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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2008 — 2009

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I. Das Geschäftsjahr 2008
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Wissenschaftliche Sitzungen
DOI Kapitel:
Sitzung der Phil.-hist. Klasse am 25. April 2008
DOI Artikel:
Frisch, Wolfgang: Zur Zukunft des Schuldstrafrechts
DOI Kapitel:
Sitzung der Math.-nat. Klasse am 25. April 2008
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https://doi.org/10.11588/diglit.67591#0068
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25. April 2008

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handelns gegenüber. Ob die ambivalent beurteilten Versuche der Hirnforschung
diese These stützen und zu einer Revision des Schuldstrafrechts Anlass geben,
erscheint zweifelhaft. Denn die meisten Hirnforscher gehen in ihrer Kritik des
Schuldstrafrechts nicht nur von einem verfehlten Bild des Schuldstrafrechts aus -
verkennen nämlich, dass der Schuldgedanke nur eine zusätzliche begrenzende Funk-
tion hat und das Schuldstrafrecht im Verhältnis zu einem (determinierenden) Präven-
tionsrecht regelmäßig die für den Täter günstigere Alternative darstellt. Sie über-
schätzen auch bei Weitem die Tragfähigkeit ihrer Befunde, die aus mehreren Grün-
den nicht geeignet sind zu beweisen, dass es so etwas wie eine Fähigkeit zu richtigem
Handeln nicht gibt. In Wahrheit besteht in empirischer Hinsicht nach wie vor ein
non liquet. Ob bei einer solchen Sachlage der Vorzug einem determinierenden
Präventionsrecht oder einem auf die Fähigkeit zum Anders-Handeln aufbauenden
Schuldstrafrecht gebührt, ist damit eine Frage, die sich sinnvoll nur aufgrund nor-
mativer Erwägungen entscheiden lässt. Unter diesem Aspekt hat ein Schuldstrafrecht
aber vielfältige Vorzüge — angefangen bei seiner größeren Milde und gleichwohl
beachtlichen Leistung über seine bessere Geeignetheit, das Rechtsbewusstsein der
Allgemeinheit mit zu formen, bis hin zu seiner besseren Vereinbarkeit mit dem Men-
schenbild der Verfassung und des gesellschaftlichen Lebens. Freilich ist das Schuld-
strafrecht nicht nur im Vergleich zu einem determinierenden Präventionsstrafrecht,
also relativ, vorzugswürdig. Es ist auch das Strafrecht, auf das sich Personen, die sich
selbst wechselseitig als Vernünftige anerkennen, in einem gedachten Diskurs als sach-
gerecht verständigen würden — mag auch die Prämisse eines solchen Strafrechts nur
der Selbsterfahrung der sich als vernünftig Anerkennenden entsprechen und empi-
risch unbewiesen sein.
Der Vortrag wird vollständig im Rahmen der Schriftenreihe der Akademie veröffent-
licht.

Sitzung der Math.-nat. Klasse am 25. April 2008
GESCHÄFTSSITZUNG
1. Wahl des Sekretärs
Herr Jäger übernimmt die Sitzungsleitung. Herr Hahn wird für eine weitere Amts-
zeit ab 1.4.08 zum Sekretär der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse
gewählt. Herr Hahn nimmt die Wahl an.
2. Wahl des stellvertretenden Sekretärs
Herr Hahn teilt mit, dass er Herrn Schleich als Vertreter des Sekretärs gewinnen
konnte. Herr Schleich wird von der Klasse zum stellvertretenden Sekretär ab 1.4.08
gewählt.
 
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