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4. Der Traktat De quattuor modis conscientiarum
das ursprünglich aus Mont Dieu stammende Manuskript habe die Basis der be-
kannten Editionen gebildet, spricht, dass Bernhard von Clairvaux hier nicht
als Verfasser genannt wird - zugleich handelt es sich aber um die einzige be-
kannte Handschrift, die einen Zisterzienser als Urheber des Werkes identifiziert
(„editus a quodam Cisterciensi“) [S. 178, Anm. 2].222
Für diesen Umstand der eben erwähnten Gleichförmigkeit der Textfassung in
allen bekannten Druckausgaben scheinen zwei Erklärungen möglich: Nicht aus-
zuschließen, aber sehr unwahrscheinlich ist die Annahme, dass zumindest für die
,Leitdrucke‘ der Bernhard-Ausgaben zufälligerweise jeweils eine mit Ch sehr
eng verwandte Handschrift herangezogen wurde; jedoch sind derartig viele
gleichartige Zufälle sehr unwahrscheinlich. Stattdessen wird die Ähnlichkeit der
gedruckten Textzeugen wohl eher darauf zurückzuführen sein, dass diese konse-
kutiv erschienen und die Herausgeber sich nach 1547 jeweils bei ihren Vorgän-
gern bedienten.
In dieser Reihe ist sogar der einzige mir bekannte (Fast-)Separatdruck des Tex-
tes zu verorten: So wurden im Jahr 1629 bei Johannes Kinckius in Köln zwei Ab-
handlungen De conscientia in einem gemeinsamen Band veröffentlicht: De interi-
ori domo und De conscientia, d. h. De quattuor modis conscientiarum', sie wurden
ergänzt durch einige Exzerpte aus Schriften des Ambrosius (BB 948). Herausgege-
ben wurde diese Anthologie durch Philipp Bebius, einen niederländischen Jesui-
ten, der als Lektor des Kölner Gymnasium „Tricoronatum“ wirkte.223 Bebius ließ
in seiner Ausgabe - wie zuvor bereits schon der Franzose Philippes le Bel224 -
zwar die beiden letzten, nicht zum Text gehörenden Kapitel weg, druckte jedoch,
von diesem Eingriff abgesehen, wiederum den etablierten Text.
Es scheint, als hätte Frangois Comestor mit der erstmaligen Edition des Ge-
wissenstraktats in seiner Ausgabe der Werke Bernhards den Grund einer lan-
gen Tradition gelegt und den textus receptus veröffentlicht. Ihm folgten Antonius
Marcellinus und Jean Gillot im 16. Jahrhundert sowie Edmond Tiraqueau - seine
BERNHARD-Ausgabe erschien in der Folge mit Ergänzungen und Anmerkungen
von Jean Picard und Henri Sommal (f 1619) - und Giovanni Battista Carminati
im 17. Jahrhundert.225 Ihnen schloss sich allem Anschein nach 1641 auch Jacob
Merlo Horstius (f 1644) mit seiner großen Edition an, die in den Folgejahren
mehrfach neu aufgelegt wurde: Auch die von ihm gebotene Textfassung ent-
spricht wesentlich der des Jahres 1547, auch wenn er die bis dahin mitgedruckten
beiden letzten Kapitel aus dem Text strich.
222 Vgl. oben im Kapitel 4.1.
223 Vgl. zu ihm J. Kuckhoff, Die Geschichte des Tricoronatums, s.v., v. a. S. 279f., Anm. 69.
224 Vgl. hierzu oben S. 91, Anm. 60f. und unten S. 229f.
225 Vgl. BB, S. XVI-XX.
4. Der Traktat De quattuor modis conscientiarum
das ursprünglich aus Mont Dieu stammende Manuskript habe die Basis der be-
kannten Editionen gebildet, spricht, dass Bernhard von Clairvaux hier nicht
als Verfasser genannt wird - zugleich handelt es sich aber um die einzige be-
kannte Handschrift, die einen Zisterzienser als Urheber des Werkes identifiziert
(„editus a quodam Cisterciensi“) [S. 178, Anm. 2].222
Für diesen Umstand der eben erwähnten Gleichförmigkeit der Textfassung in
allen bekannten Druckausgaben scheinen zwei Erklärungen möglich: Nicht aus-
zuschließen, aber sehr unwahrscheinlich ist die Annahme, dass zumindest für die
,Leitdrucke‘ der Bernhard-Ausgaben zufälligerweise jeweils eine mit Ch sehr
eng verwandte Handschrift herangezogen wurde; jedoch sind derartig viele
gleichartige Zufälle sehr unwahrscheinlich. Stattdessen wird die Ähnlichkeit der
gedruckten Textzeugen wohl eher darauf zurückzuführen sein, dass diese konse-
kutiv erschienen und die Herausgeber sich nach 1547 jeweils bei ihren Vorgän-
gern bedienten.
In dieser Reihe ist sogar der einzige mir bekannte (Fast-)Separatdruck des Tex-
tes zu verorten: So wurden im Jahr 1629 bei Johannes Kinckius in Köln zwei Ab-
handlungen De conscientia in einem gemeinsamen Band veröffentlicht: De interi-
ori domo und De conscientia, d. h. De quattuor modis conscientiarum', sie wurden
ergänzt durch einige Exzerpte aus Schriften des Ambrosius (BB 948). Herausgege-
ben wurde diese Anthologie durch Philipp Bebius, einen niederländischen Jesui-
ten, der als Lektor des Kölner Gymnasium „Tricoronatum“ wirkte.223 Bebius ließ
in seiner Ausgabe - wie zuvor bereits schon der Franzose Philippes le Bel224 -
zwar die beiden letzten, nicht zum Text gehörenden Kapitel weg, druckte jedoch,
von diesem Eingriff abgesehen, wiederum den etablierten Text.
Es scheint, als hätte Frangois Comestor mit der erstmaligen Edition des Ge-
wissenstraktats in seiner Ausgabe der Werke Bernhards den Grund einer lan-
gen Tradition gelegt und den textus receptus veröffentlicht. Ihm folgten Antonius
Marcellinus und Jean Gillot im 16. Jahrhundert sowie Edmond Tiraqueau - seine
BERNHARD-Ausgabe erschien in der Folge mit Ergänzungen und Anmerkungen
von Jean Picard und Henri Sommal (f 1619) - und Giovanni Battista Carminati
im 17. Jahrhundert.225 Ihnen schloss sich allem Anschein nach 1641 auch Jacob
Merlo Horstius (f 1644) mit seiner großen Edition an, die in den Folgejahren
mehrfach neu aufgelegt wurde: Auch die von ihm gebotene Textfassung ent-
spricht wesentlich der des Jahres 1547, auch wenn er die bis dahin mitgedruckten
beiden letzten Kapitel aus dem Text strich.
222 Vgl. oben im Kapitel 4.1.
223 Vgl. zu ihm J. Kuckhoff, Die Geschichte des Tricoronatums, s.v., v. a. S. 279f., Anm. 69.
224 Vgl. hierzu oben S. 91, Anm. 60f. und unten S. 229f.
225 Vgl. BB, S. XVI-XX.