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Aristophanes; Verlag Antike [Editor]
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 10,9): Aristophanes fr. 590-674: Übersetzung und Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.53731#0150
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146

Aristophanes

καταμηλούν λέγουσι τό την μήλην καθίεσθαι ύπό τοϋ ιατρού εις τον λαιμόν,
ώς ποιοΰσιν οί έμούντες. τό δε όλον βούλεται, ότι καταψηφιζόμενος αύτών
καί καταδικάζων αναγκάζω έμεΐν τάς κλοπάς); im Rahmen verschiedener
medizinischer Instrumente (ergaleia) wird in Poll. IV 181 (καί μηλώσαι τό την
μήλην καθεΐναι) Phryn. fr. 66 herangezögen (vgl. hier unten, Interpretation;
vgl. auch - ohne Zitate - Hsch. μ 1207 μηλώσαι· τό τήν μήλην καθεΐναι που
und κ 1266 καταμηλώσαι· τή μήλη χρήσασθαι, καθεΐναι).
Textgestalt Ausgehend vom tradierten μηλώσαι (das von Porson 1823, 229
in μηλών korrigiert wurde) wurde μελώσας gelesen (so bereits Küster 1705, II
552, der den Vers so wiedergibt: „Cum guttur specillo perunxerit, duas tantum
drachmas habebit“) und der folgende Satz als δύ’ έξεμέσει δραχμάς (Blaydes
1896, 69; vgl. auch van Herwerden 1903, 47: δύ’ έξεμέσεις δραχμάς) bzw.
έξήμουν (Kaibel in Kassel-Austin z. St.) verstanden, wobei die Assoziation
zwischen dem Sondieren (oder allgemeiner dem Herabsenden von etwas, wie
z.B. einem Finger, in den Rachen) und dem Erbrechen durch Ar. Equ. 1147-50
(vgl. hier unten, Interpretation) und der zumeist von dieser Stelle abhängigen
lexikographischen Tradition (vgl. hier oben, Zitatkontext) suggeriert wurde;
anhand derselben Stelle sowie von Vesp. 791-2 (κάγώ ’νέκαψ’· οβολούς γάρ
ώόμην λαβεΐν. / κάτα βδελυχθείς όσφρόμενος έξέπτυσα; für die Gewohnheit,
Silber im Mund zu verstecken) wurde für den Versschluß auch έξεις όλας
erwogen (Kock I 546).
Interpretation Die Situation ist nicht eindeutig rekonstruierbar. Eine mög-
liche Interpretation wäre, daß der Sprechende feststellt, daß jemand beim
Sondieren der Kehle bei einer dritten Person nicht mehr als zwei Drachmen
herausziehen würde, die der Untersuchte verschluckt hat. Anders als z.B.
korrupte Politiker könnte der Betroffene einen dermaßen geringen Betrag
gestohlen haben, daß er vom Sprechenden wohl gegen Beschuldigungen in
Schutz genommen wird.
Hierfür spricht u. a. der bei Aristophanes häufige Rekurs auf Bilder des
Essens und Trinkens in bezug auf Bestechungsaffären: etwa in Ar. Ach. 5-6
(έγώδ’ έφ’ ώ γε τό κέαρ ηύφράνθην ίδών, / τοΐς πέντε ταλάντοις οίς Κλέων
έξήμεσεν) erinnert sich Dikaiopolis mit Freude an die Korruptionsaffäre, in
die Kleon verwickelt worden war (vgl. Paladini 1958, 57): dieser gab - als die
Sache aufgedeckt wurde, aber noch vor dem Prozeß - das Bestechungsgeld
(sechs Talente) zurück, wobei dieser Akt mit dem Ausspucken wiedergegeben
wird (zu den Eß- und Trinkbildern vgl. die bei Olson 2002, z. St. angeführten
Ar. Equ. 103. 258. 707. 824-7 sowie Taillardat 19652, § 538. 708-10 und zum
Bild des Ausspuckens für ,Zurückgeben (von gestohlenem Geld)“ § 711; vgl.
auch Davidson 1993); das Bild des Ausspuckens vom Bestechungsgeld durch
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