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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0425
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213

B.8: Von schwerer Schuld

Wenn irgendjemand einer schweren Schuld unterworfen wird, dann soll er durch
eben dieses Urteil seine Bestrafung empfangen. Nachdem ihm die Buße für schwe-
re Schuld auferlegt wurde, soll er sich sofort die Kapuze über den Kopf ziehen
und heraus aus dem Kapitel an den Ort begeben, den der Prior für ihn als passend
vorgesehen hat. Auch soll ihm zum Trost ein weiser, älterer Bruder zugewiesen
werden, der ihn ermutigen und zur Demut anspornen soll, damit er nicht von
noch größerer Trauer verschlungen werde. Eine besondere Rede möge im Kapitel
angesetzt werden, und, wie es die Regel vorschreibt, ist von allen Brüdern für ihn
zu beten.105

Der Prior aber muss sowohl auf die Gesundheit seines Körpers als auch auf die
Art der Schuld achten, denn dementsprechend soll er die Bestrafung abschwächen
oder verstärken. Die Mahlzeit erhält er nach dem Maß und zu der Zeit, welche

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