Metadaten

Burkhardt, Stefan [Hrsg.]
Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis: die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen; Edition, Übersetzung und Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 2: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

DOI Artikel:
Einleitung
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.31469#0018
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
3. Intention und Aufbau
dung für den Kriegsdienst des Erzbischofs gebraucht der Verfasser der Vita das
Wort vom Geben an Kaiser und Gott ⁶¹ . Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit:
Durch den Reichsdienst wurde nämlich auch die Stellung des Mainzer Erzbischofs
im Reich definiert; dieser ist in den Worten der Vita „nach dem Kaiser
der erste der Fürsten“ ⁶² .
Daraus resultiert in den Augen der Vita auch die Verpflichtung Friedrich Barbarossas,
zum Schutz des Mainzer Erzbischofs einzugreifen und „das kaiserliche
Schwert“ zu führen, „das zur Bestrafung von Übeltätern, aber zum Lob der Vortrefflichen
getragen wird“ ⁶³ . Wiederholt wird diese Ansicht der kaiserlichen
Schutzherrschaft auch später in der Vita, wenn hinsichtlich der Mainzer Verbrechen
Barbarossa in einer Urkunde spricht, es müsse „so wie das Schwert des
Schmerzes angesichts der Verwegenheit eines so großen Verbrechens und angesichts
einer derart sühneheischenden Lasterhaftigkeit uns im Innersten getroffen
hat und bis tief in unser Herz eingedrungen ist, das Schwert der Gerechtigkeit
selbst, das Schwert der Rache, das wir aus göttlicher Vorsehung zur Züchtigung
der Übeltäter, zum Lob aber der Guten führen, gegen den Hals der Gottlosen
und Übeltäter wüten“ ⁶⁴ . Die Mainzer hätten durch ihren Aufstand nämlich
„nicht nur den Mainzer Erzbischof, sondern durch seine Person auch das ganze
Reich erschüttert und in Unordnung gebracht“ ⁶⁵ .
Arnold selbst war in der Darstellung der Vita aber stets ein friedlicher Kirchenfürst,
der zu seinem Martyrium erschien „wie ein Mann des Friedens und ein
allermildester Fürst […] ohne bewaffnete Schar und ohne Kriegsgerät einer
Zwangsgewalt, nicht wie ein Feind und Verwüster, sondern wie ein frommer Herr
und Freund aller Guten, voller Vertrauen mit wenig Begleitung gleichsam wie in
sein eigenes Haus“ ⁶⁶ . Die Vita umfasst darüber hinaus auch einen ganzen Katalog
an Topoi der Klugheit und Besonnenheit ihres Protagonisten, der von einer hagiographischen
Schrift erwartet wurde: Arnold sei – entsprechend dem Topos des
puer senex – ein Jüngling gewesen, der „seinen Sinn nicht auf unbekümmerte
61 Vita c. 30.
62 Vita c. 28: Maguntinus post imperatorem princeps est principum. Vgl. auch Vita c. 4 und c. 27.
63 Vita c. 26: quin gladium imperialem – qui ad vindictam gestabatur malefactorum, laudem vero
bonorum – experirentur.
64 Vita c. 55 [= D F I. 289, S. 102]: Quamobrem, sicut gladius doloris pro tanti sceleris ausu et pro
tam piaculari flagicio viscera nostra concussit et ipsa precordia nostra prorsus penetravit, sic
ipsum gladium iusticie, gladium ulcionis, quem ad vindictam malefactorum laudem vero bonorum
ex divina provisione gerimus, in cervicem impiorum et malefactorum desevire oportebat.
65 Vita c. 47: non solum Maguntinum, verum eciam in ipso totum concussissent ac turbassent
imperium.
66 Vita c. 68: sicut homo pacis et mansuetissimus princeps […] non armata manu nec tyrannico
apparatu, non ut hostis et depopulator sed ut pius dominus et omnium bonorum amicus, ut in
propriam confidentissime domum cum paucis advenit.
17
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften