Metadaten

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2017 — 2018

DOI Kapitel:
A. Das akademische Jahr 2017
DOI Kapitel:
II. Wissenschaftliche Vorträge
DOI Artikel:
Wolgast, Eike: Kirchenordnungen als kodifizierte Reformation: Bilanz eines Heidelberger Editionsvorhabens
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55651#0091
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Eike Wolgast

riums oder einer Stadt, das sich auf die zentralen Bereiche kirchlicher Lehre (die
sog. Credenda) und kirchlichen Handelns (die sog. Agenda) erstreckte. Begleitet
und ergänzt wurde das Regelwerk durch zusätzliche kirchenordnende Texte, die
Einzelkomplexe behandelten, die den Aufbau des neuen Kirchenwesens unter-
stützten oder auf aktuelle Vorkommnisse reagierten (z. B. Visitationsinstruktionen,
Konsistorialordnungen, Mandate gegen konfessionelle Abweichler).
Die Geschichte der Edition verlief nicht geradlinig, sondern mit Brüchen.
Schling selbst resignierte offenbar nach dem Erscheinen des fünften Bandes, so
dass das Unternehmen seit 1913 zum ersten Mal ein Torso blieb. Erst nach dem
Zweiten Weltkrieg nahm das in Göttingen neu gegründete Institut für evange-
lisches Kirchenrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland den „Schling“
wieder auf - zwischen 1955 und 1969 erschienen acht Bände, betreut von ver-
schiedenen Bearbeitern, die stets nur im Vorwort erwähnt wurden, nicht aber auf
dem Titelblatt erschienen, herausgegeben von den Göttinger Professoren Rudolf
Smend, Otto Weber und Ernst Wolf. Danach stockte die Edition erneut, zumal
die Anbindung an das Kirchenrechtsinstitut mit dessen Verlegung nach München
wegfiel. Nur 1977 und 1980 erschienen nochmals zwei Bände (zu Niedersachen
und Hohenlohe).
Auf Vorschlag von Gottfried Seebaß und Eike Wolgast nahm die Heidelberger
Akademie der Wissenschaften 2001 die Fortführung und Vollendung der Edition in
ihr Arbeitsprogramm auf, die Finanzierung erfolgte — für eine Laufzeit 2002—2016,
zusätzlich eines weiteren Jahres für Abschluss- und Registerarbeiten - durch das
Akademienprogramm. Die Heidelberger Forschungsstelle edierte in 14 Bänden
einschlägige Texte der heutigen Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-
Pfalz mit Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie Hessen
und Niedersachsen mit Bremen; außerhalb Deutschlands wurden das Elsaß und
Siebenbürgen berücksichtigt. Die Gesamtedition der EKO umfasst nach Abschluss
der Heidelberger Arbeiten 24 Bände in 30 Teileinheiten. Die Forschungsstelle ver-
fügte über zwei wissenschaftliche Mitarbeiterstellen (Dr. Sabine Arend 2002-2016
und Karin Meese M.A. 2017 sowie Dr. Thomas Bergholz 2002-2007 und Dr.
Gerald Dörner 2008-2017, ferner 2008-2010 zusätzlich Dr. Martin Armgart für
den fremdfmanzierten Band Siebenbürgen).
Im 16. Jahrhundert ging der Abfassung und Verkündung einer Kirchenord-
nung stets die Entscheidung der landesfürstlichen oder städtischen Obrigkeit
voraus, die Reformation in ihrem Hoheitsgebiet einzuführen und damit zu-
gleich eine fallweise vorausgegangene Phase der spontanen und unorganisierten
Gemeindereformation zu beenden, um flächendeckend das neue Kirchenwesen
in Lehre, Gottesdienstablauf und äußerer Organisation zu institutionalisieren.
Kirchenordnungen waren amtliche Texte; sie wurden üblicherweise durch den
Druck verbreitet und beglaubigten ihre offizielle Eigenschaft gemeinhin dadurch,
dass sie auf dem Titelblatt oder dessen Rückseite das fürstliche Wappen aufwiesen.

91
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften