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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0101
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A.p: Prolog
Weil es richtig ist, dass die gleichförmig Lebenden, die das Gelübde auf eine Regel
und eine Profess zusammenbindet, auch in der Befolgung einer religio zusammen-
geführt werden sollen, möge die in den Bräuchen zu bewahrende Einförmigkeit
(auch) die Einigkeit in der Liebe, welche tief in den Herzen zu bewahren ist, för-
dern und vergegenwärtigen. Dies kann dadurch angemessener beachtet werden,
wenn jedem einzelnen durch die Schrift als Zeugin bekannt ist, wie er zu leben
hat, und wenn keinem gestattet ist, irgendetwas nach eigenem Willen zu verän-
dern, hinzuzufügen oder wegzulassen.
Daher (gibt es nun) dieses Büchlein, welches wir das Buch der Konstitutionen
nennen, sorgfältig verfasst (und) in Form von zehn Distinktionen aufnotiert ha-
ben, damit jeder darin finden kann, wie er leben soll. Dennoch wollen wir, dass
unsere Konstitutionen uns nicht im Hinblick auf die (eigene) Sünde verpflichten,
sondern (nur) auf die in ihnen niedergeschriebene Bestrafung.1
A.i: Vom Generalkapitel
Gleich zu Beginn legen wir fest, dass das Generalkapitel jedes Jahr am Fest des
Philippus und des Paulus2 im Haus des heiligen Wilhelm gefeiert werden soll. Als
Generalkapitel bezeichnen wir die einzelnen Konventsprioren und die einzelnen
vom Konvent hierfür gewählten Kleriker. Darüber hinaus wage es keiner, ohne
ausdrückliche Erlaubnis des Generalpriors zu kommen. Wer dagegen verstoßen
hat, soll der Strafe für besonders schwere Schuld unterliegen.
Nachdem sie zusammengekommen sind, soll zuerst die Heilig-Geist-Messe im
Konvent gehalten werden. Sobald diese gesprochen wurde, sollen alle Brüder im
Kapitel zusammenkommen, und nachdem sie den Beistand des Heiligen Geistes
mit dem Hymnus ,Veni Creator‘, dem Vers ,Emittec und dem Kollektengebet,De-
us qui corda‘ erbeten haben, möge allen, die teilnehmen möchten, eine Predigt ge-
halten werden. Nachdem dies getan wurde, sollen die Segnungen gelesen und soll

1 Verkürzte und variierte Form des Prologs der Constitutiones fratrum praedicatorum, Prol.,
S. 311-312.
2 Dieses Fest wird am 03. Mai gefeiert.
 
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