338 | VERANSTALTUNGEN
weise als Vorlage für die Carolina gedient habe. Ins gleiche Horn stieß der Göttinger
Rechtshistoriker Wolfgang Sellert. In seinem Referat zum Inquisitionsverfahren ver-
wies Sellert zudem auf die Zurückhaltung Tenglers gegenüber der Folter, welche im
Laienspiegel an strenge Voraussetzungen gebunden sei. Wie wichtig eine effiziente
Strafverfolgung um 1500 im Kampf gegen die landschädlichen Leute war, illustrierte
Gianna Burret (Freiburg).
In Bezug auf die Ausbreitung der Hexenverfolgung in Deutschland muss der
Laienspiegel — durch ein 1511 eingefügtes Kapitel zur Hexerei — weiterhin als ein
wichtiger Promotor gelten. Der Aachener Historiker Werner Tschacher konnte indes
die Meinung widerlegen, im Laienspiegel sei lediglich der dritte Teil des „Hexen-
hammers“ mehr oder weniger kompiliert. Hieran anschließend analysierte der Biele-
felder Rechtsikonograph Wolfgang Schild einen von Hans Schäufelin geschaffenen
Holzschnitt, der wesentliche Punkte des Hexereikapitels in einem Bild zusammen-
fasst.
Wie ein Fremdkörper aus Theologie und Dichtung wirkt der in Dialogen aus-
formulierte Prozess des Teufels gegen die Menschheit vor dem Richterstuhl Gottes.
Dessen Zweck, die Vermittlung der Prozessrhetorik, erläuterte der Kölner Literatur-
wissenschaftler Wolfgang Schmitz. Fraglos wirft es ein interessantes Licht auf das Juri-
stenbild der Zeit, wenn sich allein der Teufel durch Anwälte vertreten lässt, während
die Menschheit von Maria verteidigt wird. Hierauf wies Eva Schumann (Göttingen)
in ihrem Vortrag zum Bild des Juristen im Zeitalter der Professionalisierung hin.
Im Rahmenprogramm der Tagung wurde die „Streitsache Teufel gegen
Menschheit“ als Theaterstück in der Alten Aula der Heidelberger Universität (mut-
maßlich) welturaufgeführt. Neben Mitarbeitern und Freunden der Akademie als
Schauspielern wirkte der Chor der Mitarbeiter der Akademie mit.
Da der Laienspiegel zu den zentralen Quellen des DRW zählt und bei der
Tagung auch die Bedeutung der Rechtsbücher des 16. Jahrhunderts insgesamt
beleuchtet wurde, diente die Tagung zugleich der Fortbildung für das DRW-Team.
Ein Tagungsband ist geplant.
ANDREAS DEUTSCH
Der Nördlinger Künstler Hans Schäufelin hat diesen
Holzschnitt gefertigt, der links am Schreibpult Ulrich
Tengler, den Verfasser des Laienspiegels, zeigt. Dieses Blatt
ist in der erweiterten Ausgabe des Rechtsbuches von
1511 enthalten.
Abbildung: Bayerische Staatsbibliothek München
weise als Vorlage für die Carolina gedient habe. Ins gleiche Horn stieß der Göttinger
Rechtshistoriker Wolfgang Sellert. In seinem Referat zum Inquisitionsverfahren ver-
wies Sellert zudem auf die Zurückhaltung Tenglers gegenüber der Folter, welche im
Laienspiegel an strenge Voraussetzungen gebunden sei. Wie wichtig eine effiziente
Strafverfolgung um 1500 im Kampf gegen die landschädlichen Leute war, illustrierte
Gianna Burret (Freiburg).
In Bezug auf die Ausbreitung der Hexenverfolgung in Deutschland muss der
Laienspiegel — durch ein 1511 eingefügtes Kapitel zur Hexerei — weiterhin als ein
wichtiger Promotor gelten. Der Aachener Historiker Werner Tschacher konnte indes
die Meinung widerlegen, im Laienspiegel sei lediglich der dritte Teil des „Hexen-
hammers“ mehr oder weniger kompiliert. Hieran anschließend analysierte der Biele-
felder Rechtsikonograph Wolfgang Schild einen von Hans Schäufelin geschaffenen
Holzschnitt, der wesentliche Punkte des Hexereikapitels in einem Bild zusammen-
fasst.
Wie ein Fremdkörper aus Theologie und Dichtung wirkt der in Dialogen aus-
formulierte Prozess des Teufels gegen die Menschheit vor dem Richterstuhl Gottes.
Dessen Zweck, die Vermittlung der Prozessrhetorik, erläuterte der Kölner Literatur-
wissenschaftler Wolfgang Schmitz. Fraglos wirft es ein interessantes Licht auf das Juri-
stenbild der Zeit, wenn sich allein der Teufel durch Anwälte vertreten lässt, während
die Menschheit von Maria verteidigt wird. Hierauf wies Eva Schumann (Göttingen)
in ihrem Vortrag zum Bild des Juristen im Zeitalter der Professionalisierung hin.
Im Rahmenprogramm der Tagung wurde die „Streitsache Teufel gegen
Menschheit“ als Theaterstück in der Alten Aula der Heidelberger Universität (mut-
maßlich) welturaufgeführt. Neben Mitarbeitern und Freunden der Akademie als
Schauspielern wirkte der Chor der Mitarbeiter der Akademie mit.
Da der Laienspiegel zu den zentralen Quellen des DRW zählt und bei der
Tagung auch die Bedeutung der Rechtsbücher des 16. Jahrhunderts insgesamt
beleuchtet wurde, diente die Tagung zugleich der Fortbildung für das DRW-Team.
Ein Tagungsband ist geplant.
ANDREAS DEUTSCH
Der Nördlinger Künstler Hans Schäufelin hat diesen
Holzschnitt gefertigt, der links am Schreibpult Ulrich
Tengler, den Verfasser des Laienspiegels, zeigt. Dieses Blatt
ist in der erweiterten Ausgabe des Rechtsbuches von
1511 enthalten.
Abbildung: Bayerische Staatsbibliothek München