38 Einleitung
energisch seine Rechte im Osten und Norden der Erzdiözese wahrzunehmen ²⁴⁹ .
Eine andere, verschwommene Konfliktlinie verlief entlang des Rheins. So kam es
1155 zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Mainzer Erzbistum
unter Arnold von Selenhofen und einer Gruppe des rheinischen Adels unter Führung
des Pfalzgrafen Hermann ²⁵⁰ . Arnold klagt in einem Brief an Wibald von
Stablo, der Pfalzgraf habe ihn ohne jeglichen Grund, unter Verletzung seiner Vasallenpflichten
angegriffen und seine Burgen, Höfe und Klöster zerstört ²⁵¹ . Laut
der Vita hatte Arnold sich bemüht, die von den Reichen der Stadt und der Umgebung
seiner Kirche entrissenen Besitzungen zurückzugewinnen. Hierdurch habe
er sich die Feindschaft einer breiten Koalition zugezogen ²⁵² .
Auch in Mainz spielte – wie in allen rheinischen Bischofsstädten – die Ministerialität
eine bedeutende Rolle. Das Verhältnis zu ihrem erzbischöflichen
Dienstherrn gestaltete sich aber nicht immer spannungsfrei. Wichtig waren die
Ämter der erzbischöflichen Verwaltung und des Hofes, die Arnold wohl durch
Angehörige seiner Verwandtschaft besetzte. Als Beispiele sind etwa der Mainzer
Vitztum Helferich und der Mainzer Schultheiß Hermann zu nennen, die an die
Stelle des Mainzer Vitztum Meingots des Älteren und des dortigen Schultheiß
Hartwich traten ²⁵³ . Der Vitztum war der oberste Beamte für die erzstiftischen
Güter im jeweiligen Vitztumbezirk. Der Mainzer Schultheiß nahm die Aufgaben
des Vogtes wahr ²⁵⁴ . Er vertrat den erzbischöflichen Kämmerer bei dessen
Abwesenheit, war zweiter Vorsitzender im Stadtgericht und übte die Niedergerichtsbarkeit
aus ²⁵⁵ . Er erhielt seine Banngewalt vom Burggraf bzw. König. Weitere
wichtige Ministeriale ohne Ämter, die sich nicht nur in der Vita, sondern
auch in den erzbischöflichen Urkunden nachweisen lassen, sind Reinbodo von
Bingen und Arnold der Rote.
Insbesondere Arnold der Rote sollte noch eine bedeutende Rolle bei den Auseinandersetzungen
spielen. In einer ersten Phase des Konfliktes dominierten aber
249 Vgl. hierzu Schöntag, Untersuchungen, S. 23f. und ebd., S. 145.
250 Vgl. hierzu etwa Schaab, Geschichte, S. 34f.
251 MUB II 200, S. 365: Bonam igitur in vobis tamquam in fratre et amico fiduciam habentes conquerendo
notificamus vobis, quod palatinus comes de Reno [Pfgf. Hermann] teste deo nullam
in nos causam habens contra fidem et sacramentum, quo nobis erat astrictus, ex insperato, ex
improviso ęcclesię Maguntine et nobis cum nonnullis iniquitatis suę complicibus violentię manus
iniecit, castra nostra destruxit, homines nostros captivavit, curtes nostras non solum rapinis
devastavit, verum etiam suę ditioni subiecit, sacra cimiteria et ęcclesias spoliavit, ipsa altaria
et venerabiles reliquias ornamentis suis denudavit, in monachorum irruens cenobia eorumque
perfringens eraria sacrilegam exercere rapinam non formidavit.
252 Vita c. 13.
253 Schöntag, Untersuchungen, S. 24.
254 Falck, Mainzer Ministerialität, S. 48.
255 Falck, Mainz, S. 137.
energisch seine Rechte im Osten und Norden der Erzdiözese wahrzunehmen ²⁴⁹ .
Eine andere, verschwommene Konfliktlinie verlief entlang des Rheins. So kam es
1155 zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Mainzer Erzbistum
unter Arnold von Selenhofen und einer Gruppe des rheinischen Adels unter Führung
des Pfalzgrafen Hermann ²⁵⁰ . Arnold klagt in einem Brief an Wibald von
Stablo, der Pfalzgraf habe ihn ohne jeglichen Grund, unter Verletzung seiner Vasallenpflichten
angegriffen und seine Burgen, Höfe und Klöster zerstört ²⁵¹ . Laut
der Vita hatte Arnold sich bemüht, die von den Reichen der Stadt und der Umgebung
seiner Kirche entrissenen Besitzungen zurückzugewinnen. Hierdurch habe
er sich die Feindschaft einer breiten Koalition zugezogen ²⁵² .
Auch in Mainz spielte – wie in allen rheinischen Bischofsstädten – die Ministerialität
eine bedeutende Rolle. Das Verhältnis zu ihrem erzbischöflichen
Dienstherrn gestaltete sich aber nicht immer spannungsfrei. Wichtig waren die
Ämter der erzbischöflichen Verwaltung und des Hofes, die Arnold wohl durch
Angehörige seiner Verwandtschaft besetzte. Als Beispiele sind etwa der Mainzer
Vitztum Helferich und der Mainzer Schultheiß Hermann zu nennen, die an die
Stelle des Mainzer Vitztum Meingots des Älteren und des dortigen Schultheiß
Hartwich traten ²⁵³ . Der Vitztum war der oberste Beamte für die erzstiftischen
Güter im jeweiligen Vitztumbezirk. Der Mainzer Schultheiß nahm die Aufgaben
des Vogtes wahr ²⁵⁴ . Er vertrat den erzbischöflichen Kämmerer bei dessen
Abwesenheit, war zweiter Vorsitzender im Stadtgericht und übte die Niedergerichtsbarkeit
aus ²⁵⁵ . Er erhielt seine Banngewalt vom Burggraf bzw. König. Weitere
wichtige Ministeriale ohne Ämter, die sich nicht nur in der Vita, sondern
auch in den erzbischöflichen Urkunden nachweisen lassen, sind Reinbodo von
Bingen und Arnold der Rote.
Insbesondere Arnold der Rote sollte noch eine bedeutende Rolle bei den Auseinandersetzungen
spielen. In einer ersten Phase des Konfliktes dominierten aber
249 Vgl. hierzu Schöntag, Untersuchungen, S. 23f. und ebd., S. 145.
250 Vgl. hierzu etwa Schaab, Geschichte, S. 34f.
251 MUB II 200, S. 365: Bonam igitur in vobis tamquam in fratre et amico fiduciam habentes conquerendo
notificamus vobis, quod palatinus comes de Reno [Pfgf. Hermann] teste deo nullam
in nos causam habens contra fidem et sacramentum, quo nobis erat astrictus, ex insperato, ex
improviso ęcclesię Maguntine et nobis cum nonnullis iniquitatis suę complicibus violentię manus
iniecit, castra nostra destruxit, homines nostros captivavit, curtes nostras non solum rapinis
devastavit, verum etiam suę ditioni subiecit, sacra cimiteria et ęcclesias spoliavit, ipsa altaria
et venerabiles reliquias ornamentis suis denudavit, in monachorum irruens cenobia eorumque
perfringens eraria sacrilegam exercere rapinam non formidavit.
252 Vita c. 13.
253 Schöntag, Untersuchungen, S. 24.
254 Falck, Mainzer Ministerialität, S. 48.
255 Falck, Mainz, S. 137.