36 Einleitung
die wahrscheinlich im Pontifikat Christians von Buch mit dem Dom auch viele
Urkunden und Bücher vernichtete ²³⁶ . Zur Zeit des zweiten Pontifikats Konrads
von Wittelsbach war der Dom infolge der Unruhen unter Arnold von Selenhofen
und durch verschiedene Naturkatastrophen offensichtlich in einem bedauernswerten
Zustand ²³⁷ .
Ebenso scheinen die Belastungen des Mainzer Erzstiftes durch die kaiserliche
Politik beachtlich gewesen zu sein. Dies lässt sich an den Mainzer Urkunden
nachvollziehen, wenn Arnold eine Verpfändungsurkunde einleitet: Postmodum
vero superveniente nobis alia evidenti necessitate, videlicet expeditione domini
imperatoris ad domandam Mediolanensium rebellionem ²³⁸ . Berühmt ist die
Arenga von MUB II 238 bezüglich der Verpflichtungen der Reichskirchen zur
Unterstützung herrscherlicher Kriegszüge ²³⁹ .
Die Geldnot des Erzbischofs war aber nicht nur durch die von der Vita geschilderten
kriegerischen Auseinandersetzungen innerhalb der Mainzer Erzdiözese
oder die Unterstützung des Kaisers in Italien bedingt. Trotz seiner angespannten
finanziellen Lage erwarb Arnold um 1157 die halbe Burg Vippachedelhausen ²⁴⁰ .
Beim Erwerb der (halben) Burg von Gelnhausen übernahm sich Arnold allerdings:
Arnold hatte geplant, den Kauf der Burg durch den Verkauf von Gütern
des Mainzer Altmünsterklosters zu finanzieren, das er wiederum mit eigenen Besitzungen
entschädigen wollte. Die Nonnen von Altmünster wehrten sich jedoch
offensichtlich heftig gegen den wohl recht eigenmächtigen – man möchte sagen:
für Arnold typischen – Eingriff des Erzbischofs in ihre Güter ²⁴¹ . Arnold sah sich
schließlich gezwungen, den Verkauf zu widerrufen und – gegen eine erhöhte Entschädigung
– nur eine Verpfändung der entsprechenden Güter an den Würzburger
Dompropst vorzunehmen ²⁴² .
Die heftigsten Konflikte entsponnen sich jedoch um die Frage der Stellvertreterschaft
Arnolds. Im Zuge seiner Bemühungen um Aussöhnung mit den Meingoten
hatte Arnold deren Verwandten Propst Burchard von Jechaburg zu seinem
geistlichen und weltlichen Stellvertreter ernannt, was die Vita ausführlich schil-
236 Falk, Dombibliothek, S. 56.
237 Bei den verschiedenen Kampfhandlungen unter Arnold von Selenhofen wurde der Dom offensichtlich
geplündert, später beschädigten ihn Blitzschlag und Sturm wohl schwer.
238 MUB II 236, S. 427.
239 MUB II 238, S. 431: Legibus atque decretis inrefragabili catholicorum virorum tam sanctorum
patrum quam piissimorum principum sanctione diffinitum est, ut ecclesię, que munificentia
sunt imperiali dotate, pro imperiali obsequio et imperii necessitate debeant seipsas exponere
atque ad imperialis honoris promovendam maiestatem plena presidia collatione bonorum suorum
presertim in bellico examine, ubi in maiestatem imperii agitur, pro viribus administrare.
240 MUB II 224.
241 Vgl. die verunechtete Urkunde Arnolds MUB II 234 und die echte Urkunde MUB II 236.
242 MUB II 236.
die wahrscheinlich im Pontifikat Christians von Buch mit dem Dom auch viele
Urkunden und Bücher vernichtete ²³⁶ . Zur Zeit des zweiten Pontifikats Konrads
von Wittelsbach war der Dom infolge der Unruhen unter Arnold von Selenhofen
und durch verschiedene Naturkatastrophen offensichtlich in einem bedauernswerten
Zustand ²³⁷ .
Ebenso scheinen die Belastungen des Mainzer Erzstiftes durch die kaiserliche
Politik beachtlich gewesen zu sein. Dies lässt sich an den Mainzer Urkunden
nachvollziehen, wenn Arnold eine Verpfändungsurkunde einleitet: Postmodum
vero superveniente nobis alia evidenti necessitate, videlicet expeditione domini
imperatoris ad domandam Mediolanensium rebellionem ²³⁸ . Berühmt ist die
Arenga von MUB II 238 bezüglich der Verpflichtungen der Reichskirchen zur
Unterstützung herrscherlicher Kriegszüge ²³⁹ .
Die Geldnot des Erzbischofs war aber nicht nur durch die von der Vita geschilderten
kriegerischen Auseinandersetzungen innerhalb der Mainzer Erzdiözese
oder die Unterstützung des Kaisers in Italien bedingt. Trotz seiner angespannten
finanziellen Lage erwarb Arnold um 1157 die halbe Burg Vippachedelhausen ²⁴⁰ .
Beim Erwerb der (halben) Burg von Gelnhausen übernahm sich Arnold allerdings:
Arnold hatte geplant, den Kauf der Burg durch den Verkauf von Gütern
des Mainzer Altmünsterklosters zu finanzieren, das er wiederum mit eigenen Besitzungen
entschädigen wollte. Die Nonnen von Altmünster wehrten sich jedoch
offensichtlich heftig gegen den wohl recht eigenmächtigen – man möchte sagen:
für Arnold typischen – Eingriff des Erzbischofs in ihre Güter ²⁴¹ . Arnold sah sich
schließlich gezwungen, den Verkauf zu widerrufen und – gegen eine erhöhte Entschädigung
– nur eine Verpfändung der entsprechenden Güter an den Würzburger
Dompropst vorzunehmen ²⁴² .
Die heftigsten Konflikte entsponnen sich jedoch um die Frage der Stellvertreterschaft
Arnolds. Im Zuge seiner Bemühungen um Aussöhnung mit den Meingoten
hatte Arnold deren Verwandten Propst Burchard von Jechaburg zu seinem
geistlichen und weltlichen Stellvertreter ernannt, was die Vita ausführlich schil-
236 Falk, Dombibliothek, S. 56.
237 Bei den verschiedenen Kampfhandlungen unter Arnold von Selenhofen wurde der Dom offensichtlich
geplündert, später beschädigten ihn Blitzschlag und Sturm wohl schwer.
238 MUB II 236, S. 427.
239 MUB II 238, S. 431: Legibus atque decretis inrefragabili catholicorum virorum tam sanctorum
patrum quam piissimorum principum sanctione diffinitum est, ut ecclesię, que munificentia
sunt imperiali dotate, pro imperiali obsequio et imperii necessitate debeant seipsas exponere
atque ad imperialis honoris promovendam maiestatem plena presidia collatione bonorum suorum
presertim in bellico examine, ubi in maiestatem imperii agitur, pro viribus administrare.
240 MUB II 224.
241 Vgl. die verunechtete Urkunde Arnolds MUB II 234 und die echte Urkunde MUB II 236.
242 MUB II 236.