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Innovationen durch Deuten und Gestalten: Klöster im Mittelalter zwischen Jenseits und Welt — Klöster als Innovationslabore, Band 1: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Militzer, Klaus: Der Aufbau von Landesherrschaften durch Ritterorden, besonders durch den Deutschen Orden
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https://doi.org/10.11588/diglit.31468#0315
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314 | Klaus Militzer
einen Teil der Prussen zu gewinnen und in den Verwaltungsapparat als Kämmerer
und Packmoren oder auch nur als einheimische Adlige einzugliedern. ³⁸
Da die Brüder nach anfänglichen Schwierigkeiten darauf achteten, dass die herbeigerufenen
Adligen keine allzu großen Güter erhielten und keine dem Orden
gefährlich werdenden Burgen bauten, war der Orden im Gegensatz zum Reich
die alleinige Ordnungsmacht in Preußen. Das machte sich beispielsweise in der
Rechtsprechung bemerkbar, die die Brüder in letzter Instanz für sich beanspruchten,
wie anhand der Straßengerichtsbarkeit zu zeigen ist. Aber das führte auch
dazu, dass im Preußenland jedenfalls bis 1410 keine Fehden – von wenigen Ausnahmen
abgesehen – vorgekommen sind. ³⁹ Es gab eben keinen Adel im Sinne des
Deutschen Reichs. ⁴⁰ Dass die Ordensbrüder sich den sogenannten »Ehrbaren« des
Preußenlands überlegen fühlten, ist eine Erscheinung vom Ende des 14. und dann
des 15. Jahrhunderts. ⁴¹ Diese »Ehrbaren« hatten keine echten Lehen, sondern sogenannte
»Dienstlehen« oder »Dienstgüter«, von denen Abgaben oder Kriegsdienste
oder beides zu leisten waren. ⁴² Vor allem von der Pflicht zu Kriegsdiensten waren
nur sehr wenige befreit bzw. deren Pflichten begrenzt. Dadurch blieben die »Ehrbaren«
in die Landesherrschaft des Ordens integriert. Das galt im Allgemeinen für
das Land wie für die Stadt. ⁴³
Hinzu trat die Tatsache, dass die deutschsprachigen Siedler auf dem Land wie
auch in der Stadt nach einem kulmischen Recht lebten. Im vom Orden beherrschten
Ordensland hat es nur die Ausnahme Elbing gegeben. Diese Stadt lebte nach einem
allerdings eingeschränkten lübischen Recht. Andere Städte nach diesem Recht laund
Neuzeit. Vorträge der Tagung der Internationalen Historischen Kommission zur Erforschung des
Deutschen Ordens in Marburg 2010, hg. von Klaus Militzer (Quellen und Studien zur Geschichte
des Deutschen Ordens 72/ Veröffentlichungen der Internationalen Historischen Kommission zur Erforschung
des Deutschen Ordens 12), Weimar 2012, S. 1–24, hier S. 14 ff.
38 Wenskus, Das Ordensland Preußen (wie Anm. 31), S. 364 f.
39 Wenskus, Das Ordensland Preußen (wie Anm. 31), S. 351. Vgl. auch Klaus Militzer, Fehde und Deutscher
Orden, vornehmlich im Deutschen Reich, in: Ordines militares – Colloquia Torunensia Historica
18, 2013, S. 181–192, hier S. 182 ff.
40 Wenskus, Das Ordensland Preußen (wie Anm. 31), S. 376 ff.
41 Vgl. Jürgen Sarnowsky, Die ständische Kritik am Deutschen Orden in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts,
in: Das Preußenland als Forschungsaufgabe. Eine europäische Region in ihren geschichtlichen
Bezügen. Festschrift für Udo Arnold zum 60. Geburtstag, hg. von Bernhart Jähnig (Einzelschriften der
Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung 20), Lüneburg 2000, S. 403 –
420, hier S. 406 ff.
42 Grischa Vercamer, Siedlungs-, Sozial- und Verwaltungsgeschichte der Komturei Königsberg in Preußen
(13.–16. Jahrhundert) (Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung
29), Marburg 2010, S. 319ff.; Hartmut Boockmann, Der Deutsche Orden. Zwölf Kapitel
aus seiner Geschichte, München 1981, S. 123ff.; Klaus Militzer, Die Geschichte des Deutschen Ordens
(Kohlhammer Urban Taschenbücher 713), 2. Aufl. Stuttgart 2012, S. 166 f.
43 Vgl. nun auch Das Elbinger Kriegsbuch (1383 –1409). Rechnungen für städtische Aufgebote, bearb. von
Dieter Heckmann/Krzysztof Kwiatkowski (Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz
68), Köln/Weimar/Wien 2013.
 
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