7. Verhältnismäßigkeit von internationalen Sanktionen (WIN-Programm)
bildet.5 Doch auch dieser Index ist nicht unumstritten6 und kann die Sanktions-
folgen wie Sanktionsziele nicht angemessen abbilden. Datenarmut und erhebliche
Prognoseunsicherheiten lassen zudem an der Eignung für Entscheidungen unter
begrenztem Wissen zweifeln.
Im Ergebnis können kardinale Quantifizierungen als Eingangsgröße für die
argumentative Diskussion dienlich sein. Die juristische Argumentationstechnik
ersetzen sie jedoch grundsätzlich nicht. Eher denkbar ist eine ordinale Struktu-
rierung der Verhältnismäßigkeit, wie sie Alexy mit seiner Gewichtsformel vorge-
schlagen hat,7 die als Argumentationshilfe dienen kann. Die nur eingeschränkte
Aufnahmebereitschaft des Rechts für formalisierende Quantifizierungen könnte
dadurch zu erklären sein, dass die juristische Argumentation wie dargestellt be-
reits eine zweckgerichtete eigene Formalisierung beinhaltet. Die Formalisierung
zumindest durch kardinale Zahlen geht hingegen tendenziell von Kommensura-
bilität und Datenreichtum aus, was die nur eingeschränkte Kombinationsfähig-
keit erklärt.
3. Weitere Fortschritte und Ziele
Im Jahr 2015 wurden weitere Recherchen getätigt, auch mit Hilfe der studenti-
schen Hilfskraft. Zudem wurde im Rahmen des zugrundeliegenden Habilitati-
onsvorhabens die Völker-, europa- und staatsrechtliche Rechtslage erforscht. Im
Ergebnis sollen Aussagen darüber möglich sein, welche Arten von Sanktionen für
welchen Sanktionszweck (z. B. Eindämmung militärischer Aggression, Unterstüt-
zung von Terrorismus, schwere Menschenrechtsverletzungen) verhältnismäßig
sind.
5 http://hdr.undp.org/en/content/human-development-index-hdi.
6 Überblick bei Kovacevic, Review of HDI Critiques and Potential Improvements, UN-
DP Human Development Research Paper 2010/33, www.hdr.undp.org/sites/default/files/
hdrp_2010_33.pdf; siehe auch Wolff/Chony/Auffliammer, Classification, Detection and Conse-
quences of Data Error: Evidence from the Human Development Index; The Economic Jour-
nal 121 (2011), S. 843 ff.
7 Alexy, Die Gewichtsformcl, in Gedächtnisschrift Sonnenschein, 2003, S. 771 ff.
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bildet.5 Doch auch dieser Index ist nicht unumstritten6 und kann die Sanktions-
folgen wie Sanktionsziele nicht angemessen abbilden. Datenarmut und erhebliche
Prognoseunsicherheiten lassen zudem an der Eignung für Entscheidungen unter
begrenztem Wissen zweifeln.
Im Ergebnis können kardinale Quantifizierungen als Eingangsgröße für die
argumentative Diskussion dienlich sein. Die juristische Argumentationstechnik
ersetzen sie jedoch grundsätzlich nicht. Eher denkbar ist eine ordinale Struktu-
rierung der Verhältnismäßigkeit, wie sie Alexy mit seiner Gewichtsformel vorge-
schlagen hat,7 die als Argumentationshilfe dienen kann. Die nur eingeschränkte
Aufnahmebereitschaft des Rechts für formalisierende Quantifizierungen könnte
dadurch zu erklären sein, dass die juristische Argumentation wie dargestellt be-
reits eine zweckgerichtete eigene Formalisierung beinhaltet. Die Formalisierung
zumindest durch kardinale Zahlen geht hingegen tendenziell von Kommensura-
bilität und Datenreichtum aus, was die nur eingeschränkte Kombinationsfähig-
keit erklärt.
3. Weitere Fortschritte und Ziele
Im Jahr 2015 wurden weitere Recherchen getätigt, auch mit Hilfe der studenti-
schen Hilfskraft. Zudem wurde im Rahmen des zugrundeliegenden Habilitati-
onsvorhabens die Völker-, europa- und staatsrechtliche Rechtslage erforscht. Im
Ergebnis sollen Aussagen darüber möglich sein, welche Arten von Sanktionen für
welchen Sanktionszweck (z. B. Eindämmung militärischer Aggression, Unterstüt-
zung von Terrorismus, schwere Menschenrechtsverletzungen) verhältnismäßig
sind.
5 http://hdr.undp.org/en/content/human-development-index-hdi.
6 Überblick bei Kovacevic, Review of HDI Critiques and Potential Improvements, UN-
DP Human Development Research Paper 2010/33, www.hdr.undp.org/sites/default/files/
hdrp_2010_33.pdf; siehe auch Wolff/Chony/Auffliammer, Classification, Detection and Conse-
quences of Data Error: Evidence from the Human Development Index; The Economic Jour-
nal 121 (2011), S. 843 ff.
7 Alexy, Die Gewichtsformcl, in Gedächtnisschrift Sonnenschein, 2003, S. 771 ff.
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