austin schreiben sie G. Jungermann in Lederlin-Hemsterhuys 1706,
861 zu; eigentlich bereits in Maussac 1614,163) paßt bestens zu einer Situation,
in der Direktheit eine Rolle spielt (vgl. hier unten, zum Wort).
Interpretation In einer dialogischen Situation wendet sich der Sprechende
in schroffem Tonfall an jemanden, um ihn aufzufordern, einen Ort, an dem
sich beide befinden, zu verlassen, nicht ohne zuvor zwei Objekte mitgenom-
men zu haben, die anscheinend an diesem Ort vorhanden waren oder dorthin
mitgebracht wurden. Der Hinweis auf diese beiden Objekte - die psephismata
und die ananke - verrät, daß der anzunehmende Kontext gerichtlich sein
müßte. Dies wird auch vom Zitatträger nahegelegt, der das Fragment aus-
gerechnet für eine technisch-gerichtliche Verwendung eines ananke genann-
ten Werkzeugs heranzieht. Dieses Werkzeug wiederum dürfte - anhand der
wohl damit verbundenen lexikographischen Tradition (vgl. hier oben, Zitat-
kontext) - mit einer Klepsydra (d. h. Wasseruhr) zu identifizieren sein (vgl.
hier unten, zu τήν ανάγκην), mit der bei einer Gerichtsverhandlung die
Redezeit der Prozeßparteien (eher als die der einzelnen Prozeßgegner) gemes-
sen und eventuell beschränkt wurde; sollte es sich ferner beim Sprechenden
tatsächlich um einen der Anklage- bzw. Verteidigungsredner vor Gericht
handeln, die ihr Plädoyer halten, könnte der Angesprochene schwerlich mit
einem Prozeßgegner identisch sein, da nicht dieser, sondern die dikastai über
die Macht verfügten, einen Streitenden zu unterbrechen (vgl. Lipsius 1915,
915-7).
Es wurde demnach vermutet, daß der Sprechende sich vor Gericht unter
Druck gesetzt fühlt, da jemand - unter Verweis auf die abgelaufene Zeit (die
mit der Klepsydra gemessen wurde) - ihn aufgefordert hätte, seine Rede ab-
zubrechen (so Kaibel in Kassel-Austin z. St.: „verba sunt eius qui integra cum
libertate nulla per clepsydram imposita finiendi necessitate loqui cupit“; gegen
diese Interpretation vgl. Cassio 1991, der an den üblichen Sinn von Zwang /
Notwendigkeit zurückgreift, indem er die Assoziation ψηφίσματα / ανάγκη
als weiteres Beispiel für die aristophanische Mischung von einem konkreten
und einem abstrakten Begriff betrachtet und den Sinn von ,Klepsydra' einem
Mißverständnis durch die Lexikographen zurechnet; die für eine άνάγκη in
Verbindung mit einem ψήφισμα angeführten Parallelen - Ar. Eccl. 1011-3
{ΓΡ. A} άλλά, νή Δία, / άναγκάσει τουτί σε. {ΕΠ.} τούτο δ’ έστί τι; / {ΓΡ. Α}
ψήφισμα, καθ’ ο σε δει βαδίζειν ώς εμέ und 1028-9 {ΕΠ.} τί δήτα χρή δράν;
{ΓΡ. Α} δεύρ’ άκολουθεΐν ώς εμέ. / {ΕΠ.} καί ταύτ’ άνάγκη μούστί; {ΓΡ. Α}
Διομήδειά γε - erscheinen allerdings nicht wirklich stringent).
Die psephismata sind zwar eine Angelegenheit der Volksversammlung,
die über sie abstimmt und sie erläßt, aber sie gehören insofern auch in einen
Aristophanes
Textgestalt Die metrisch bedingte Emendation ins deiktische έντευθενί
(Kassel-Austin schreiben sie G. Jungermann in Lederlin-Hemsterhuys 1706,
861 zu; eigentlich bereits in Maussac 1614,163) paßt bestens zu einer Situation,
in der Direktheit eine Rolle spielt (vgl. hier unten, zum Wort).
Interpretation In einer dialogischen Situation wendet sich der Sprechende
in schroffem Tonfall an jemanden, um ihn aufzufordern, einen Ort, an dem
sich beide befinden, zu verlassen, nicht ohne zuvor zwei Objekte mitgenom-
men zu haben, die anscheinend an diesem Ort vorhanden waren oder dorthin
mitgebracht wurden. Der Hinweis auf diese beiden Objekte - die psephismata
und die ananke - verrät, daß der anzunehmende Kontext gerichtlich sein
müßte. Dies wird auch vom Zitatträger nahegelegt, der das Fragment aus-
gerechnet für eine technisch-gerichtliche Verwendung eines ananke genann-
ten Werkzeugs heranzieht. Dieses Werkzeug wiederum dürfte - anhand der
wohl damit verbundenen lexikographischen Tradition (vgl. hier oben, Zitat-
kontext) - mit einer Klepsydra (d. h. Wasseruhr) zu identifizieren sein (vgl.
hier unten, zu τήν ανάγκην), mit der bei einer Gerichtsverhandlung die
Redezeit der Prozeßparteien (eher als die der einzelnen Prozeßgegner) gemes-
sen und eventuell beschränkt wurde; sollte es sich ferner beim Sprechenden
tatsächlich um einen der Anklage- bzw. Verteidigungsredner vor Gericht
handeln, die ihr Plädoyer halten, könnte der Angesprochene schwerlich mit
einem Prozeßgegner identisch sein, da nicht dieser, sondern die dikastai über
die Macht verfügten, einen Streitenden zu unterbrechen (vgl. Lipsius 1915,
915-7).
Es wurde demnach vermutet, daß der Sprechende sich vor Gericht unter
Druck gesetzt fühlt, da jemand - unter Verweis auf die abgelaufene Zeit (die
mit der Klepsydra gemessen wurde) - ihn aufgefordert hätte, seine Rede ab-
zubrechen (so Kaibel in Kassel-Austin z. St.: „verba sunt eius qui integra cum
libertate nulla per clepsydram imposita finiendi necessitate loqui cupit“; gegen
diese Interpretation vgl. Cassio 1991, der an den üblichen Sinn von Zwang /
Notwendigkeit zurückgreift, indem er die Assoziation ψηφίσματα / ανάγκη
als weiteres Beispiel für die aristophanische Mischung von einem konkreten
und einem abstrakten Begriff betrachtet und den Sinn von ,Klepsydra' einem
Mißverständnis durch die Lexikographen zurechnet; die für eine άνάγκη in
Verbindung mit einem ψήφισμα angeführten Parallelen - Ar. Eccl. 1011-3
{ΓΡ. A} άλλά, νή Δία, / άναγκάσει τουτί σε. {ΕΠ.} τούτο δ’ έστί τι; / {ΓΡ. Α}
ψήφισμα, καθ’ ο σε δει βαδίζειν ώς εμέ und 1028-9 {ΕΠ.} τί δήτα χρή δράν;
{ΓΡ. Α} δεύρ’ άκολουθεΐν ώς εμέ. / {ΕΠ.} καί ταύτ’ άνάγκη μούστί; {ΓΡ. Α}
Διομήδειά γε - erscheinen allerdings nicht wirklich stringent).
Die psephismata sind zwar eine Angelegenheit der Volksversammlung,
die über sie abstimmt und sie erläßt, aber sie gehören insofern auch in einen