Konferenz: 18. Herbstakademie 2017 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik
III. Konferenzen
1. 18. Herbstakademie 2017 der Deutschen Stiftung für
Recht und Informatik: Recht 4.0 - Innovationen aus den
rechtswissenschaftlichen Laboren
Die 18. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI)
wurde vom 6. bis 9. September 2017 federführend von Prof Dr. Jürgen Träger,
Vorsitzender des Vorstands der DSRI, in Zusammenarbeit mit der Heidelberger
Akademie der Wissenschaften und ihrem WIN-Kolleg, insbesondere mit dem For-
schungsprojekt „Datenschutz und Datenaustausch in der genetischen Forschung“
in der Neuen Universität der Ruperto Carola ausgetragen.
Das Tagungsprogramm war auch in diesem Jahr wieder bestimmt durch
brisante Fragestellungen an der Schnittstelle von Informatik und Recht. Die zu-
nehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen wurde zum Anlass genom-
men, sich intensiv mit informationsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fra-
gen neuartiger technologischer Entwicklungen auseinanderzusetzen. Die Tagung
leistete so einen wertvollen Beitrag, bestehende Unsicherheiten in Bezug auf den
Einsatz technologischer Errungenschaften zu beseitigen, Chancen und Risiken zu
bewerten und schließlich dem technologischen Fortschritt einen rechtlichen Rah-
men zu geben.
Die Vorträge der Referentinnen und Referenten waren verschiedenen The-
menblöcken zugeordnet. Der erste Themenblock beschäftigte sich mit der in
diesem Jahr in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen
Union und deren Vorgaben zu Betroffenenrechten, der Auftragsdatenverarbeitung,
zu öffentlich zugänglichen Daten sowie zu Binding Corporate Rules. Es wurde
aufgezeigt und analysiert, welche Neuerungen die Verordnung im Vergleich zur
abgelösten Datenschutzrichtlinie mit sich bringt und wie sie auf den zwischenzeit-
lich geschehenen technologischen Entwicklungssprung reagiert.
Der zweite Themenblock zum Datenschutzrecht beschäftigte sich zu einem
großen Teil mit unternehmensbezogenen Fragestellungen, wie zum Beispiel der
digitalen und virtuellen Zusammenarbeit im Konzern sowie intelligentem Ener-
giemanagement und dessen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es wurde
aber auch nach den Auswirkungen des „Brexit“ auf internationale Datentransfers
gefragt und den wichtigsten datenschutzrechtlichen Entwicklungen seit der letz-
ten Herbstakademie im Jahr 2016. Von Bedeutung waren im letzten Jahr insbeson-
dere die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes zu IP-Adressen und das Urteil
des Bundesarbeitsgerichts zur Videoübeiwachung von Beschäftigten.
Ein weiterer Themenblock betraf „Bots“, d.h. Software-Robots, die (teil-)au-
tonom vorab definierte Automatisierungsaufgaben übernehmen und viel Potential
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III. Konferenzen
1. 18. Herbstakademie 2017 der Deutschen Stiftung für
Recht und Informatik: Recht 4.0 - Innovationen aus den
rechtswissenschaftlichen Laboren
Die 18. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI)
wurde vom 6. bis 9. September 2017 federführend von Prof Dr. Jürgen Träger,
Vorsitzender des Vorstands der DSRI, in Zusammenarbeit mit der Heidelberger
Akademie der Wissenschaften und ihrem WIN-Kolleg, insbesondere mit dem For-
schungsprojekt „Datenschutz und Datenaustausch in der genetischen Forschung“
in der Neuen Universität der Ruperto Carola ausgetragen.
Das Tagungsprogramm war auch in diesem Jahr wieder bestimmt durch
brisante Fragestellungen an der Schnittstelle von Informatik und Recht. Die zu-
nehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen wurde zum Anlass genom-
men, sich intensiv mit informationsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fra-
gen neuartiger technologischer Entwicklungen auseinanderzusetzen. Die Tagung
leistete so einen wertvollen Beitrag, bestehende Unsicherheiten in Bezug auf den
Einsatz technologischer Errungenschaften zu beseitigen, Chancen und Risiken zu
bewerten und schließlich dem technologischen Fortschritt einen rechtlichen Rah-
men zu geben.
Die Vorträge der Referentinnen und Referenten waren verschiedenen The-
menblöcken zugeordnet. Der erste Themenblock beschäftigte sich mit der in
diesem Jahr in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen
Union und deren Vorgaben zu Betroffenenrechten, der Auftragsdatenverarbeitung,
zu öffentlich zugänglichen Daten sowie zu Binding Corporate Rules. Es wurde
aufgezeigt und analysiert, welche Neuerungen die Verordnung im Vergleich zur
abgelösten Datenschutzrichtlinie mit sich bringt und wie sie auf den zwischenzeit-
lich geschehenen technologischen Entwicklungssprung reagiert.
Der zweite Themenblock zum Datenschutzrecht beschäftigte sich zu einem
großen Teil mit unternehmensbezogenen Fragestellungen, wie zum Beispiel der
digitalen und virtuellen Zusammenarbeit im Konzern sowie intelligentem Ener-
giemanagement und dessen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es wurde
aber auch nach den Auswirkungen des „Brexit“ auf internationale Datentransfers
gefragt und den wichtigsten datenschutzrechtlichen Entwicklungen seit der letz-
ten Herbstakademie im Jahr 2016. Von Bedeutung waren im letzten Jahr insbeson-
dere die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes zu IP-Adressen und das Urteil
des Bundesarbeitsgerichts zur Videoübeiwachung von Beschäftigten.
Ein weiterer Themenblock betraf „Bots“, d.h. Software-Robots, die (teil-)au-
tonom vorab definierte Automatisierungsaufgaben übernehmen und viel Potential
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