II. Wissenschaftliche Vorträge
der Wissenschaften gemacht worden. Auch dies dürfte ein schöner Zufall sein,
der wohl nur dem Leben im Schwebezustand des Glücks einfallen und passieren
konnte!
Eike Wolgast
„Kirchenordnungen als kodifizierte Reformation. Bilanz eines
Heidelberger Editionsvorhabens"
Sitzung der Philosophisch-historischen Klasse am 27. Oktober 2017
Die Quellensammlung „Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts“
(EKO) wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Emil Schling (1860-1928), Ju-
rist an der Universität Erlangen, initiiert. Der erste Band mit Texten aus Sachsen
und Thüringen erschien 1902; ihm folgten bis 1913 vier weitere Bände, die den
Raum Ost- und Nordostdeutschlands abdeckten und bis ins Baltikum ausgriffen.
Alle Bände hatte Schling selbst erarbeitet. Den Editionsgegenstand hatte schon
1563 Kurfürst Friedrich III. in der Präambel zur Pfälzer Kirchenordnung definiert:
„Kirchenordnung, welcher gestalt sich die kirchendiener in Verkündigung göttli-
ches worts, administrierung der heiligen sacramenten und anderm in den kirchen
unsers churfürstenthumbs durchauß einhellig verhalten sollen“ (EKO 14, 335).
Eine Kirchenordnung war mithin ein Regelwerk für die Geistlichen eines Territo-
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der Wissenschaften gemacht worden. Auch dies dürfte ein schöner Zufall sein,
der wohl nur dem Leben im Schwebezustand des Glücks einfallen und passieren
konnte!
Eike Wolgast
„Kirchenordnungen als kodifizierte Reformation. Bilanz eines
Heidelberger Editionsvorhabens"
Sitzung der Philosophisch-historischen Klasse am 27. Oktober 2017
Die Quellensammlung „Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts“
(EKO) wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Emil Schling (1860-1928), Ju-
rist an der Universität Erlangen, initiiert. Der erste Band mit Texten aus Sachsen
und Thüringen erschien 1902; ihm folgten bis 1913 vier weitere Bände, die den
Raum Ost- und Nordostdeutschlands abdeckten und bis ins Baltikum ausgriffen.
Alle Bände hatte Schling selbst erarbeitet. Den Editionsgegenstand hatte schon
1563 Kurfürst Friedrich III. in der Präambel zur Pfälzer Kirchenordnung definiert:
„Kirchenordnung, welcher gestalt sich die kirchendiener in Verkündigung göttli-
ches worts, administrierung der heiligen sacramenten und anderm in den kirchen
unsers churfürstenthumbs durchauß einhellig verhalten sollen“ (EKO 14, 335).
Eine Kirchenordnung war mithin ein Regelwerk für die Geistlichen eines Territo-
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